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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW
9150 Orchideen-Kalk-Buchenwald =§30
letzte Änderung 2018-12-20 --> s. Kartierungshinweise
Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.
ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (2) 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 9150 Mitteleuropäischer Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
Interpretation Manual EU27: 9150 Medio-European limestone beech forests of the Cephalanthero-Fagion PAL.CLASS.: 41.16
(Sub)natural woodland vegetation comprising native species forming forests of tall trees, with typical undergrowth, and meeting the following criteria: rare or residual, and / or hosting species of Community interest.
1) Xero-thermophile Fagus sylvatica forests developed on calcareous, often superficial, soils, usually of steep slopes, of the medio-European and Atlantic domaines of Western Europe and of central and northern Central Europe, with a generally abundant herb and shrub undergrowth, characterized by sedges (Carex digitata, Carex flacca, Carex montana, Carex alba), grasses (Sesleria albicans, Brachypodium pinnatum), orchids (Cephalanthera spp., Neottia nidus-avis, Epipactis leptochila, Epipactis microphylla) and thermophile species, transgressive of the Quercetalia pubescenti-petraeae. The bush-layer includes several calcicolous species (Ligustrum vulgare, Berberis vulgaris) and Buxus sempervirens can dominate.
Sub-types :
41.161 - Middle European dry-slope limestone beech forests Middle European sedge and orchid beech woods of slopes with reduced water availability.
41.162 - North-western Iberian xerophile beech woods Fagus sylvatica forests of relatively low precipitation zones of the southern ranges of the Pais Vasco and of superficially dry calcareous soils of the Cordillera Cantabrica, with Brachypodium pinnatum ssp. rupestre, Sesleria argentea ssp. hispanica, Carex brevicollis, Carex ornithopoda, Carex sempervirens, Carex caudata, Cephalanthera damasonium, C. longifolia, Epipactis helleborine, Epipactis microphylla, Neottia nidus-avis.
2) Plants: Fagus sylvatica, Carex digitata, C. flacca, C. montana, C. alba, Sesleria albicans, Brachypodium pinnatum, Cephalanthera spp., Neottia nidus-avis, Epipactis leptochila, Epipactis microphylla, Buxus sempervirens.
3) Corresponding categories Nordic classification: ""2223 Fagus sylvatica-Mercurialis perennis-Allium ursinum -typ"". Romanian classification ""R4111 Pãduri sud-est carpatice de fag (Fagus sylvatica) şi brad (Abies alba) cu Cephalanthera damassonium ""
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
Natürliche, naturnahe und halbnatürliche, meist schwachwüchsige Wälder und Gebüsche aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen bis -armen Standorten. In der Regel wachsen sie auf flachgründigen, steinigen oder felsigen sonnseitigen Hängen, gelegentlich auch auf stark austrocknenden Böden in ebener Lage (z.B. Schotterflächen, Kalkstein- und Mergelgebiete); Vorkommen vom Flachland bis ins Hochgebirge.
Dazu gehören: Orchideen- und Blaugras-Buchenwälder (Carici-Fagetum), thermophile Eichen-Hainbuchen- und Eichenmischwälder, Eichenmischwälder mit Trauben-, Stiel- und Flaumeiche (Quercus petraea, Qu. robur, Qu. pubescens (Quercion robori-petreae p.p., Quercetalia pubescentis, Carpinion betuli p.p.), Winterlinden-Trockenwälder (Tilio-Acerion, soweit nicht unter Blockhalden- und Hangschuttwäldern genannt) sowie Pfeifengras-Kiefernwälder, Schneeheide-Kiefernwälder (Erico-Pinetea), kontinentale Kiefern-Trockenwälder (Pulsatillo-Pinetea); thermophile Gebüsche (Berberidion), z.T. auf Felsen mit Felsenbirne (Amelanchier ovalis), Zwergmispel (Cotoneaster integerrimus), Steinweichsel (Prunus mahaleb), Mehlbeere (Sorbus aria), Sanddorn (Hippophae rhamnoides), Berberitze (Berberis vulgaris), Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Schlehe (Prunus spinosa), Feldulme (Ulmus minor), Rosen (Rosa spp.) und Wacholder (Juniperus communis) einschließlich ihrer thermophilen Saumvegetation (Geranion sanguinei).
