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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NFM0 Fließgewässer =§30

letzte Änderung: 2018-01-24 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006:

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich durch einen gewundenen, auf Umlagerungsstrecken auch verzweigten und den natürlichen Gegebenheiten entsprechenden Lauf aus. Sie sind geprägt durch Gewässerabschnitte unterschiedlicher Breite, Böschungsneigung, Tiefe und Längsgefälle sowie durch ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs und werden allein durch die Fließgewässerdynamik geformt. In der Regel weisen sie auch Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänke mit naturnahem Bewuchs, vielfach auch Altarme und Altwasser auf. Der naturnahe Bewuchs umfasst sowohl die Wasservegetation als auch die krautige und holzige Ufervegetation, an größeren Fließgewässern z.B. Schwimmblatt-Gesellschaften, Zweizahn-Gesellschaften, Flussröhrichte sowie Uferweidengebüsche und –wälder. Auf Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänken siedelt besonders in den Alpen und im Alpenvorland stark gefährdete Pioniervegetation, z.B. die Alpenknorpellattich-Schwemmlings-Gesellschaft, die Schotterweidenröschen-Gesellschaft und die Zwergrohrkolben-Gesellschaft. Zu den Uferbereichen und Auen natürlicher Oberläufe gehören auch Gletschervorfelder und alpine Schwemmlandschaften mit gewässerbegleitenden Vermoorungen. Ebenfalls eingeschlossen sind die von extensivem Feuchtgrünland geprägten Auen(Überschwemmungsgrünland), z.B. mit Flutrasen und Brenndolden-Auenwiesen, soweit diese nicht bereits durch die Kategorie „seggen- und binsenreiche Nasswiesen“ abgedeckt sind.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Als Lebensraumtyp NFM0 werden nur solche Fließgewässer codiert, die nicht den Kriterien der Lebensraumtypen „3260 Fließgewässer mit flutenden Wasserpflanzen oder –moosen“ oder „3270 Flüsse mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation“ entsprechen.
NFM0 umfasst demnach auch solche Fließgewässerabschnitte, die keine Unterwasservegetation oder Schlammbänke ohne einjährige Vegetation aufweisen, jedoch von naturnahen Gewässerstrukturen geprägt sind. Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich durch einen gewundenen, auf Umlagerungsstrecken auch verzweigten und den natürlichen Gegebenheiten entsprechenden Lauf aus. Sie sind geprägt durch Gewässerabschnitte unterschiedlicher Breite, Böschungsneigung, Tiefe und Längsgefälle sowie durch ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs und werden allein durch die Fließgewässerdynamik geformt bzw. sind höchstens mäßig künstlich verändert. In der Regel weisen sie auch Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänke mit naturnahem Bewuchs, vielfach auch Altarme und Altwasser auf. Fließgewässerbiotope sind, nur dann zu dem hier definierten Typ zu stellen, wenn das Fließgewässer als natürlich oder naturnah gelten kann, d.h. zumindest bezogen auf die Hauptparameter der Gewässerstrukturgüte (GSG) Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil und Uferstruktur den Wert 3 im Mittel nicht unterschreitet oder insgesamt mindestens der Gewässerstrukturgüteklasse 3 (mäßig verändert) zugeordnet ist. In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer Gewässerstrukturgüteklasse größer 3 eine Zuordnung zu dem Lebensraumtyp erfolgen, sofern sich Ufer- und Sohlenstruktur in einem naturnahen, nicht oder nur wenig verbauten Zustand befinden.
Für Gewässer ohne Angaben in der GSG-Karte gelten folgende Merkmale als Mindestanforderung: weitgehend naturbelassene Sohle mit ungestörtem Untergrundkontakt und abwechslungsreich gegliederter Übergangsbereich zwischen Wasser und Land und künstliche Ufersicherungen oder Normböschungsprofile treten nur untergeordnet in Erscheinung (<30%). Fließgewässer, die in der Historie in ihrem Verlauf oder ihrer Struktur verändert wurden, heute aber naturnahe Strukturen aufweisen, sind eingeschlossen.
Sommertrockene Fließgewässer und Schledden sind eingeschlossen, sofern sie naturnahe, fließgewässertypische Strukturen aufweisen.
Anthropogen bedingte ephemere Fließgewässer sind jedoch ausgeschlossen.
Der naturnahe Bewuchs umfasst beim Lebensraumtyp NFM0 sowohl die Wasservegetation als auch die krautige Ufervegetation, an größeren Fließgewässern z.B. Schwimmblatt-Gesellschaften, Zweizahn-Gesellschaften und ggf. Flussröhrichte. Auf Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänken siedelt glgtl. stark gefährdete Pioniervegetation. Insbesondere durch Beschattung kann Wasser- und Ufervegetation aber auch in natürlicher Weise stark zurücktreten oder sogar gänzlich fehlen; solche Abschnitte sind eingeschlossen.
Natürliche und naturnahe unverbaute Bereiche fließender Gewässer stehen oft in Kontakt mit anderen Geschützten Biotopen. Hierzu zählen Sümpfe, Röhrichte, Nass- und Feuchtgrünland, Quellbereiche oder Bruch-, Sumpf- oder Auwälder. Bei hinreichend guter Ausprägung werden diese als eigene Lebensraumtypen kartiert.
Kleinflächige Vorkommen naturnaher Abschnitte sollten nicht einzeln und punktgenau aufgenommen werden. Stattdessen sollen ganze Abschnitte, in denen eine überwiegend naturnahe Struktur ausgebildet ist, von überwiegend naturfernen Abschnitten abgegrenzt werden. Als Größenanhalt sollten Gewässerabschnitte von rd. 100 m betrachtet werden.
Neben dem eigentlichen Fließgewässer sollten auch dessen Ufer mitsamt seiner Ufervegetation aus Röhricht, Hochstaudenfluren und Bestockung etc. (siehe zulässige BT-Codes) eingeschlossen werden, wenn diese nicht sinnvoll eigenständig als Biotoptyp gefasst werden können; dies gilt insbesondere wenn die Uferstrukturen nur sehr schmal ausgeprägt sind (z.B. weniger als 1m breit).

