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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

3160 Dystrophe Seen und Teiche =§30

letzte Änderung: 2016-05-11-->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 des BNatSchG 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 3160 Dystrophe Seen und Teiche

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

Interpretation Manual EU27: 3160 Natural dystrophic lakes and ponds PAL.CLASS.: 22.14
1) Natural lakes and ponds with brown tinted water due to peat and humic acids, generally on peaty soils in bogs or in heaths with natural evolution toward bogs. pH is often low, 3 to 6. Plant communities belong to the order Utricularietalia.
2) Plants: Utricularia spp, Rhynchospora alba, R. fusca, Sparganium minimum, Sphagnum species. In the Boreal region also Nuphar lutea, N. pumila, Carex lasiocarpa, C. rostrata, Nymphaea candida, Drepanocladus spp., Warnstorfia trichophylla, W. procera.
Animals: Odonata (dragonflies and damselflies)
3) Corresponding categories
German classification: "240101 natürliches, distrophes Gewässer (z. B. Kolk, Moorauge, Randlagg).
Nordic classification : "6211 Nuphar-typ", "652 Vattenmossvegetation".

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche:
Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer mit ihren Ufern oder Teilbereiche derselben. Dazu gehören stehende Gewässer aller Trophiestufen (dystroph, oligotroph, mesotroph und eutroph), wie z.B. Seen, Teiche (nicht oder extensiv bewirtschaftet), Weiher und von Fließgewässern (teilweise) abgeschnittene Altwasser sowie naturnah entwickelte, aufgelassene Abbaugewässer. An den Ufern laufen natürliche Verlandungsprozesse ab, oder es sind solche zu erwarten. Soweit nicht das ganze Gewässer naturnah ist, sind unverbaute Uferabschnitte mit natürlichen Verlandungsprozessen wasserwärts bis in mehrere Meter Wassertiefe eingeschlossen (einschließlich der gesamten emersen und submersen Wasserpflanzenvegetation). Landeinwärts reichen die Verlandungszonen so weit, wie grundwassernahe Bodenbildungen vorliegen.
Entsprechend dieser Standortabfolge finden sich in der Regel in Zonen hintereinander: Unterwasserrasen, Wasserpflanzengesellschaften, Schwingrasen, Röhrichte und Seggenriede, Sumpfgebüsche und Bruchwälder bzw. deren Ersatzgesellschaften (z.B. Pfeifengraswiesen, Seggenriede sowie Hochstaudengesellschaften).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Naturnahe, durch Huminsäuren braungefärbte dystrophe Stillgewässer (Seen, Moorkolke, Randlagg, Torfstiche etc.) meist direkt auf Torfsubstraten oder im Kontakt zu Torfsubstraten in Mooren, Heidevermoorungen etc. mit niedrigen pH-Werten und mit typischen Pflanzenarten der dystrophen Verlandungsserie, u.a. aus der Ordnung der Utricularietea.
Junge Torfstiche oder Entwässerungsgräben in Mooren sind ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Das Moorgewässer muss mindestens eine der diagnostisch relevanten Pflanzenarten aufweisen.
Der LRT 3160 verliert den LRT-Status, wenn der dystrophe Charakter des Gewässers nicht (mehr) gegeben ist und/oder keine der diagnostisch relevanten Kennarten vorhanden sind.
Ein Verlust als LRT tritt in der Regel auch bei naturfernen Uferstrukturen von mehr als 50% ein, kann aber z.B. durch eine gut ausgeprägte Gewässervegetation (nicht nur Fragmentgesellschaften) des LRT 3160 ausgeglichen werden.
Naturnahe dystrophe Stillgewässer, die weder den Kriterien des LRT 3130 noch anderen verwandten FFH-LRT entsprechen, können ggf. als LRT NFD0 -Stillgewässer, mithin als Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG kartiert werden.

Sauer (pH 3-6), huminsäurereich, daher braum gefärbtes Wasser, meist Torfmoose (Sphagnen) in der Verlandungszone oder im Gewässer; oligotroph, dauerhaft wasserführend mit meist nur geringen Schwankungen des Wasserstands und kleiner oder fehlender amphibischer Zone.

