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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW
NAB0 Wärmeliebende Wälder und Gebüsche =§30
letzte Änderung: 2021-09-09: --> s. Kartierungshinweise
Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.
ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (2) 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
Natürliche, naturnahe und halbnatürliche, meist schwachwüchsige Wälder und Gebüsche aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen bis -armen Standorten. In der Regel wachsen sie auf flachgründigen, steinigen oder felsigen sonnseitigen Hängen, gelegentlich auch auf stark austrocknenden Böden in ebener Lage (z.B. Schotterflächen, Kalkstein- und Mergelgebiete); Vorkommen vom Flachland bis ins Hochgebirge.
Dazu gehören: Orchideen- und Blaugras-Buchenwälder (Carici-Fagetum), thermophile Eichen-Hainbuchen- und Eichenmischwälder, Eichenmischwälder mit Trauben-, Stiel- und Flaumeiche (Quercus petraea, Qu. robur, Qu. pubescens (Quercion robori-petreae p.p., Quercetalia pubescentis, Carpinion betuli p.p.), Winterlinden-Trockenwälder (Tilio-Acerion, soweit nicht unter Blockhalden- und Hangschuttwäldern genannt) sowie Pfeifengras-Kiefernwälder, Schneeheide-Kiefernwälder (Erico-Pinetea), kontinentale Kiefern-Trockenwälder (Pulsatillo-Pinetea); thermophile Gebüsche (Berberidion), z.T. auf Felsen mit Felsenbirne (Amelanchier ovalis), Zwergmispel (Cotoneaster integerrimus), Steinweichsel (Prunus mahaleb), Mehlbeere (Sorbus aria), Sanddorn (Hippophae rhamnoides), Berberitze (Berberis vulgaris), Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Schlehe (Prunus spinosa), Feldulme (Ulmus minor), Rosen (Rosa spp.) und Wacholder (Juniperus communis) einschließlich ihrer thermophilen Saumvegetation (Geranion sanguinei).
Nicht eingeschlossen sind ruderale Sukzessionsstadien wie z.B. Verbuschungsstadien mit hohen Anteilen nitrophytischer Arten (z.B. Sambucus nigra) auf jüngeren Industrie- und Siedlungsbrachen.
Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Natürliche, naturnahe und halbnatürliche Wälder und Gebüsche aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen bis -armen Standorten. In der Regel wachsen sie auf flachgründigen, steinigen oder felsigen, sonnenseitigen Hängen, gelegentlich auch auf stark austrocknenden Böden in ebener Lage (z.B. Schotterflächen, Kalkstein- und Keupergebiete). Die Wälder sind häufig durch eine lichte und schwachwüchsige Baumschicht gekennzeichnet.
Wärmeliebende Wälder und Gebüsche mit einem Anteil von mindestens 70% lebensraumtypischer Baum- und Straucharten in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht gehören zum Lebensraumtyp, wenn sie gleichzeitig den typischen Gesellschaften bzw. Assoziationen zuzuordnen sind.
Verlust des LRT-Status:
Bestände mit mindestens 70 Prozent lebensraumtypischer Baum- und Straucharten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen. Mindestens eine diagnostisch relevante krautige Art oder Strauchart muss mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt vorhanden sein.
Der LRT erlaubt keine bzw. nur sehr geringe Anteile an Nadelbäumen (außer Taxus, Juniperus) oder nicht-heimischen Baum- oder Straucharten.
Skelettreiche, basenreiche bis basenarme Böden auf Kalk- oder Silikatgestein (Rendzina oder Ranker), oft südexponierte Steillagen.
