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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae) =§30

letzte Änderung: 2018-06 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 des BNatSchG 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae)

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

Interpretation Manual EU27: 3110 Oligotrophic waters containing very few minerals of sandy plains (Littorelletalia uniflorae) PAL.CLASS.: 22.11 x 22.31
1) Shallow oligotrophic waters with few minerals and base poor, with an aquatic to amphibious low perennial vegetation belonging to the Littorelletalia uniflorae order, on oligotrophic soils of lake and pond banks (sometimes on peaty soils). This vegetation consists of one or more zones, dominated by Littorella, Lobelia dortmana or Isoetes, although not all zones may not be found at a given site.
2) Plants: Isoetes lacustris, I. echinospora, Littorella uniflora, Lobelia dortmanna, Deschampsia setacea, Subularia aquatica, Juncus bulbosus, Pilularia globulifera, Luronium natans, Potamogeton polygonifolius; in the Boreal region also Myriophyllum alterniflorum, Drepanocladus spp., Warnstorfia spp. and Fontinalis spp.
3) Corresponding categories
German classification : "24020201 kalkarmer, oligotropher See des Tief- und Hügellands", "24020301 kalkarmes, oligotrophes, sich selbst überlassenes Abbaugewässer". Nordic classification: "6413 Lobelia dortmanna-Isoetes spp.typ", "6414 Littorella uniflora-Lobelia dortmanna-typ". In the Boreal region this habitat is particularly found on glacio fluvial soil and with usually dense isoetid vegetation, sparse reedbeds, helophytic vegetation and carpets of submerged bryophytes.
4) This habitat is found in association with heath (31.1) and Nanocyperion (22.32) communities. In France and Ireland this habitat occurs, in particular, in heathland of sandy plains on podzols, where the water table occurs at the surface
5) Mäkirinta, U. (1978). Die Pflanzensoziologische Gliederung der Wasservegetation im See Kukkia, Südfinnland. Acta Univ. Ouluensis Ser. A. Scientiae Rerum Naturalium Nr. 75, biologica Nr.5. Thunmark, S. (1931). Der See Fiolen und seine Vegetation. Acta Phytogeogr. Suecica. II:1-198.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche:
Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer mit ihren Ufern oder Teilbereiche derselben. Dazu gehören stehende Gewässer aller Trophiestufen (dystroph, oligotroph, mesotroph und eutroph), wie z.B. Seen, Teiche (nicht oder extensiv bewirtschaftet), Weiher und von Fließgewässern (teilweise) abgeschnittene Altwasser sowie naturnah entwickelte, aufgelassene Abbaugewässer. An den Ufern laufen natürliche Verlandungsprozesse ab, oder es sind solche zu erwarten. Soweit nicht das ganze Gewässer naturnah ist, sind unverbaute Uferabschnitte mit natürlichen Verlandungsprozessen wasserwärts bis in mehrere Meter Wassertiefe eingeschlossen (einschließlich der gesamten emersen und submersen Wasserpflanzenvegetation). Landeinwärts reichen die Verlandungszonen so weit, wie grundwassernahe Bodenbildungen vorliegen.
Entsprechend dieser Standortabfolge finden sich in der Regel in Zonen hintereinander: Unterwasserrasen, Wasserpflanzengesellschaften, Schwingrasen, Röhrichte und Seggenriede, Sumpfgebüsche und Bruchwälder bzw. deren Ersatzgesellschaften (z.B. Pfeifengraswiesen, Seggenriede sowie Hochstaudengesellschaften).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Flache, oligotrophe basenarme bis saure Stillgewässer mit ausdauernder submerser oder amphibischer Vegetation der Littorelletalia uniflorae im Uferbereich, auf sandigem Gewässergrund; eine Zonierung und Dominanz einzelner Arten kann mit zunehmender Wassertiefe entwickelt sein.
Vorkommen in Talsperren sind ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Diagnostisch relevant ist das Vorkommen von Vegetation des Littorellion-Verbandes in oligotrophen Stillgewässern des Flach- und Hügellandes, und zwar konkret Vorkommen von Littorella uniflora oder Lobelia dortmanna. In besonderen Fällen kann das nachweisliche Vorkommen in der Samenbank berücksichtigt werden.
Wie der Erhaltungszustandsbewertung zu entnehmen ist, verliert der LRT 3110 sein Qualität, wenn die Kennarten nur mehr mit wenigen Exemplaren vorkommen und Kennarten des LRT 3130 überwiegen oder Eutrophierungs- / Versauerungszeiger überhand nehmen oder wenn Zwergbinsenfluren oder (niedrige) Röhrichte die Strandlingsgesellschaften verdrängen.
Naturnahe oligotrophe Stillgewässer, die weder den Kriterien des LRT 3110 noch des LRT 3130 noch anderen verwandten LRT entsprechen, sollten als LRT NFD0, mithin als Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG kartiert werden.