CB0 = Torfstich
FA0 = See
FB0 = Weiher
FD0 = stehendes Kleingewässer
FE0 = Heideweiher, Moorblänke
FE1 = Heideweiher
FE2 = Moorblänke, Moortümpel
FF0 = Teich

stc = dystroph
wf = naturnah
std = oligotroph

str = Torfsubstrat, th = torfmoosreich, wg1 = Unterwasservegetation, Gefässpflanzen, wh = Schwimmblattvegetation

Carex echinata (Stern-Segge), Carex lasiocarpa (Faden-Segge), Carex limosa (Schlamm-Segge), Cladopodiella fluitans (Hochmoor-Fusssprossmoos), Drosera intermedia (Mittlerer Sonnentau), Drosera rotundifolia (Rundblättriger Sonnentau), Eleocharis multicaulis (Vielstengelige Sumpfsimse), Equisetum variegatum (Bunter Schachtelhalm), Eriophorum angustifolium (Schmalblättriges Wollgras), Hydrocotyle vulgaris (Wassernabel), Lemna trisulca (Dreifurchige Wasserlinse), Lycopodiella inundata (Gemeiner Moor-Bärlapp), Peucedanum palustre (Sumpf-Haarstrang), Rhynchospora alba (Weisses Schnabelried), Rhynchospora fusca (Braunes Schnabelried), Riccia fluitans (Untergetauchtes Sternlebermoos), Ricciocarpos natans (Schwimmendes Wasser-Sternlebermoos), Sparganium angustifolium (Schmalblättriger Igelkolben), Sparganium natans (Zwerg-Igelkolben), Sphagnum cuspidatum (Spiess-Torfmoos), Sphagnum denticulatum (Geöhrtes Torfmoos), Utricularia minor (Kleiner Wasserschlauch), Utricularia vulgaris (Gewöhnlicher Wasserschlauch), Warnstorfia spec.

Störzeiger:
Juncus effusus (subsp. effusus) (Flatter-Binse)

Verband: Rhynchosporion albae - RHN-V
Ass./Ges.: Sphagno tenelli-Rhynchosporetum albae - S-RHY
Ass./Ges.: Sphagnum cuspidatum-Eriophorum angustifolium-Ges. - Sc-E-G
Ass./Ges.: Caricetum limosae - CLIM
Verband: Scorpidio-Utricularion minoris - SCUN-V
Ass./Ges.: Sparganietum minimi - SMIN
Verband: Sphagno-Utricularion - SPUN-V
Ass./Ges.: Sphagno-Utricularietum minoris - S-UT
Ass./Ges.: Sphagnetum cuspidato-denticulati - SCD
Ass./Ges.: Sphagno denticulati-Sparganietum angustifolii - S-SP

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Wichtigstes Abgrenzungskriterium ist der dystrophe Charakter des Stillgewässers, der durch Huminsäuren verursacht und an der Braunfärbung des Gewässers erkennbar wird. Junge Torfstiche oder Entwässerungsgräben in Mooren sind ausgeschlossen. Der Lebensraum ist durch eine dauerhafte Wasserführung gekennzeichnet und dadurch von Hochmoorschlenken (7110, 7120) oder Übergangsmoorbereichen (7140) unterscheidbar. Bei dominantem Auftreten der Rhynchospora-Arten und gleichzeitig kaum ausgebildetem offenen Wasserkörper erfolgt eine Zuordnung zum Lebensraum (7150) Senken mit Torfmoorsubstraten (Rhynchosporion).
Abgrenzungskriterien gegenüber den LRT 3130 und 3150 sind der dystrophe Charakter und das dominante Auftreten der o.g. Syntaxa.
Stark verlandete Gewässer fallen unter die LRT 7120, 7140, 7150 oder NFD0.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/3160/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2016-05-11: Standörtliche Angaben ergänzt
2016-04-04 Ergänzung obligater Zusatzcode std = oligotroph, Ergänzung zulässiger Biotoptyp CB0 - Torfstich
2016-03-24: Ergänzung diagnostisch relevante Pflanzenarten

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 3160 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Für eine BK- bzw. FFH-Gebietsabgrenzung sind zur Pufferung hinreichend große Bereiche des Umfeldes zu sichern.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 3160 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Der FFH-LRT 3160 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Die Abgrenzung umfasst i.d.R. das gesamte Gewässer, in dem Vegetation der aufgeführten Syntaxa nachgewiesen werden kann inklusive ggf. auftretender Verlandungsvegetation. Der LRT 3160 wird in der Regel ohne nennenswerte Pufferbereiche abgegrenzt.
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS- Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH- Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jedes Moorgewässer wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.

Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps kartiert (Totalzensus). siehe LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/