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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

3260 Fließgewässer mit Unterwasservegetationtlw. §30

letzte Änderung: 2017-06-28 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

deckt sich teilweise mit § 30 BNatSchG: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

Interpretation Manual EU27: 3260 Water courses of plain to montane levels with the Ranunculion fluitantis and Callitricho-Batrachion vegetation PAL.CLASS.: 24.4
1) Water courses of plain to montane levels, with submerged or floating vegetation of the Ranunculion fluitantis and Callitricho-Batrachion (low water level during summer) or aquatic mosses.
2) Plants: Ranunculus saniculifolius, R. trichophyllus, R. fluitans, R. peltatus, R. penicillatus ssp.penicillatus, R. penicillatus ssp. pseudofluitantis, R. aquatilis, Myriophyllum spp., Callitriche spp., Sium erectum, Zannichellia palustris, Potamogeton spp., Fontinalis antipyretica.
3) Corresponding categories
German classification: "23010101 naturnahes, kalkreiches Epi-/Metarhithral", "23010201 naturnahes, kalkarmes Epi-/Metarhithral", "23010301 naturnahes, kalkreiches Hyporhithral", "23010401 naturnahes, kalkarmes Hyporhithral", "23020101 naturnahes Epipotamal", "23010201naturnahes Metapotamal", "23010301 naturnahes Hypopotamal" (mit flutenden Macrophyten, P138).
Nordic classification: "6621 Myriophyllum alterniflorum-Potamogeton alpinus-Fontinalis antipyretica-typ".
4) This habitat is sometimes associated with Butomus umbellatus bank communities. It is important to take this point into account in the process of site selection.
5) Sjörs, H. (1967). Nordisk växtgeografi. 2 uppl. Svenska Bokförlaget Bonniers, Stockholm, 240 pp.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und regelmäßig vom Gewässer überschwemmten Bereiche:
Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich durch einen gewundenen, auf Umlagerungsstrecken auch verzweigten und den naturräumlichen Gegebenheiten entsprechenden Lauf aus. Sie sind geprägt durch Gewässerabschnitte unterschiedlicher Breite, Böschungsneigung, Tiefe und Längsgefälle sowie durch ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs und werden allein durch die Fließgewässerdynamik geformt. In der Regel weisen sieauch Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänke mit naturnahem Bewuchs, vielfach auch Altarme und Altwasser auf. Der naturnahe Bewuchs umfasst sowohl die Wasservegetation als auch die krautige und holzige Ufervegetation, an größeren Fließgewässern z. B. Schwimmblatt-Gesellschaften, Zweizahn-Gesellschaften, Flussröhrichte sowie Uferweidengebüsche und -wälder. Auf Schlick-, Sand-, Kies oder Felsbänken siedelt besonders in den Alpen und im Alpenvorland stark gefährdete Pioniervegetation, z.B. die Alpenknorpellattich-Schwemmlings-Gesellschaft, die Schotterweidenröschen-Gesellschaft und die Zwergrohrkolben-Gesellschaft. Zu den Uferbereichen und Auen natürlicher Oberläufe gehören auch Gletschervorfelder und alpine Schwemmlandschaften mit gewässerbegleitenden Vermoorungen. Ebenfalls eingeschlossen sind die von extensiv genutztem Feuchtgrünland geprägten Auen (Überschwemmungsgrünland), z.B. mit Flutrasen und Brenndolden-Auenwiesen, soweit diese nicht bereits durch die Kategorie „seggen- und binsenreiche Nasswiesen“ abgedeckt sind.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Natürliche und naturnahe Fließgewässer von der Ebene (planare Stufe) bis ins Bergland (montane Stufe) mit flutender Wasserpflanzenvegetation des Ranunculion fluitantis-Verbandes (inkl. des Callitricho-Batrachion) oder flutenden Wassermoosen

Verlust des LRT-Status:
Die Wasserpflanzenbestände dürfen große Lücken aufweisen, doch sollten die Wasserpflanzen im saisonalen Optimum im Flachland (bis 200 m ü.NN) nicht wesentlich weniger als 5% des Fließgewässers bedecken, im Bergland sollten 2% nicht unterschritten werden. Als Größenanhalt sollten Gewässerabschnitte von rd. 100 m betrachtet werden. Das Vorkommen nicht mehr als Leitbild-konform gekennzeichneter Vegetationstypen führt in der Regel noch zu einer C-Bewertung.
Der Verlust der LRT-Qualität (LRT nicht signifikant ausgeprägt = Erhaltungszustand „D“) ist erreicht, wenn im Sinne der WRRL hinsichtlich der Vegetation die Zustandsklasse „schlecht“ attestiert werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine nicht mehr Leitbild-konforme Verschiebung des Artengefüges stark in Richtung Stickstoff toleranter Arten verzeichnet wird oder wenn eine Auflösung der Vegetation in untypische Einzelartbestände beobachtet wird oder wenn eine untypische Auflichtung der Bestände festgestellt wird.
Die LRT-Qualität geht auch dann verloren, wenn die Gewässerstrukturgüte bezogen auf die Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil und Uferstruktur mit 5 oder schlechter bewertet werden muss. Ein hervorragender Zustand der Artenzusammensetzung kann jedoch GSGK 5 oder 6 ausgleichen.
(zur Bewertung von Fließgewässern bezüglich der Gewässerstrukturgüte und Makrophyten gem. EU-WRRL siehe Anmerkungen 1 und 3 im Abschnitt „Erhaltungszustandsbewertung“)

