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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NGA0 Felsentlw. §30/§42

letzte Änderung: 2022-03-10 --> s. Aktuelle Änderungen der Kartiermethode

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

deckt sich teilweise mit § 30 BNatSchG: (2) 5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche; deckt sich teilweise mit § 42 LNatSchG: (1) 4. natürliche Felsbildungen, Höhlen und Stollen,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: (2) 5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche

Landesnaturschutzgesetze NRW: § 42 (1) 4. natürliche Felsbildungen, Höhlen und Stollen,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 2. Offene Felsbildungen
Basenhaltige und silikatische Felsen der alpinen Stufe. Diese Lebensräume sind durch spezifische Flechten- und Moosüberzüge, Felsspaltengesellschaften (Asplenietea trichomanis) und Felssimsrasen (Seslerietea variae, Caricitea curvulae) sowie Geröll- und Schuttvegetation (Thlaspietea rotundifolii) mit hohem Anteil endemischer Arten gekennzeichnet.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Basenhaltige und silikatische Felsen des Berglandes. Diese Lebensräume sind durch spezifische Flechten- und Moosüberzüge und Felsspaltengesellschaften gekennzeichnet.
Als LRT NGA0 werden Schutzwürdige und gefährdete Felsen aufgefasst, die nicht den Kartierungskriterien der FFH-Lebensraumtypen 6110 Lückige Kalk-Pionierrasen, 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation oder 8230 Silikatfelskuppen mit Pioniervegetation entsprechen.
Es handelt sich um natürliche oder anthropogen entstandene Felsbildungen mit spezifischen Flechten- und Moosüberzügen sowie fragmentrischen Ausbildungen von Felsspaltengesellschaften; auch fehlt die notwendige Anzahl oder das Vorkommen der für die FFH-LRT diagnostisch relevanten Arten mit einer Deckung von mindestens 1%.
Z.B. ist bei vielen natürlichen bzw. naturnahen Silikatfelsen häufig keine eindeutige Zuordnung zum LRT 8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation möglich, da es unter den höheren Pflanzen keine der diagnostisch relevanten Arten des LRT gibt. Solche Felsen werden vielfach unter NGA0 gefasst werden können.
Nur natürliche Felsen mit den aufgeführten typischen Syntaxa sind durch LNatSchG NRW § 42 (1) 4. natürliche Felsbildungen geschützt.
Naturnahe Ausprägungen anthropogen entstandener Felsen sind gleichwohl schutzwürdig und deshalb als NGA0 zu kartieren.

Verlust des LRT-Status:
Solange die Felsen spezifische Flechten- und Moosüberzüge oder fragmentarische Felsspaltengesellschaften an einzelnen dafür geeigneten Biotopstrukturen aufweisen, kann der LRT NGA0 noch angesprochen werden. Im Regelfall sind dann auch einzelne der diagnostisch relevanten Arten von verwandten FFH-LRT zumindest in wenigen Exemplaren vertreten.
Ein Verlust der LRT-Qualität des LRT NGA0 naturschutzwürdige Felsen ist bei Strukturveränderungen und Beeinträchtigung der Vegetation an den Felsen und in ihrem unmittelbaren Umfeld gegeben.
Schäden können z.B. entstehen durch Materialabbau oder Verkehrssicherungsmaßnahmen, die in den Fels eingreifen. Beeinträchtigungen der Vegetation sind möglich durch Veränderung der Lichtverhältnisse, z.B. Verbuschung besonnter Felsköpfe oder Eutrophierung durch Nährstoffeintrag, aber auch durch Freizeitnutzung, z.B. Trittschäden durch Klettersport oder Wandern. Da die Felsen in NRW meistens im Wald liegen, können sie auch durch eine lebensraumuntypische Bestockung in ihrem Umfeld beeinträchtigt werden.

Natürliche und naturnahe Felsstandorte aus unterschiedlichen Gesteinen und in allen Expositionen, mehr oder weniger ohne Bodenbildung, aber z.T. mit Felsspalten; zum Lebensraumtyp gehören trockene, meist besonnte bis frische, oft schattige Felsen und -felswände mit ihrer Moos-, Flechten- und Felsspalten-Vegetation in allen Höhenlagen. Je nach Ausrichtung und Wasserversorgung findet man unterschiedliche Artenkombinationen.

GA1 = natürlicher Kalkfels
GA2 = natürlicher Silikatfels
GA3 = sekundärer Kalkfels
GA4 = sekundärer Silikatfels

keine

oq = lückige Vegetationsdecke, ohne geschlossene Krautschicht, stt = Standort primär, stu = Standort sekundär, tg = moosreich, ti = flechtenreich, to = Felsvegetation, tp = Schutthaldenvegetation