Verlust des LRT-Status:
Eine Verschiebung des Artengefüges der wassergebundenen Vegetation oder die Auflösung der Vegetation in untypische Einzelartbestände oder eine Auflichtung der Bestände bis hin zum Fehlen von Wasservegetation stellt keinen Verlust der LRT-Qualität für NFM0 dar (anders als bei LRT 3260).
Hinweise auf den Verlust der LRT-Qualität ergeben sich hauptsächlich aus Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die Auswirkungen auf die Gewässerstruktur haben: Abwassereinleitung, Gewässerausbau (Begradigung, Verrohrung, Ufersicherung), Stauanlagen, Ableitung von Wasser (z.B. für Fischteiche), übermäßigen oder falschen Fischbesatz, standortfremde Aufforstungen oder Bepflanzungen im Uferbereich (z.B. Hybridpappeln, Fichten), naturbelastende übermäßige Freizeitaktivitäten, intensive Gewässerunterhaltung (z.B. Grundräumung und Beseitigung der Ufervegetation) sowie intensive landwirtschaftliche Nutzung der unmittelbaren Gewässerumgebung (z.B. Schad- und Nährstoffeintrag, Zerstörung von Uferstrukturen und Ufervegetation). Sofern solche Gründe gegen die Codierung von Biotopen als NFM0 sprechen oder diese zweifelhaft erscheinen lässt, sollte dies in Datenblättern als Bemerkung zur LRT Angabe oder zum Biotoptyp vermerkt werden.

