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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW
NAC0 Sumpf-, Moor- und Bruchwäldertlw. §30
letzte Änderung: 2019-09-26 --> s. Kartierungshinweise
Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.
teilweise eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (1) 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: (1) 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder
Naturnahe Wälder und Gebüsche auf ständig nassen Torf- oder Mineralböden (Alnetea glutinosae, Betulion pubescentis). Bestandsbildende Baumarten können z.B. Schwarzerle (Alnus glutinosa), Esche (Fraxinus excelsior), Bruchweide (Salix fragilis), Moor- und Karpatenbirke (Betula pubescens, B. carpatica), ferner auch Fichte (Picea abies) und Tanne (Abies alba) sein; Straucharten: z.B. Grauweide (Salix cinerea), Ohrweide (Salix aurita), Lorbeerweide (Salix pentandra), Faulbaum (Frangula alnus), Gagelstrauch (Myrica gale). Im Unterwuchs dominieren krautige Sumpfpflanzen, teils auch Torfmoose (Sphagnum spp.).
Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Naturnahe Wälder und Gebüsche auf basenreichen, stark zersetzten Niedermoortorf- oder Mineralböden mit hohem Grundwasserstand. Teils auch auf nährstoffärmeren moorigen und anmoorigen, mesotrophen und oligotrophen Standorten (Carici laevigatae-Alnetum, Betuletum pubescentis, Betuletum carpaticae). Bestandsbildende Baumarten können z.B. Schwarzerle, Moor-Birke, Karpatenbirke, Esche oder verschiedene Weidenarten sein.
Bruchwälder des LRT NAC0 wachsen häufig auf basenreichen, nassen, stark zersetzten Niedermoortorfen (meso- bis eutroph). Intakte Bestände sind meist längere Zeit überstaut und weisen ganzjährig einen sehr hohen Grundwasserstand (stagnierend) auf. Sie werden in der Regel von der Schwarzerle dominiert (Erlenbruchwälder), auf nährstoffärmeren, anmoorigen Standorten auch von Sand-, Moor- oder Karpatenbirke (Birkenbruchwälder). Die Bestände stellen häufig das Endstadium der Verlandung nährstoffreicher bis nährstoffarmer Stillgewässer dar. Sie kommen insbesondere am Rand von natürlichen oder naturnahen stehenden Gewässern, im Bereich von Altwässern und in vermoorten Geländemulden vor.
Sumpfwälder stocken auf Mineralböden mit zeitweise hoch anstehendem, häufig ziehenden Grund- oder Sickerwasser. Sie kommen außerhalb der Überflutungsauen auf nassen Standorten der Niederungen sowie auf sickernassen Hangbereichen vor. Ein wechselnder Grundwasserstand wird von den Beständen ertragen. Abhängig von den Wasserverhältnissen können Sumpfwälder teils Auwäldern, teils Bruchwäldern ähneln.
Moorwälder im Kontext von intakten oder ehemaligen Hoch- oder Übergangsmooren auf dauerhaft feucht-nassem Torfsubstrat mit Sphagnum-Arten, Zwergsträuchern und floristischen Elementen der Moore. Je nach klimatischen und edaphischen Verhältnissen als Moor-Randwälder auftretend oder aber das ganze Moor als lückiger Wald überziehend. Dabei beträgt der Anteil von Moorbirke und/oder Karpatenbirke in der Baum- und Strauchschicht weniger als 50%. Das Vorhandensein einer diagnostisch relevanten Art ist für den gesetzlichen Schutz bei den Moorwäldern obligatorisch.
Verlust des LRT-Status:
Untergrenze für Bruch- und Sumpfwälder mit gesetzlichem Schutz nach §30 BNatschG:
Bestände mit weniger als 30% nicht-lebensraumtypischem Baumartenanteil in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden. Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen. Mindestens eine diagnostisch relevante krautige Art muss mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt in der Krautschicht vorhanden sein.
