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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) =§30

letzte Änderung: 2018-05-04 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

Interpretation Manual EU27: 7150 Depressions on peat substrates of the Rhynchosporion PAL.CLASS.: 54.6
1) Highly constant pioneer communities of humid exposed peat or, sometimes, sand, with Rhynchospora alba, R. fusca, Drosera intermedia, D. rotundifolia, Lycopodiella inundata, forming on stripped areas of blanket bogs or raised bogs, but also on naturally seep- or frost-eroded areas of wet heaths and bogs, in flushes and in the fluctuation zone of oligotrophic pools with sandy, slightly peaty substratum. These communities are similar, and closely related, to those of shallow bog hollows (51.122) and of transition mires (54.57).
2) Plants: Rhynchospora alba, R. fusca, Drosera intermedia, D. rotundifolia, Lycopodiella inundata.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Moore
Vom Regen- oder Mineralbodenwasser abhängige Lebensgemeinschaften auf Torfböden in natürlichem oder naturnahem Zustand einschließlich bestimmter Degenerations- und Regenerationsstadien. Überwiegend waldfreie Formationen aus moortypischer Vegetation. Dazu gehören: Hoch- und Übergangsmoore einschließlich Moorwälder, z.B. aus Birke (Betula pubescens, B. carpatica), Waldkiefer (Pinus sylvestris), Spirke (Pinus rotundata), Latsche (Pinus mugo), Fichte (Picea abies), ferner Schwingrasen, Moorkolke, regenerierende Torfstiche, pfeifengras-, zwergstrauch- und moorbirkenreiche Hochmoordegenerationsstadien, weiterhin intakte, völlig oder überwiegend unbewaldete Niedermoore (z.B. Seggenriede, Röhrichte, Weidenbüsche auf Torfböden) sowie Komplexe aus diesen Einheiten (Utricularietea intermedio-minoris, Scheuchzerio-Caricetea nigrae p.p., Oxycocco-Sphagnetea, Vaccinio-Piceatea p.p.).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Torfmoor-Regenerationsstadien in Torfstichen und auf feuchten Sandböden mit Rhychosporion albae-Gesellschaften. Natürlich auf frostbeeinträchtigten feuchten Sanden und geringmächtigen Torfen am Rande oligo- oder dystropher Stillgewässer. Wesentliche Vorkommen des Lebensraumtyps sind z.B. Rohböden im Wasserwechselbereich oligotropher und mesotropher Seen, nasse Bereiche innerhalb von Heiden sowie Vorkommen in Abtorfungsflächen ehemaliger Hochmoore.

Verlust des LRT-Status:
Kriterium zur Abgrenzung ist das Vorkommen von Vegetation der aufgeführten Syntaxa. Dabei soll der Anteil an der Zwergstrauchdeckung unter 25% betragen (ein größerer Erica-Anteil führt zu einer Einstufung 4010 Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide).
Nur noch fragmentarisches Vorkommen von Vegetation der aufgeführten Syntaxa führen zum Verlust des LRT-Status.

Nasse bis wechselnasse bodensaure Sande (Rohböden) oder Torfe

CA3 = Übergangs-, Zwischenmoor, Quellmoor
CB1 = Torfstich mit Moorregenerationsfläche
CC1 = Bodensaures Kleinseggenried
FE2 = Moorblänke, Moortümpel

keine

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, sta = basenarm, sto = auf feucht-nassem Standort, str = Torfsubstrat, sts = Sand-Rohboden, stv = episodisch überflutet, th = torfmoosreich

a) Gefäßpflanzen
Drosera intermedia (Mittlerer Sonnentau), Drosera rotundifolia (Rundblättriger Sonnentau), Lycopodiella inundata (Gemeiner Moor-Bärlapp), Rhynchospora alba (Weisses Schnabelried), Rhynchospora fusca (Braunes Schnabelried)
b) Moose:
Cladopodiella fluitans (Hochmoor-Fusssprossmoos), Sphagnum compactum (Dichtes Torfmoos), Sphagnum cuspidatum (Spiess-Torfmoos), Sphagnum fallax (Trügerisches Torfmoos), Sphagnum tenellum (Zartes Torfmoos), Warnstorfia fluitans (Flutendes Moorsichelmoos)