„Zum Lebensraumtyp gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Er kann in Varianten in einem breiten Spektrum von Substraten (felsig bis Feinsedimente) und Strömungsgeschwindigkeiten von Oberläufen bis in die Unterläufe von Bächen und Flüssen, in Altarmen und in Gräben auftreten. (BfN-Steckbrief zu LRT 3260)“
Das LANUV hat 2012 für die kleinen bis großen Fließgewässer insgesamt 23 Fließgewässertypen und ihre Standortbedingungen ausführlich beschrieben (LANUV 2012 - Arbeitsblatt 18 Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen; Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer: https://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/40018.pdf)

BF1 = Baumreihe
BG1 = Kopfbaumreihe
CF2 = Röhrichtbestand hochwüchsiger Arten
CF4 = Bachröhricht
FC4 = Altarm, angebunden, durchströmt
FH3 = Quellstau
FL0 = Wasserfall, Stromschnelle, Bachschwinde
FM4 = Quellbach
FM5 = Tieflandbach
FM6 = Mittelgebirgsbach
FO1 = Mittelgebirgsfluss
FO2 = Tieflandfluss
GG1 = Sandwand
GG2 = Löss-, Lehmwand
HH7 = Fließgewässerprofilböschung
HH8 = Fliessgewässerböschung, Uferrandstreifen
KA2 = Gewässerbegleitender feuchter Saum bzw. linienf. Hochstaudenflur
KA5 = feuchter Neophytensaum
LA0 = Feuchte Annuellenflur

wf = naturnah ODER wf1 = bedingt naturnah, gering beeinträchtigt

stv = episodisch überflutet, vc1 = ohne Bewuchs, vegetationsfrei, wc = Steilufer, wd = Flachufer, we = mäandrierend, wg1 = Unterwasservegetation, Gefässpflanzen, wg2 = Unterwasservegetation, Moose, wl = niedrigwüchsige (< 50 cm) Uferfluren, wm = Uferhochstaudenfluren (> 50 cm), wn = Schlammufer, wo = Sand- und Kiesbänke, ws = Ufergehölz einseitig, wt = Ufergehölz beidseitig, wz = amphibische Vegetation

Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Amblystegium spec., Berula erecta (Schmalblättriger Merk), Butomus umbellatus (Schwanenblume), Callitriche spec. (Wasserstern unbestimmt), Cinclidotus spec., Cyperus fuscus (Braunes Zypergras), Fontinalis antipyretica (Gemeines Brunnenmoos), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Inula britannica (Wiesen-Alant), Lemna trisulca (Dreifurchige Wasserlinse), Limosella aquatica (Schlammkraut), Marsupella spec., Myriophyllum spec. (Tausendblatt unbestimmt), Nasturtium officinale agg. (Echte Brunnenkresse Sa.), Nuphar lutea (Gelbe Teichrose), Nymphaea alba (Weisse Seerose), Persicaria amphibia (Wasser-Knöterich), Petasites hybridus (Gemeine Pestwurz), Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Platyhypnidium riparioides (Ufer-Schnabeldeckelmoos), Potamogeton pectinatus (Kamm-Laichkraut), Potamogeton spec. (Laichkraut (unbestimmt)), Potentilla supina (Niedriges Fingerkraut), Ranunculus aquatilis s.str. (gewöhnlicher Wasser-Hahnenfuss), Ranunculus fluitans (Flutender Wasser-Hahnenfuss), Ranunculus peltatus subsp. peltatus (Gewöhnlicher Schild-Wasserhahnenfuss), Ranunculus penicillatus subsp. penicillatus (Gewöhnlicher Pinselblättriger Wasserhahnenfuss), Ranunculus penicillatus subsp. pseudofluitans (Flutender Pinselblättriger Wasserhahnenfuss), Ranunculus trichophyllus (Haarblättriger Wasser-Hahnenfuss), Sagittaria sagittifolia (Pfeilkraut), Salix spec. (Weide unbestimmt), Scapania undulata (Bach-Spatenmoos), Senecio sarracenicus (Fluss-Greiskraut), Sparganium emersum (Einfacher Igelkolben), Sparganium erectum (Aufrechter Igelkolben), Thalictrum flavum (Gelbe Wiesenraute), Veronica beccabunga (Bachbunge), Veronica maritima (Langblättriger Ehrenpreis), Zannichellia palustris subsp. palustris (Sumpf-Teichfaden)