Nicht eingeschlossen sind ruderale Sukzessionsstadien wie z.B. Verbuschungsstadien mit hohen Anteilen nitrophytischer Arten (z.B. Sambucus nigra) auf jüngeren Industrie- und Siedlungsbrachen.
Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Natürliche, naturnahe und halbnatürliche, meist schwachwüchsige Wälder und Gebüsche aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen Standorten. In der Regel wachsen sie auf flachgründigen, steinigen oder felsigen sonnenseitigen Hängen (Kalksteingebiete); Vorkommen vom Flachland bis ins Mittelgebirge, dazu gehören: Orchideen-Buchenwälder (Carici-Fagetum). Die Baum- und Strauchschicht ist artenreich mit Beimischung von Traubeneiche (Quercus petraea), Mehlbeere (Sorbus aria), Feldahorn (Acer campestre), Liguster (Ligustrum vulgare) etc., die Krautschicht ist artenreich mit zahlreichen thermophilen, kalkliebenden Arten, u.a. Orchideen. In NRW ist der LRT auch durch Nieder- bzw. Mittelwaldwirtschaft auf Standorten des LRT 9130 entstanden. Orchideen-Kalk-Buchenwälder mit mindestens 70% Anteil lebensraumtypischer Baumarten und einem Anteil der Buche in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht von mehr als 30 Prozent gehören zum Lebensraumtyp. LR-typische Baumarten benachbarter Wald- Lebensraumtypen, die bei den diagnostischen Arten nicht aufgeführt sind, gelten immer als LRT-Baumarten.
Mindestens eine diagnostisch relevante krautige Art muss im Bestand vorhanden sein.
Nicht eingeschlossen sind ruderale Sukzessionsstadien wie z.B. Verbuschungsstadien mit hohen Anteilen nitrophytischer Arten (z.B. Sambucus nigra) auf jüngeren Industrie- und Siedlungsbrachen.
Verlust des LRT-Status:
Bestände mit einem Anteil von mindestens 70% lebensraumtypischer Baumarten in der Baum- und Strauchschicht gehören zum LRT.
Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigerarten in der Kraut- und Strauchschicht und einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen.
Mindestens eine der diagnostisch relevante krautige Art muss in der Krautschicht vorhanden sein.
Wälder mit 30 bis zu 50% Nadelholzanteil können ausnahmsweise und begründet als 9150 codiert werden, wenn mehr als 50% Buchenanteil UND eine LRT-typische (9150) Krautschicht vorliegt. Entsprechende Hinweise zur Verringerung des Nadelholzanteils sind unter Maßnahmenvorschläge anzugeben
Kalkhaltige, meist skelettreiche Rendzinen, z. T. auch Braunerde; oft südexponierte, trockenwarme Steil- und Kuppenlagen.
AA0 = Buchenwald
AA1 = Eichen-Buchenmischwald
AA2 = Buchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AA3 = Buchenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AA4 = Buchenmischwald mit Nadelbaumarten
AB1 = Buchen-Eichenmischwald
AG2 = Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art)
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten
stb1 = kalkreich
stm = auf trocken-warmem Standort
os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar
a) Hauptbaumarten:
Fagus sylvatica (Rotbuche)
b) Neben- und Pionierbaumarten:
Acer campestre (Feld-Ahorn), Carpinus betulus (Hainbuche), Cornus sanguinea (Blauroter Hartriegel), Crataegus spec. (Weissdorn unbestimmt), Fraxinus excelsior (Esche), Juniperus communis (Wacholder), Malus sylvestris (Holz-Apfel), Prunus spinosa (Gewöhnliche Schlehe), Quercus petraea (Trauben-Eiche), Rhamnus cathartica (Echter Kreuzdorn), Sorbus aria (Mehlbeere), Sorbus torminalis (Elsbeere), Taxus baccata (Eibe)
c) Straucharten:
Daphne mezereum (Seidelbast), Ligustrum vulgare (Liguster)
d) Krautige Arten:
Campanula persicifolia (Pfirsichblättrige Glockenblume), Carex digitata (Finger-Segge), Carex flacca (Blaugrüne Segge), Carex montana (Berg-Segge), Carex ornithopoda (Vogelfuss-Segge), Cephalanthera damasonium (Weisses Waldvögelein), Cephalanthera longifolia (Langblättriges Waldvögelein), Cephalanthera rubra (Rotes Waldvögelein), Epipactis atrorubens (Braunrote Stendelwurz), Epipactis microphylla (Kleinblättrige Stendelwurz), Primula veris (Wiesen-Schlüsselblume), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz)
Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten:
Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)
Unterverband: Cephalanthero-Fagenion - CEFN-UV
Ass./Ges.: Carici-Fagetum - C-FA (Seggen-Buchenwald)
Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9130 (Hordelymo- Fagetumlathyretosum):
Dem LRT 9130 fehlen diagnostische Arten des LRT 9150 in der Krautschicht. Es sind fließende Übergänge der wärmeliebenden Ausbildung Frühlings-Platterbsen-Buchenwald (Hordelymo-Fagetum lathyretosum) zum Orchideen-Buchenwald (Carici-Fagetum) vorhanden. Jedoch fallen die Frischezeiger wie z.B. Hordelymus europaeus (Wald-Gerste), Carex sylvatica (Wald-Segge) und Lamium galeobdolon (Goldnessel) im Orchideen-Buchenwald aus. Es handelt sich um den LRT 9150, sobald die Orchideen und/oder die kennzeichnenden Seggenarten (Carex digitata, Carex montana, Carex ornithopoda) im Bestand auftreten.
Abgrenzung zu LRT 9170:
Die Abgrenzung zum LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten (ohne wärmeliebende Arten) des Galio-Carpinetum bzw. das Auftreten der für den Orchideen-Buchenwald typischen Artengarnitur (z.B. Orchideen) und/oder das Vorherrschen der Buche.
Abgrenzung zu LRT 9180:
Dem LRT 9180 Schlucht- und Hangmischwälder fehlen diagnostische Arten des LRT 9150 sowie weitere Fagion-Arten in der Krautschicht. Fagus sylvatica fehlt in der Baum- und Strauchschicht oder hat einen Anteil von weniger als 50%.
Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.
Biogeographische Anmerkungen:
Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/9150/atl
Für LRT 9150 sollte darauf geachtet werden nicht zu spät im Jahr zu kartieren, bzw. zwei Durchgänge zu machen, da oft z.B. Orchideen im Spätsommer/Herbst nicht mehr sichtbar sind.
Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-12-20: Bereich Biotoptypen "AU0 = Aufforstung, Pionierwald" ergänzt
2018-06: EZB: Anzahl Kennarten bei B-Bewertung geändert 3-4 statt 2-4
2018-03-27: Mindestens eine der diagnostisch relevanten Arten muss in der Krautschicht vorhanden sein.
2016-05-09: ausnahmsweise LRT-Ansprache bei 30-50% Nadelholzanteil
2016-03-24: Abgrenzung zu LRT 9130, redaktionelle Anpassung der Formulierung
März 2015: Änderungen im Bereich "Relevante Definitionen:"; "Ergänzung Bereich" Ausschließlich zulässige Biotoptypen": AA0; Ergänzung "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen " AG2
Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen. Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien. Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind Buchenwälder großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern der Buchenwaldbiotopanteil größer als 50% ist. Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzungen einzubeziehen. Bestände mit bis zu 30% nicht lebensraumtypischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden. Alle 9150 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Biotoptypenkartierung
• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 9150 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen. Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien. Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen. Bei Vorhandensein von den Lebensraumtyp charakterisierenden Vorwald- und Pionierwaldstadien ist die Fläche entsprechend des vorliegenden Biotoptyps mit dem Zusatzcode „ Pionierwald“ zu codieren.
Der LRT 9150 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und „Schutzwürdige Biotope“ übertragen oder aggregiert.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher.
• In ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist im Gegensatz zur Biotopkatasterkartierung nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht
Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Rahmen eines repräsentativen Stichprobenmonitorings wie in der ÖFS erfasst.
Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet. Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.
LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip
LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/