Untergrenze für Bruch- und Sumpfwälder ohne gesetzlichen Schutz:
Bestände mit mehr als 30% nicht-lebensraumtypischen Baumartenanteil in der Baum- und Strauchschicht (u.a. Hybrid-Pappel, Grauerle) können noch eingeschlossen werden, wenn die Krautschicht mindestens eine diagnostisch relevante krautige Art mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt enthält, wobei die Deckung der Störzeiger kleiner als 75% ist.
Untergrenze für Moorwälder mit gesetzlichem Schutz:
Bestände zwischen 50% und 70% lebensraumtypischer Baumarten in der Baum- und Strauchschicht gehören zum LRT. Der Anteil der Moorbirke in der Baum- und Strauchschicht beträgt mehr als 50%. Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen. Mindestens eine diagnostisch relevante krautige Art muss mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt in der Krautschicht vorhanden sein.
Sonderfall naturnahe Fichten-Moorwälder (Kartierung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem LANUV):
Unter den gesetzlichen Schutz des §30 BNatschG können an Kaltluft- und Spätfrost-geprägten Sonderstandorten in den Hochlagen der nordrhein-westfälischen Mittelgebirge (in der Regel oberhalb von 450 m ü.NN) auch mittlerweile naturnah erscheinende lichte Moorwälder mit dominierendem Fichten-Althölzern oder Fichten-Altholz-Mischbeständen fallen. Voraussetzung ist eine ungestörte Hydrologie dieser Moorwälder.
Untergrenze für Moorwälder ohne gesetzlichen Schutz:
Bestände mit weniger als 50% lebensraumtypischer Baumarten in der Baum- und Strauchschicht gehören zum LRT. Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen.
Fichtenaufforstungen in ursprünglich offenen, entwässerten Quellmooren sowie Fichtenalthölzer in Quellmooren außerhalb von Kaltluft- und Spätfrost-geprägten Sonderstandorten fallen nicht unter den gesetzlichen Schutz, hier sollten die Fichten entnommen und Maßnahmen zur Moorregeneration ergriffen werden.
Anmoor-, Niedermoor-, Moor- oder Mineralböden mit hohem Grund¬wasserstand bzw. wasserzügigen Verhältnissen.
AB2 = Birken-Eichenmischwald (nur Betulo-Quercetum alnetosum)
AC0 = Schwarzerlenwald
AC1 = Schwarzerlenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AC2 = Schwarzerlenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AC3 = Schwarzerlenmischwald mit Nadelbaumarten
AD0 = Birkenwald
AD1 = Eichen-Birkenmischwald
AD2 = Birkenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AD3 = Birkenmischwald mit Nadelbaumarten
AD7 = Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AE0 = Weidenwald
AE1 = Weidenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AE5 = Weidenmischwald mit nicht heimischen Baumarten
AF0 = Hybrid-Pappelwald
AF1 = Hybrid-Pappelmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AG1 = Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten
AG2 = Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art)
AM0 = Eschenwald
AM1 = Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AM6 = Eschenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AM7 = Eschenmischwald mit Nadelbaumarten
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten
BA2 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten
BB11 = Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend heimischen Straucharten
BB12 = Gebüsche und Strauchgruppen mit vorwiegend nicht heimischen Straucharten
Sonderfall naturnahe Fichten-Moorwälder (Kartierung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem LANUV):
AJ0 = Fichtenwald
AJ1 = Fichtenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
sto = auf feucht-nassem Standort ODER stw1 = hoher Grundwasserstand
sto3 = auf Bruch- oder Sumpfwaldstandort ODER str1 = auf Moorwaldstandort