Verband: Ranunculion fluitantis - RFN-V
Ass./Ges.: Ranunculetum fluitantis - RFL
Ass./Ges.: Sparganio emersi-Potamogetonetum pectinati - S-POP
Ass./Ges.: Sparganium emersum-Gesellschaft - SPE-G
Ass./Ges.: Ranunculo trichophylli-Sietum submersi - RA-S
Ass./Ges.: Groenlandietum densae - GRDE
Ass./Ges.: Callitricho hamulatae-Myriophylletum alterniflori - CA-M
Ass./Ges.: Veronico beccabungae-Callitrichetum stagnalis - V-CA
Ass./Ges.: Callitricho-Ranunculetum penicillati - CA-R
Ass./Ges.: Callitrichetum obtusangulae - COBT
Verband: Potamogetonion pectinati - PPN-V
Ass./Ges.: Potamogeton alpinus-Ges. - PAL-G
Ass./Ges.: Potamogeton perfoliatus-Ges. - PP-G
Ass./Ges.: Potamogeton crispus-Ges. - PCR-G
Verband: Brachythecion rivularis - BRN-V
Ass./Ges.: Brachythecio rivularis-Hygrohypnetum luridi - BRA-HL
Verband: Cinclidotion fontinaloides - CFN-V
Ass./Ges.: Leptodictyo-Fissidentetum crassipedes - L-FC
Ass./Ges.: Cinclidotetum fontinaloides - CINF
Ass./Ges.: Cinclidotetum aquatici - CINA
Verband: Platyhypnidion rusciforme - PLRN-V
Ass./Ges.: Octodiceratetum juliani - OCJ
Ass./Ges.: Oxyrrhynchietum rusciforme - OXYR
Ass./Ges.: Fontinalietum antipyreticae - FOA
Verband: Racomitrion acicularis - RAAN-V
Ass./Ges.: Scapanietum undulatae - SUND
Elodeiden-Ceratophyllum-Typ - EC-T *
Parvopotamiden-Typ - PA-T *
Groß-Laichkraut-Typ - GL-T
Myriophylliden-Typ des Tieflandes - MY-T *
Ranunculus-Typ der Mittelgebirge von Bächen und kleinen Flüssen - RA-Tk
Ranunculus-Typ der Mittelgebirge großer Flüsse - RA-Tg
Ranunculus trichophyllus-Typ - Rt-T
Callitriche platycarpa/stagnalis-Typ - Cps-T
Scapania-Typ - Sc-T
Rynchostegium riparioides-Fontinalis antipyretica-Typ - R-F-T
Leptodictyum-Typ - Lep-T *
Lemniden-Typ - L-T *
Langfädiger Cladophora-Typ - lC-T *
Thermophiler Neophyten-Typ - tN-T *

desweiteren Ufervegetation:
Verband: Aegopodion podagrariae - AEGN-V
Verband: Alnion incanae - ALIN-V
Verband: Bidention tripartitae - BIN-V
Verband: Caricion remotae - CARN-V
Verband: Filipendulo-Petasition - F-P-V
Verband: Chenopodion rubri - CHRN-V
Verband: Elatino-Eleocharition ovatae - EEN-V
Verband: Glycerio-Sparganion - GLN-V
Verband: Phalaridion arundinaceae - PAN-V
Verband: Salicion albae - SAN-V
Verband: Senecionion fluviatilis - SFN-V
Verband: Symphyto officinalis-Filipendulion - S-F-V