Alyssum alyssoides (Kelch-Steinkraut), Asplenium adiantum-nigrum (Schwarzstieliger Streifenfarn), Asplenium ruta-muraria (Mauerraute), Asplenium septentrionale (Nördlicher Streifenfarn), Asplenium trichomanes (Braunstieliger Streifenfarn), Asplenium viride (Grünstieliger Streifenfarn), Cerastium glutinosum (Bleiches Zwerg-Hornkraut), Cerastium pumilum (Dunkles Zwerg-Hornkraut), Cotoneaster integerrimus (Gemeine Zwergmispel), Cystopteris fragilis (Zerbrechlicher Blasenfarn), Epilobium lanceolatum (Lanzettliches Weidenröschen), Festuca pallens (Blasser Schafschwingel), Galeopsis segetum (Saat-Hohlzahn), Gymnocarpium robertianum (Ruprechtsfarn), Hieracium bifidum (Gabeliges Habichtskraut), Hieracium glaucinum (Frühblühendes Habichtskraut), Hieracium schmidtii (Blasses Habichtskraut), Hylotelephium maximum (Grosse Fetthenne), Minuartia hybrida (Schmalblättrige Miere), Polygala amara subsp. brachyptera (Bitteres Kreuzblümchen), Polypodium vulgare (Gemeiner Tüpfelfarn), Saxifraga tridactylites (Finger-Steinbrech), Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer), Sedum album (Weisse Fetthenne), Sesleria caerulea (Sumpf-Blaugras), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz)

Verband: Potentillion caulescentis - PCN-V (fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Asplenietum trichomano-rutae-murariae - ATRI (fragmentarische Ausbildungen)
Verband: Cystopteridion fragilis - CYN-V (fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Asplenio viridis-Cystopteridetum fragilis - AS-CY (fragmentarische Ausbildungen)
Verband: Asplenion septentrionalis - ASN-V (fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Sileno rupestris-Asplenietum septentrionalis - SI-AS (fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Asplenietum septentrionali-adianti-nigri - ASEP (fragmentarische Ausbildungen)

Verband: Sedo-Scleranthion biennis - S-Sb-V (fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Diantho gratianopolitani-Festucetum pallentis - DI-FE (fragmentarische Ausbildungen, siehe LRT 6110)
Ass./Ges.: Genisto pilosae-Callunetum - G-CA (auf Felsen, fragmentarische Ausbildungen)
Ass./Ges.: Airetum praecocis - AIR (auf Felsen, fragmentarische Ausbildungen)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 8210, 8220, 8230:
Die Abgrenzung erfolgt über das Vorkommen der in den Steckbriefen aufgeführten Pflanzengesellschaften der FFH-Fels-Lebensraumtypen 8210, 8220 oder 8230 in ihrer typischen Ausbildung (i.d.R. durch ihre Charakterarten gekennzeichnet). Fragmetgesellschaften werden nicht als der jeweilige FFH-Lebensraumtyp, sondern immer als NGA0 kartiert.
Für die FFH-LRT sind auch Mindestanforderungen an frequentes Vorkommen von diagnostisch relevanten Arten formuliert. Bestände, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, können ebenfalls als LRT NGA0 erfasst werden.
Nur natürliche Felsen mit den aufgeführten typischen Syntaxa sind durch LNatSchG NRW § 42 (1) 4. natürliche Felsbildungen geschützt.
zu 6110: fragmentarische Vorkommen von Vegetationstypen des Verbandes Alysso-Sedion gehören nicht zum LRT NGA0, sondern sind dem LRT 6110 zuzuordnen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2022-03-10: Weitgehende Löschung aller Moos- und Flechtenartenlisten sowie der Liste der entsprechenden Vegetationstypen, weil für NGA0 die Ansprache als "moosreich" bzw. "flechtenreich" ausreichend ist.
2016-05-18: Überarbeitung der Abgrenzungsmerkmale zu den verwandten FFH-LRT und Mindestanforderungen in den Abschnitten Definition, Abgrenzungshinweise, Kartierungshinweise
2014: Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen ": GA3 = sekundärer Kalkfels, GA4 = sekundärer Silikatfels

Biotopkataster - Kartierung:
Bislang konnten noch natürliche und naturnahe Felsen - vor allem kleinere Felsen innerhalb größerer Wälder im Mittelgebirge – kartiert werden und als Gesetzlich geschützte Biotope wurden bislang im Regelfall nur Felsen ab einer Felshöhe von 3 m erfasst. Im Rahmen der Fortschreibung muss zukünftig vom Kartierer in den Basiskarten gezielt nach Felsen gesucht werden beziehungsweise die Untere Naturschutzbehörde, Forstamt oder die Biologische Station nach naturnahen Felsen im Kartierungsgebiet befragt werden und diese dann gezielt aufgesucht werden.
Bei Vorliegen des Lebensraumtyps NGA0 werden die Felsen in jedem Fall einer Biotoptypenkartierung unterzogen.
Im Biotopkataster wird der Fels mit einer angemessenen Pufferfläche als einzelner Schutzwürdiger Biotop abgegrenzt oder in ein größeres Wald-BK-Objekt integriert.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NGA0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Eine Bewertung des Erhaltungszustandes erfolgt nicht.
Nur die NGA0- Biotope an natürlichen Felsen werden als gesetzlich geschützt gekennzeichnet.
In die Abgrenzung sollte der gesamte wald- und gebüschfreie Teil der Felsen einbezogen werden, wenn die dafür geeigneten Biotopstrukturen auf nennenswerter Fläche die entsprechende Vegetation tragen.
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jeder schutzwürdige Felsen wird als homogene Fläche kartiert.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
- Nutzungsintensität
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) wird der LRT NGA0 nicht kartiert.

nicht relevant

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/