Amphibisch oder submers, oligotrophe Verhältnisse, Substrat sandig-kiesig, subhydrische Rohböden, organische Sedimente fehlen oder nehmen nur geringe Anteile des Gewässerbodens ein.

FA0 = See
FB0 = Weiher
FD0 = stehendes Kleingewässer
FD1 = Tümpel (periodisch)
FE1 = Heideweiher
FF0 = Teich
FF5 = Naturschutzteich

wf = naturnah
wg = Unterwasservegetation UND/ODER wz = amphibische Vegetation
std = oligotroph

wb = temporär wasserführend

Chara virgata (Feine Armleuchteralge), Littorella uniflora (Strandling), Lobelia dortmanna (Wasser-Lobelie)

Eu-/ Hypertrophierungszeiger:
Lemna minor (Kleine Wasserlinse), Myriophyllum spicatum (Ähren-Tausendblatt), Spirodela polyrhiza (Teichlinse)
Störzeiger:
Deschampsia setacea (Borsten-Schmiele), Juncus bulbosus (Zwiebel-Binse), Luronium natans (Froschkraut), Pilularia globulifera (Pillenfarn), Potamogeton polygonifolius (Knöterich-Laichkraut)
Versaurungszeiger:
Juncus bulbosus (Zwiebel-Binse), Sphagnum spec. (Torfmoos unbestimmt)

Verband: Littorellion uniflorae - LIN-V
Ass./Ges.: Isoeto-Lobelietum - IS-L
Ass./Ges.: Littorella uniflora-Ges. - LUN-G

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Die Abgrenzung gegenüber dem Lebensraumtyp 3130 erfolgt über Präsenz bzw. Absenz der genannten Charakterarten des Littorellion-Verbandes. Diese Trennung wird aus der Definitionen des Interpretation Manual nicht so deutlich.
Bestände von Luronium natans mit Vorkommen aber ohne Dominanz von Littorella werden zu 3130 gestellt.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/3110/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-06: EZB: Strukturen => Trennung von Bedeckung durch org. Sedimente und Beschattung
2016-04-05: Zusatzcode "wn = Schlammufer“ gestrichen
Febr. 2016. Ergänzung diagn. relev. Arten: Chara virgata

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 3110 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Für eine BK- bzw. FFH-Gebietsabgrenzung sind zur Pufferung hinreichend große Bereiche des Umfeldes zu sichern.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 3110 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Der FFH-LRT 3110 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Die Abgrenzung umfasst i.d.R. das gesamte Gewässer, in dem das aufgeführte Syntaxon nachgewiesen werden kann. Der LRT 3110 wird in der Regel ohne nennenswerte Pufferbereiche abgegrenzt.
Beeinträchtigungen, insbesondere Freizeitnutzungen oder Wasserspiegelabsenkungen, sind im Sachdatensatz festzuhalten; sie können zur Abstufung des Erhaltungszustandes herangezogen werden.
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jedes nährstoffarme Gewässer wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.

Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Totalzensus kartiert. siehe LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/