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Fließgewässerabschnitte, die den Kriterien des LRT 3260 entsprechen, sind nicht unter NFM0 zu codieren. Fließgewässer, die dem Fließgewässerlebensraumtyp NFM0 entsprechen, müssen bzgl. der Naturnähe der Gewässerstrukturen höheren Ansprüchen genügen (in der Regel mind. GSG-Klasse 3) als Fließgewässer des Lebensraumtyps 3260, für die bei gut entwickelter Unterwasservegetation auch eine Gewässerstrukturgüte 4 ausreichend sein kann.
Umgekehrt können Fließgewässer in NFM0 einbezogen werden, die keinerlei Wasservegetation tragen, denn insbesondere durch Beschattung kann Wasser- und Ufervegetation in natürlicher Weise stark zurücktreten oder sogar gänzlich fehlen.
Der LRT NFM0 zeigt Übergänge zu Stillgewässer – LRT (z.B. flutende Formen von Schwimmblatt-Gesellschaften) einerseits und zu Röhricht – LRT (Flutformen gehen in aufrechte Formen über) andererseits. Sofern diese nicht eigenständig als LRT angesprochen werden können, sollten sie bei der Abgrenzung von NFM0 einbezogen werden.
Wasserfälle und Stromschnellen (v.a. in Kalkgebieten) können auch Vegetation des Cratoneurion aufweisen und stehen dann dem Lebensraumtyp 7220 nahe. Sofern sie nicht quellnah liegen, werden sie dem LRT 3260 zugeordnet.
Gewässer begleitende Kies- und Schlammflächen der Flüsse und Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist, als eigene Lebensraumtypen zu fassen (3270).
Gewässer können in Quellnähe indikative Tier- oder Pflanzenarten des LRT NFK0 tragen; sie sind dann in allen Fällen als Quellbereiche (NFK0) zu codieren.
Salzhaltige Gewässer die den Kriterien des LRT 1340 Salzstellen entsprechen, werden als solche codiert.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Bei kleinen Gewässern bzw. nur schmalen Wasserwechselzonen sind die begleitenden Strukturen kaum als eigenständiger BT bzw. LRT zu erfassen, während bei größeren Gewässern die separate Auskartierung der verschiedenen Uferbereiche des Gewässers sinnvoll ist.
Als Bagatellgrenze, ab der BT der amphibischen Zone (Röhrichte, Uferhochstauden, Flutrasen, Gehölze etc.) auskartiert werden soll, ist eine Breite von im Schnitt größer 1m und eine Länge ab 10m anzusetzen.
Sofern Röhrichte, Uferhochstauden, Flutrasen, Einzelbäume etc. in die Abgrenzung des Fließgewässer-BT einbezogen wurden, soll dies insbesondere bei guter Ausbildung entsprechender Vegetationstypen und deren charakteristische Arten unter den entsprechenden Rubriken festgehalten werden.

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-01-24: Zusatzcode "vc1 - ohne Bewuchs, vegetationsfrei" als "bei Zutreffen zwingend zu codierenden Zusatzcodes" ergänzt
2016-05-17 - Ergänzung "Kontaktbiotope" BF1,BG1, CF2, CF4, GG1, GG2, HH7, HH8, KA2, KA5, LA0; Kartierungshinweis zum Einbeziehen geringfügig ausgebildeter BT der Wechselwasserzone ergänzt
2016-05-10: Ergänzung im Bereich "Definition für NRW" --> "Abschnittsbildung" bei Gemengelage von naturnahen und naturfernen Ausbildungen; Abgrenzungshinweise zu NFK0 und Salzstellen wurden ergänzt
2014: Ergänzung im Bereich "Definition für NRW" --> "In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer Gewässerstrukturgüteklasse größer 3 eine Zuordnung zu dem Lebensraumtyp erfolgen, sofern sich Ufer- und Sohlenstruktur in einem naturnahen, nicht oder nur wenig verbauten Zustand befinden. "; Ergänzung im Bereich "Kartierung der Geschützten Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG NW: " -->" In begründeten Ausnahmefällen kann auch bei einer Gewässerstrukturgüteklasse größer 3 eine Einstufung als gesetzlich geschützter Biotop erfolgen, sofern sich Ufer- und Sohlenstruktur in einem naturnahen, nicht oder nur wenig verbauten Zustand befinden. Die Gründe sind im Bemerkungsfeld des entsprechenden Datenblattes zu dokumentieren"