AB0 = Eichenwald
AB9 = Hainbuchen-Eichenmischwald
AG2 = Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art)
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten
BA2 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten
BB11 = Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten
stm = auf trocken-warmem Standort
ok = Waldrand, Waldmantel, ok1 = mehrstufiger Waldrandaufbau, ok2 = südlich exponierter gut ausgebildeter Waldrand, ol = Waldsaum, os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, rj2 = Felsen, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar
a) Hauptbaumarten:
Carpinus betulus (Hainbuche), Quercus petraea (Trauben-Eiche)
b) Nebenbaumarten:
Acer campestre (Feld-Ahorn), Acer platanoides (Spitz-Ahorn), Fagus sylvatica (Rotbuche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Sorbus aria (Mehlbeere), Sorbus domestica (Speierling), Sorbus torminalis (Elsbeere), Taxus baccata (Eibe), Tilia cordata (Winter-Linde), Tilia platyphyllos (Sommer-Linde)
c) Straucharten:
Amelanchier ovalis (Gemeine Felsenbirne), Berberis vulgaris (Berberitze), Cornus sanguinea (Blauroter Hartriegel), Cotoneaster integerrimus (Gemeine Zwergmispel), Daphne mezereum (Seidelbast), Juniperus communis (Wacholder), Ligustrum vulgare (Liguster), Prunus mahaleb (Felsenkirsche), Rhamnus cathartica (Echter Kreuzdorn), Rosa agrestis (Feld-Rose), Rosa arvensis (Kriechende Rose), Rosa rubiginosa (Wein-Rose)
d) Krautige Arten:
Agrimonia eupatoria (Kleiner Odermennig), Anthericum liliago (Astlose Graslilie), Aquilegia vulgaris agg. (Gewöhnliche Akelei), Asarum europaeum (Haselwurz), Calamintha menthifolia (Wald-Bergminze), Campanula persicifolia (Pfirsichblättrige Glockenblume), Carex digitata (Finger-Segge), Carex montana (Berg-Segge), Carex ornithopoda (Vogelfuss-Segge), Cephalanthera damasonium (Weisses Waldvögelein), Cephalanthera longifolia (Langblättriges Waldvögelein), Cephalanthera rubra (Rotes Waldvögelein), Cypripedium calceolus (Frauenschuh), Epipactis atrorubens (Braunrote Stendelwurz), Epipactis microphylla (Kleinblättrige Stendelwurz), Genista pilosa (Haar-Ginster), Genista tinctoria (Färber-Ginster), Genista tinctoria subsp. tinctoria (Gewöhnlicher Färber-Ginster), Hepatica nobilis (Leberblümchen), Hieracium glaucinum (Frühblühendes Habichtskraut), Hieracium sabaudum (Savoyer Habichtskraut), Hieracium umbellatum (Doldiges Habichtskraut), Hylotelephium maximum (Grosse Fetthenne), Hypericum hirsutum (Behaartes Johanniskraut), Inula conyzae (Dürrwurz), Lathyrus niger (Schwarze Platterbse), Lathyrus vernus (Frühlings-Platterbse), Lilium martagon (Türkenbund-Lilie), Lithospermum officinale (Echter Steinsame), Lychnis viscaria (Pechnelke), Mespilus germanica (Mispel), Neottia nidus-avis (Nestwurz), Orchis mascula (Stattliches Knabenkraut), Orchis purpurea (Purpur-Knabenkraut), Polygonatum odoratum (Salomonssiegel.), Primula veris (Wiesen-Schlüsselblume), Sedum rupestre (Gewöhnliche Felsen-Fetthenne), Silene nutans (Nickendes Leimkraut), Tanacetum corymbosum (Ebensträussige Margerite), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz), Viola mirabilis (Wunder-Veilchen)
e) Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten:
Angelica sylvestris s.l. (Gewöhnliche Wald-Engelwurz), Galium aparine (Kletten-Labkraut), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)
Verband: Carpinion betuli - CRP-V
Ass./Ges.: Galio sylvatici-Carpinetum betuli - GA-C (-ähnlicher Niederwald auf Buchenwaldstandorten)
Verband: Berberidion vulgaris - BERN-V
Ass./Ges.: Pruno-Ligustretum - PR-LI
Ass./Ges.: Cotoneastro-Amelanchieretum - CO-AM
Ass./Ges.: Roso caninae-Juniperetum - ROJ
Verband: Quercion roboris - QN-V
Ass./Ges.: Luzulo-Quercetum petraeae - LU-Q
Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9150: Wenn der Anteil der Buche in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht mehr als 30% beträgt, ist zu prüfen, ob die Kriterien des LRT 9150 erfüllt sind.
Abgrenzung zu LRT 9170: Die Abgrenzung zum LRT 9170 Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten (ohne Berücksichtigung der wärmeliebenden Arten) des Galio-Carpinetum
Abgrenzung zu LRT 9180: Die Abgrenzung zum LRT 9180 Schlucht- und Hangmischwälder erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten des Verbandes Tilio-Acerion.
Abgrenzung zu NAY0: Bestände des Luzulo-Quercetum werden bei Fehlen der diagnostisch relevanten wärmeliebenden Arten in der Kraut- oder Strauchschicht dem NAY0 (Bodensaure Hangmischwälder mit Eiche) zugeordnet.
Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.
Biogeographische Anmerkungen:
keine
Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2021-09-09: Definitionen präzisiert, diagnostisch relevante Arten ergänzt
2016-05-09: Untergrenze des LRT ergänzt, keine/geringe Nadelgehölze, keine/geringe nicht-einheimlischen Gehölze
2016-03-24: Biotoptyp AQ3 gestrichen
März 2015: Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen "-->AG2= Sonstiger Laubmischwald mit mehreren heimischen Laubbaumarten ohne dominante Art
Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen.
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Bestände mit bis zu 30% nicht-lebensraumtypischen Baumarten in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Alle NAB0-Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind wärmeliebende Wälder und Gebüsche zusammen mit andern N- und FFH-Wald-LRT als Komplexe zusammenzufassen. Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzungen einzubeziehen.
Biotoptypenkartierung
• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NAB0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen. Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien incl. evtl. vorgelagerter Säume wärmeliebender Arten. Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in „Schutzwürdige Biotope“ übertragen oder aggregiert.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKOs erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungs-maßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist im Gegensatz zur Biotopkatasterkartierung nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht
Im Biotopmonitoring (BM) in NRW wird dieser Lebensraumtyp nicht erfasst.
Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.
LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip
LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/