Störzeiger inkl. Neophythen:
Betula carpatica (Karpaten-Birke), Betula pubescens (Moor-Birke), Calluna vulgaris (Besenheide), Leucobryum glaucum (Gemeines Weissmoos), Picea abies (Fichte), Polygonum spec. (Knöterich (Art unbestimmt)), Potentilla erecta (subsp. erecta) (Blutwurz), Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche), Reynoutria spec. (Staudenknöterich)

Verband: Rhynchosporion albae - RHN-V
Ass./Ges.: Sphagno tenelli-Rhynchosporetum albae - S-RHY
Ass./Ges.: Caricetum limosae - CLIM
Ass./Ges.: Sphagnum cuspidatum-Eriophorum angustifolium-Ges. - Sc-E-G
Ass./Ges.: Sphagnum denticulatum-Eriophorum angustifolium-Ges. - Sd-E-G

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu 3160:
Abgrenzung gegenüber dem Lebensraumtyp „Dystrophe Gewässer“ (3160) ist über eine Wassertiefe von zumindest zeitweilig weniger als 20cm oder die nur temporäre Wasserführung gegeben.
Typisch für den LRT 7150 sind oligotrophe Nährstoffverhältnisse und ein durch Vernässung geprägter Standort.
Abgrenzung zu 4010:
Liegt der Anteil an der Zwergstrauchdeckung (Erica tetralix) unter 25%, wird bei Vorliegen der entsprechenden Artengarnitur der LRT 7150 Moorschlenken-Pioniergesellschaften kartiert.
Ein größerer Erica- Anteil führt zu einer Einstufung 4010 Feuchte Heidegebiete mit Glockenheide.
Abgrenzung zu 4030:
Über 50% Calluna- Anteil führt zu einer Einstufung als LRT 4030 Zwergstrauchheiden.
Abgrenzung zu 7110/7120:
Treten charakteristische Hochmoorarten frequent (inklusive der Hochmoortorfmoosarten) auf, ist ein Hochmoor-LRT (LRT 7110/7120) auszuweisen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/7150/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-05-04: BTyp CA3 = Übergangs-, Zwischenmoor, Quellmoor ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 7150 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Die Abgrenzung umfasst die komplette Senke, wenn in Teilen die entsprechende Vegetation vorkommt. Der Lebensraumtyp kommt meist nur kleinflächig vor.
Der Lebensraumtyp 7150 wird immer einer Biotoptypenkartierung (Objektklasse BT) unterzogen und erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter.
(Nur im Einzelfall und ausschließlich in Abstimmung mit dem LANUV zulässig: Wenn die Auskartierung der Abgrenzung der Moor-Lebensraumtypen als einzelne BT-Objekte insbesondere auf Grund schwieriger Begehbarkeit nicht möglich ist, werden keine BT-Objekte erzeugt, sondern der gesamte Komplex als Geschützter Biotop abgegrenzt. In den Sachdaten des Objektes werden dann die prozentualen Anteile der betreffenden Lebensraumtypen geschätzt.)
Die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung werden immer als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in „Schutzwürdige Biotope“ übertragen.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Bestandserfassungen im Rahmen von MAKO sind in der Regel nur in FFH- und Naturschutzgebieten relevant. Im Kern beinhalten diese Bestandserfassungen die für die Dokumentation der FFH-Gebiete bekannten Biotoptypenkartierungen und Erhaltungszustandsbewertungen.
Außerhalb von Wäldern wird allerdings, abgesehen von gesonderten Absprachen, grundsätzlich flächendeckend kartiert. Besonderes Augenmerk ist außerdem darauf zu richten, dass die erfassten Daten auch als Grundlage für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Bei den BT sind daher auch Beeinträchtigungen und, soweit bekannt, bereits durchgeführte Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren.
Naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge sind nicht originärer Bestandteil der BT-Kartierung, sondern werden im Rahmen der Maßnahmenplanung gesondert erfasst und in der Objektklasse „Maßnahmen“ codiert. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen bei Maßnahmenkonzepten enthalten die Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jede Moorschlenken-Pioniergesellschaft wird als homogene Fläche kartiert.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
• Biotopwert
• HNV- Wert
• Nutzungsintensität
• Wasserhaushalt
• Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) NRW werden Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Rahmen einer zufallsverteilten repräsentativen Stichprobe analog der Kartiermethode ÖFS erhoben.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/