Biotopkataster - Kartierung:
In der Abgrenzungspraxis für einen schutzwürdigen Biotop ist ein funktional ausgerichteter Schutz der gesamten Aue in einem Gebiet (Komplexgebiete) anzustreben. So gelangt man bei der Auswahl naturnaher Fließgewässerabschnitte unter funktionalen Gesichtspunkten i.d.R. zu Gebieten, die neben dem Gewässer selbst meist mehrere weitere Lebensraumtypen z.B. verschiedene Auwälder, Grünlandtypen, feuchte Hochstaudenfluren und eine Reihe weiterer Arten, insbesondere einige Fischarten, enthalten. Besteht eine Möglichkeit zum Schutz ganzer Fließgewässersysteme, so ist der Schutz des gesamten Systems ab den Quellen unter Einschluss mgl. großer Teile der Gewässeraue oder der Randstreifen in jedem Fall vielen kleinen Fließgewässerabschnitten vorzuziehen. Alle § 30-würdigen Fließgewässer (NFM0/3260/3270) erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden. Für Naturschutzgebiete und NSG-würdige Biotope werden darüber hinaus auch alle FFH-LRT mit der Biotoptypenkartierung erfasst und im BK-Dokument aggregiert. Das schließt den LRT 3260 ausdrücklich ein, aber auch LRT der Ufer mitsamt ihrer Ufervegetation aus Röhricht, Hochstaudenfluren etc. Auch Vorkommen von Fließgewässer begleitenden Gehölzen der Lebensraumtypen Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern der Ebene bis subalpinen Stufe bzw. Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder größerer Flüsse sind einbezogen. Gewässer begleitende Kies- und Schlammflächen großer Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist, als eigene Lebensraumtypen zu fassen und einzuschließen.
Für nicht-NSG-würdige Biotope kann zwar auf die Biotoptypenkartierung von FFH-LRT verzichtet werden, deren LRT muss jedoch angelistet werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NFM0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Ergebnisse werden in jedem Fall als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet.
Anders als der nahverwandte FFH-LRT 3260 erfährt NFM0 in keinem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Die evtl. kleinflächigen Vorkommen des LRT NFM0 sollen nicht einzeln und punktgenau aufgenommen werden, vielmehr sollen ganze Abschnitte gleichartiger Ausstattung abgegrenzt werden, in denen die Gewässerstrukturgüte weitaus überwiegend den Mindestanforderungen genügt. Als Größenanhalt sollten Gewässerabschnitte von rd. 100 m betrachtet bzw. nicht unterschritten werden. Fließgewässer mit einer Breite unter 1 Meter können durch eine Liniengeometrie repräsentiert werden. Fließgewässer ab einer Breite von 3 Metern sollen regelmäßig als Polygon abgegrenzt werden (ggf. Flächenschlauch). Da sich verschiedene Geometrietypen nicht in einem Objekt mischen lassen, ist bei der Festlegung von Kartiereinheiten gemäß den Vorgaben der EG-Wasser-Rahmen-Richtlinie (Objektbildung) eine unsachgerechte Zerstückelung des LRT zu vermeiden.
Das LANUV stellt die Daten der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgütekartierung als Grundlage zur Verfügung. Bei Gewässern, für die keine GSG-Daten zur Verfügung stehen, müssen die für die Einstufung notwendigen Parameter abgeschätzt werden.
LANUV 2012 - Arbeitsblatt 18 Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen; Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer LANUV 2008 - Arbeitsblatt 3 Fortschreibung des Bewertungsverfahrens für Makrophyten in Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen
• in ÖFS-Flächen :
Alle Fließgewässerbiotope werden einer Biotoptypenkartierung unterzogen, ungeachtet einer Mindest-Gewässerstrukturgüte. Wesentliche Merkmale der Gewässerstrukturgütekartierung werden im Zuge der Biotoptypenkartierung erhoben. Einer Zuordnung zum LRT 3260 oder NFM0 erfolgt gemäß den definitorisch festgelegten Kriterien.

Im Rahmen des Biotopmonitoring NRW wird dieser LRT nicht berücksichtigt.

Nicht relevant

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/