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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW
NHK0 Streuobstbestände=§30*
letzte Änderung: 2022-03-01 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"
Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.
ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 7. Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. *In Nordrhein-Westfalen derzeit kein gesetzlicher Schutz. Aktuell gilt die Regelung des §42 LNatSchG NRW – Streuobstbestände: Der gesetzliche Schutz tritt erst in Kraft, sobald die Gesamtfläche der Streuobstbestände im Land Nordrhein-Westfalen um mindestens 5 Prozent abgenommen hat. Extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) sind dann gesetzlich geschützt. Ausgenommen sind Bäume, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind.
Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Bundesnaturschutzgesetz §30 Gesetzlich geschützte Biotope: 7. Magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern
Landesnaturschutzgesetze NRW: § 42 (1) 5. Streuobstbestände nach Maßgabe des Absatzes 4.
Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Flächige Mittel (Halb)- und Hochstamm-Obstbaumbestände mit traditionell ursprünglichem Pflanzabstand von ca. 10 x 10 Meter. Bei überalterten Streuobstbeständen und fehlenden Nachpflanzungen können die Obstbäume jedoch deutlich lückiger stehen.
Reine Neuanlagen mit Neupflanzungen von jungen, überwiegend Hochstamm-Obstbäumen sind wegen ihres Entwicklungspotentials eingeschlossen.
Vereinzelt vorkommende andere Baumarten (z.B. Walnuss) sind eingeschlossen und zählen mit, wenn die Obstbäume im Bestand deutlich überwiegen und der Obstwiesencharakter erhalten bleibt.
Als (weitere) landwirtschaftliche Nutzung von Streuobstbeständen ist überwiegend Dauergrünland vorgesehen, entweder durch Mahd oder durch Weidenutzung. Die Intensität der Beweidung sollte extensiv bis mäßig intensiv sein. Artenreiches Grünland findet sich eher seltener und stellt einen besonderen Wert für die Biodiversität dar. Die häufig nach ausbleibender Grünlandnutzung vorkommenden Streuobstbrachen sind ebenfalls zulässige Nutzungsformen.
Obstbaumbestände mit Gartennutzung sind eingeschlossen, wenn der Gartenanteil nur untergeordneter Nutzungstyp ist und der Bestand als überwiegender Biotoptyp Streuobstwiese/-weide oder Streuobstbrache codiert wird.
Die Abgrenzung der flächigen Streuobstbestände erfolgt entlang nachvollziehbarer topographischer Grenzen. Ausstreichende oder direkt anschließende Obstbaumreihen sind dabei auszuklammern.
Untergrenze des LRT für Neuerfassungen:
Erfasst werden alle flächigen Bestände aus mittel(halb)- bis hochstämmigen Obstbäumen in Wiesen, Weiden und Brachen, die mindestens 9 Obstbäume umfassen und nicht kleiner sind als 1.500 Quadratmeter. Neuanlagen mit Neupflanzungen von jungen Mittel(Halb)- und Hochstamm-Obstbäumen sind unter den vorgenannten Bedingungen eingeschlossen.
Ausgeschlossen sind:
- Obstbaumreihen (Baumreihen, Obstbaumalleen)
- Obstbaumbestände mit Ackerunternutzung
- Bestände, in denen Nussbäume oder andere Bäume überwiegen, Obstbäume indes nur untergeordnet vorkommen
- Augenscheinliche Obstplantagen aus Niedrig- und Mittel(Halb)stamm-Bäumen.
Der Verlust der LRT-Qualität ist erreicht, wenn die Mindestanzahl von 9 Obstbäumen oder die Mindestflächengröße von 1.500 Quadratmetern unterschritten wird oder ein anderer Ausschlussgrund zutrifft.
Verlust des LRT-Status:
Der Verlust der LRT-Qualität ist erreicht, wenn die Mindestanzahl von 9 Obstbäumen oder die Mindestflächengröße von 1.500 Quadratmetern unterschritten wird oder ein anderer Ausschlussgrund zutrifft.
HK2 = Streuobstwiese
HK3 = Streuobstweide
HK9 = Streuobstbrache
lz1 = Obstbaum-Hochstämme (Kronenansatz ab 180 cm) UND/ODER lz4 = Obstbaum-Halbstämme (Kronenansatz 120-180 cm)
lz9 = 9 oder mehr Streuobstbäume im Bestand
oh1 = reich an Baumhöhlen, ova = Biotop mit nachgewiesenem Vorkommen planungsrelevanter Arten, tt = verbuscht
Baumarten:
keine
Straucharten:(bei Verbuschung)
keine
Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.
Biogeographische Anmerkungen:
keine
Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2022-03-01 Beziehung zu § 30 BNatSchG ergänzt
2017-01-15 Änderung auf der Grundlage des neuen LNatSchG NRW; Änderung der obligaten Zusatzcodes
Biotopkataster - Kartierung:
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp NHK0 inkl. der darunterliegenden Nutzung. Streuobstbestände sind eigenständige schutzwürdige Biotope oder Bestandteile eines größeren schutzwürdigen Biotops.
Verschiedene LRT-Ausbildungen werden im Biotopkatasterdokument unter dem N-LRT Code NHK0 aggregiert und mit einer Liste der Obstbaumarten im Biotopkatasterdokument (BK-Objekt) abgelegt.
Biotoptypenkartierung
• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp „Streuobstbestände“ wird innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung mit der Fachschale BT unterzogen.
Für detailliertere Kartierungen steht eine spezielle Fachschale „Obst“ zu Verfügung, die zusätzlich zur BT-Fachschale angewendet werden kann.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKOS)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH- Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus Handlung steuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BT sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald- BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BT ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher.
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle Obstbaumbestände, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht
Erhaltungszustandsbewertung:HNV-Bewertung:
Alle Obstbaumbestände gehören zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) einer Bewertung unterzogen.
Im Biotopmonitoring (BM) wird dieser Lebensraumtyps aufgrund derHäufigkeit des Vorkommens nicht erfasst.
Grünlandkartierung:
Als klassischer Bestandteil naturschutzfachlich wertvollen Grünlands wird der Lebensraumtyp in Rahmen der Biotoptypenkartierung mit den erweiterten Erfassungsmethoden für Grünland kartiert.
Alle Obstbaumbestände gehören zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) einer Bewertung unterzogen.
LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip
LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/