gd = Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium, os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, str = Torfsubstrat, stw = quellig, durchsickert, stw2 = Störungszeiger, Grundwasserabsenkung, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, th = torfmoosreich
a) Hauptbaumarten:
Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Betula pubescens subsp. pubescens (Moor-Birke)
b) Nebenbaumarten:
Betula pubescens subsp. carpatica (Karpaten-Birke), Fraxinus excelsior (Esche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Salix alba (Silber-Weide), Salix fragilis (Bruch-Weide), Salix rubens (S. alba x fragilis) (Hohe Weide)
c) Straucharten:
Frangula alnus (Faulbaum), Myrica gale (Gagel), Prunus padus (Traubenkirsche), Ribes nigrum (Schwarze Johannisbeere), Salix aurita (Ohr-Weide), Salix cinerea (Asch-Weide Sa.), Salix pentandra (Lorbeer-Weide)
d) Krautige Arten:
Agrostis canina (Hunds-Straussgras), Blechnum spicant (Rippenfarn), Calamagrostis canescens (Sumpf-Reitgras), Calamagrostis phragmitoides (Purpur-Reitgras), Calla palustris (Schlangenwurz), Caltha palustris (Sumpf-Dotterblume), Carex acutiformis (Sumpf-Segge), Carex appropinquata (Wunder-Segge), Carex elongata (Langährige Segge), Carex laevigata (Glatte Segge), Carex nigra (Braune Segge), Carex paniculata (Rispen-Segge), Carex remota (Winkel-Segge), Chrysosplenium alternifolium (Wechselblättriges Milzkraut), Chrysosplenium oppositifolium (Gegenblättriges Milzkraut), Circaea alpina (Alpen-Hexenkraut), Crepis paludosa (Sumpf-Pippau), Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm), Filipendula ulmaria (Echtes Mädesüss), Galium elongatum (Hohes Labkraut), Galium palustre s.l. (Sumpf-Labkraut Sa.), Iris pseudacorus (Gelbe Schwertlilie), Listera cordata (Herz-Zweiblatt), Lycopus europaeus (Ufer-Wolfstrapp), Lysimachia vulgaris (Gemeiner Gilbweiderich), Lythrum salicaria (Gemeiner Blutweiderich), Osmunda regalis (Königsfarn), Scutellaria galericulata (Sumpf-Helmkraut), Scutellaria minor (Kleines Helmkraut), Solanum dulcamara (Bittersüsser Nachtschatten), Thelypteris palustris (Sumpffarn), Viola palustris (Sumpf-Veilchen)
e) Moose:
Aulacomnium palustre (Sumpf-Streifensternmoos), Dicranum polysetum (Gewelltblättriges Gabelzahnmoos), Polytrichum commune (Goldenes Frauenhaar), Polytrichum strictum (Moos-Widertonmoos), Sphagnum capillifolium (Spitzblättriges Torfmoos), Sphagnum fallax (Trügerisches Torfmoos), Sphagnum fimbriatum (Gefranstes Torfmoos), Sphagnum girgensohnii (Girgensohnsches Torfmoos), Sphagnum palustre (Kahnblättriges Torfmoos), Sphagnum squarrosum (Sparriges Torfmoos)
f) Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten:
Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Rumex obtusifolius (Stumpfblättriger Ampfer), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)
Verband: Alnion glutinosae - AN-V (Erlenbruchwälder)
Ass./Ges.: Carici elongatae-Alnetum - CE-A (Walzenseggen-Erlenbruch) (ohne betuletosum pubescentis)
Ass./Ges.: Carici laevigatae-Alnetum - CL-A (Moorseggen-Erlenbruch)
Ass./Ges.: Sphagno palustris-Alnetum - SPH-A (Torfmoos-Erlenbruch)
Verband: Salicion cinereae - SCIN-V (Weidengebüsche)
Ass./Ges.: Frangulo-Salicetum auritae - F-SAU (Weiden-Faulbaum-Gebüsch)
Ass./Ges.: Frangulo-Salicetum cinereae - F-SCI (Grauweidengebüsch)
Ass./Ges.: Myricetum gale - MGAL (Gagelgebüsch)
Verband: Alnion incanae - ALIN-V (Erlenauenwälder)
Ass./Ges.: Pruno padi-Fraxinetum - P-FR (auf Anmoor- und Sumpfwaldstandorten)
Ass./Ges.: Carici remotae-Fraxinetum - C-FR (Sumpfwaldstandort)
Verband: Betulion pubescentis - BEN-V (Birkenbruchwälder)
Ass./Ges.: Betuletum pubescentis - BPUB (Birkenbruchwald)
Ass./Ges.: Betuletum carpaticae - BCAR (Karpatenbirkenbruchwald)
Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 91D0:
Der Anteil der für 91D0 typischen Baumarten beträgt beim LRT NAC0 weniger als 70%.
