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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NHN0 Trockenmauern =§30

Letzte Änderung: 2022-03-10

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

Ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (2) 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: (2) 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Trockenmauern fungieren als wertvolle Ersatzlebensräume für Tier- und Pflanzenarten natürlicher Felsbiotope und haben damit insbesondere in felsarmen Regionen eine hohe Bedeutung als Lebensraum einer hochspezialisierten Flora und Fauna. Hierzu gehören insbesondere Reptilien und viele Insekten aber auch spezialisierte Pflanzenarten (-gattungen) wie Mauerpfeffer (Sedum spec.) und Streifenfarn (Asplenium spec.). Durch die zunehmende Intensivierung in der Agrarlandschaft und erheblich vergrößerte Bewirtschaftungseinheiten sind insbesondere auch in den Weinbauregionen Trockenmauern in ihrem Bestand erheblich zurückgegangen. Zudem ging dieser spezielle Lebensraum auch durch Verfugen ehemaliger Trockenmauern bzw. durch ihren Ersatz mit verfugten Mauern verloren.
Erfasst werden künstlich meist aus Bruchsteinen errichtete, unverfugte (bzw. ehemals verfugte oder in Lehm aufgesetzte) Mauern in der freien Landschaft, die meist eine Abgrenzungs- und Stützfunktion (z.B. Trockenmauern in Weinbergen) aufweisen bzw. -wiesen oder Ruinen von (historischen) Bauwerken darstellen. Typisch sind ein extremes Mikroklima und ein hoher Strukturreichtum.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Erfasst werden unverfugte bzw. ehemals verfugte oder in Lehm aufgesetzte Trockenmauern in der freien Landschaft, unabhängig von ihrer Länge, Höhe oder Breite, solange eine besondere Habitatfunktion als Ersatzlebensraum für Tier- und Pflanzenarten natürlicher Felsbiotope besteht. Nicht erfasst werden vollständig verfugte Mauern.

Verlust des LRT-Status:
Vollständig verfugte Trockenmauern sowie Mauern mit einem nennenswerten Anteil künstlicher Steine können nicht als LRT NHN0 angesprochen werden; auch wenn sie einen für natürliche Felsbiotope typischen Bewuchs aufweisen.

Freistehende Trockenmauern dienen häufig als Abgrenzung von Nutzflächen sowie als Stützmauern in Weinbergen und an Böschungen. Sie könne zudem Teile von Ruinen von meist historischen Bauwerken sein. Meist besonnt oder wenig beschattet.

HL2 = Trockenmauer der Weinberge, Rebkulturflächen
HN2 = Mauer, Trockenmauer

ud6 = unverfugt (bzw. ehemals verfugt oder in Lehm aufgesetzt)

mg5 = Mauerwerk mit Nischen, Spalten, Fugen, Hohlräumen, sty = sonnenexponiert, sty1 = beschattete Lage, sty2 = keine Beschattung durch Vegetation, tg = moosreich, ti = flechtenreich, to = Felsvegetation, tp = Schutthaldenvegetation, tq = Mauerfugenvegetation, tt = verbuscht, ud3 = Gebäuderest/Ruine

Alyssum alyssoides (Kelch-Steinkraut), Antirrhinum majus (Grosses Löwenmaul), Asplenium adiantum-nigrum (Schwarzstieliger Streifenfarn), Asplenium ruta-muraria (Mauerraute), Asplenium septentrionale (Nördlicher Streifenfarn), Asplenium trichomanes (Braunstieliger Streifenfarn), Asplenium viride (Grünstieliger Streifenfarn), Centranthus ruber (Rote Spornblume), Cerastium glutinosum (Bleiches Zwerg-Hornkraut), Cerastium pumilum (Dunkles Zwerg-Hornkraut), Ceterach officinarum (Milzfarn), Cheiranthus cheiri (Goldlack), Corydalis lutea (Gelber Lerchensporn), Cotoneaster integerrimus (Gemeine Zwergmispel), Cymbalaria muralis (Mauer-Zimbelkraut), Cystopteris fragilis (Zerbrechlicher Blasenfarn), Epilobium lanceolatum (Lanzettliches Weidenröschen), Festuca pallens (Blasser Schafschwingel), Galeopsis segetum (Saat-Hohlzahn), Gymnocarpium robertianum (Ruprechtsfarn), Hieracium bifidum (Gabeliges Habichtskraut), Hieracium glaucinum (Frühblühendes Habichtskraut), Hieracium schmidtii (Blasses Habichtskraut), Hylotelephium maximum (Grosse Fetthenne), Minuartia hybrida (Schmalblättrige Miere), Parietaria judaica (Ästiges Glaskraut), Parietaria officinalis (Aufrechtes Glaskraut), Poa compressa (Platthalm-Rispengras), Polygala amara subsp. brachyptera (Bitteres Kreuzblümchen), Polypodium vulgare (Gemeiner Tüpfelfarn), Saxifraga tridactylites (Finger-Steinbrech), Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer), Sedum album (Weisse Fetthenne), Sesleria caerulea (Sumpf-Blaugras), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz)

Vollständig verfugte Trockenmauern sowie Mauern mit einem nennenswerten Anteil künstlicher Steine können nicht als LRT NHN0 angesprochen werden; auch wenn sie einen für natürliche Felsbiotope typischen Bewuchs aufweisen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als Schutzwürdiger Biotop zu erfassen.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NGN0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung ohne Erhaltungszustandsbewertung unterzogen.
Die Biotope werden als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Die Abgrenzung erfolgt flächenscharf als Flächen- oder Linienobjekt.
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf erfasst und kartiert. Jede geschützte Trockenmauer wird als homogene Fläche kartiert.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
Im Biotopmonitoring (BM) wird der LRT NHN0 nicht kartiert.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/