Abgrenzung zu LRT 91E0: Erlenbruch- und Erlensumpfwälder werden dem LRT 91E0 zugeordnet, wenn sie im Überflutungsbereich eines Fließgewässers stocken. Gleiches gilt auch für die Vorkommen außerhalb des Überflutungsbereiches der Fließgewässer, aber innerhalb der morphologischen Aue, wenn sie in Verbindung mit Quellabflüssen, quelligem Hangdruckwasser oder ziehendem Grundwasser („Durchströmungsmoor“) stehen und typische Arten der quelligen Bruch-und Sumpfwaldausbildungen aufweisen (z.B. Angelica sylvestris, Caltha palustris, Crepis paludosa, Cardamine amara, Carex remota, Filipendula ulmaria, Ranunculus repens) bzw. vom Grundwasser durchströmt werden.
Erlenbruch- und Erlensumpfwälder ohne Anbindung an einen Quellbach, in denen der Einfluss des fließenden Wassers jedoch gegenüber stagnierenden Wasserverhältnissen (Niedermoore und staunasse mineralische Standorte) in den Hintergrund tritt, werden dem LRT NAC0 zugeordnet.
Abgrenzung zu LRT 9190: Wenn der Anteil der Eiche mehr als 30% ist bzw. zusammen mit Sand- und Moorbirke ein Anteil von mehr als 50% erreicht wird und die Gesellschaft den Eichenwäldern (Quercion robori-petraeae) zugeordnet werden kann, handelt es sich nicht um den LRT NAC0. Dann ist zu prüfen, ob es sich um eine Ausbildung des LRT 9190 (Betulo-Quercetum alnetosum) handelt.
Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.
Biogeographische Anmerkungen:
keine
Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2019-09-26 Zulässigen Biotopcode "AU0" ergänzt
2019-03-21: Vorhandensein einer diagnostisch relevanten Art für den gesetzlichen Schutz bei den Moorwäldern wurde explizit aufgeführt
2018-08-30: Ergänzung zulässiger Biotopcode AD7 = Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
2018-01-24: Ergänzung Myrica gale als diagnostisch relevante Strauchart
2016-08-08:Ergänzung typische Arten:Chrysosplenium oppositifolium und Chr. alterniflorum,Carex remota, Agrostis canina, Carex nigra
2016-05-09: LRT ist nur teilweise eingeschlossen in §30/62
März 2015: Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen "-->AG2= Sonstiger Laubmischwald mit mehreren heimischen Laubbaumarten ohne dominante Art
2014: Ergänzung: Sonderfall naturnahe Fichten-Moorwälder (Kartierung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem LANUV):
Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen.
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Die gesetzlich geschützten NAC0-Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gsetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Die nicht gesetzlich geschützten NAC0-Biotope werden innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen.
Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind angrenzende gesetzlich geschützte LRT wie Stillgewässer, Nass- und Feuchtgrünland sowie Waldrandstrukturen (Waldmantel, Waldsaum) in die Abgrenzung einzubeziehen.
Eingeschlossen sind Pionier- und Vorwaldstadien auf biotoptypischen Standorten.
Schwach entwässerte Erlenbruchwälder werden kartiert, sofern die diagnostischen Arten in der Krautschicht vertreten sind. Der Deckungsgrad der Störzeiger in der Kraut- und Strauchschicht darf 50 % nicht überschreiten.
Biotoptypenkartierung
• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der gesetzlich geschützte Lebensraumtyp NAC0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die nicht gesetzlich geschützten NAC0-Biotope werden nur innerhalb von FFH- Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen.
Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen. Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien. Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen. Bei Vorhandensein von den Lebensraumtyp charakterisierenden Vorwald- und Pionierwaldstadien ist die Fläche entsprechend des vorliegenden Biotoptyps mit dem Zusatzcode „Pionierwald“ zu codieren. Die Ergebnisse werden in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in „Schutzwürdige Biotope“ übertragen oder aggregiert.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BT sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.
Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht
Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps aktuell nicht erfasst.
Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.
LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip
LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/