„Zum Lebensraumtyp gehören natürliche und naturnahe Fließgewässer mit flutender Wasserpflanzenvegetation oder flutenden Wassermoosen. Er kann in Varianten in einem breiten Spektrum von Substraten (felsig bis Feinsedimente) und Strömungsgeschwindigkeiten von Oberläufen bis in die Unterläufe von Bächen und Flüssen, in Altarmen und in Gräben auftreten. (BfN-Steckbrief)“ Das LANUV hat 2012 für die kleinen bis großen Fließgewässer insgesamt 23 Fließgewässertypen und ihre Standortbedingungen ausführlich beschrieben (LANUV 2012 - Arbeitsblatt 18 Gewässerstruktur in Nordrhein-Westfalen; Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer: https://www.lanuv.nrw.de/uploads/tx_commercedownloads/40018.pdf)

FC4 = Altarm, angebunden, durchströmt
FH3 = Quellstau
FL1 = Wasserfall
FL2 = Stromschnelle
FL3 = Bachschwinde
FM4 = Quellbach
FM5 = Tieflandbach
FM6 = Mittelgebirgsbach
FN1 = Graben mit Fließgewässervegetation
FO1 = Mittelgebirgsfluss
FO2 = Tieflandfluss

wf = naturnah ODER wf1 = bedingt naturnah, gering beeinträchtigt ODER wf2 = bedingt naturnah, mässig beeinträchtigt
wg1 = Unterwasservegetation, Gefässpflanzen UND/ODER wg2 = Unterwasservegetation, Moose
wb2 = Strömungsbild, fliessend

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, stv = episodisch überflutet, wc = Steilufer, wd = Flachufer, we = mäandrierend, wl = niedrigwüchsige (< 50 cm) Uferfluren, wm = Uferhochstaudenfluren (> 50 cm), wn = Schlammufer, wo = Sand- und Kiesbänke, ws = Ufergehölz einseitig, wt = Ufergehölz beidseitig, wz = amphibische Vegetation

Amblystegium spec., Berula erecta (Schmalblättriger Merk), Butomus umbellatus (Schwanenblume), Callitriche spec. (Wasserstern unbestimmt), Cinclidotus spec., Fontinalis antipyretica (Gemeines Brunnenmoos), Glyceria fluitans (Flutender Schwaden), Marsupella spec., Myriophyllum spec. (Tausendblatt unbestimmt), Nasturtium officinale agg. (Echte Brunnenkresse Sa.), Nuphar lutea (Gelbe Teichrose), Persicaria amphibia (Wasser-Knöterich), Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Platyhypnidium riparioides (Ufer-Schnabeldeckelmoos), Potamogeton crispus (Krauses Laichkraut), Potamogeton lucens (Spiegelndes Laichkraut), Potamogeton perfoliatus (Durchwachsenes Laichkraut), Ranunculus aquatilis s.str. (gewöhnlicher Wasser-Hahnenfuss), Ranunculus fluitans (Flutender Wasser-Hahnenfuss), Ranunculus peltatus subsp. peltatus (Gewöhnlicher Schild-Wasserhahnenfuss), Ranunculus penicillatus subsp. penicillatus (Gewöhnlicher Pinselblättriger Wasserhahnenfuss), Ranunculus penicillatus subsp. pseudofluitans (Flutender Pinselblättriger Wasserhahnenfuss), Ranunculus trichophyllus (Haarblättriger Wasser-Hahnenfuss), Sagittaria sagittifolia (Pfeilkraut), Scapania undulata (Bach-Spatenmoos), Sparganium emersum (Einfacher Igelkolben), Sparganium erectum (Aufrechter Igelkolben), Veronica beccabunga (Bachbunge)
diese Arten weichen vom Gewässerleitbild für NRW ab und führen in der Regel zu einem Erhaltungszustand „C“
Potamogeton pectinatus (Kamm-Laichkraut), Zannichellia palustris subsp. palustris (Sumpf-Teichfaden)

Verband: Ranunculion fluitantis - RFN-V
Ass./Ges.: Ranunculetum fluitantis - RFL
Ass./Ges.: Sparganio emersi-Potamogetonetum pectinati - S-POP
Ass./Ges.: Sparganium emersum-Gesellschaft - SPE-G
Ass./Ges.: Ranunculo trichophylli-Sietum submersi - RA-S
Ass./Ges.: Groenlandietum densae - GRDE
Ass./Ges.: Callitricho hamulatae-Myriophylletum alterniflori - CA-M
Ass./Ges.: Veronico beccabungae-Callitrichetum stagnalis - V-CA
Ass./Ges.: Callitricho-Ranunculetum penicillati - CA-R
Ass./Ges.: Callitrichetum obtusangulae - COBT
Verband: Potamogetonion pectinati - PPN-V
Ass./Ges.: Potamogeton alpinus-Ges. - PAL-G
Ass./Ges.: Potamogeton perfoliatus-Ges. - PP-G
Ass./Ges.: Potamogeton crispus-Ges. - PCR-G
Verband: Platyhypnidion rusciforme - PLRN-V
Ass./Ges.: Oxyrrhynchietum rusciforme - OXYR
Verband: Cinclidotion fontinaloides - CFN-V
Verband: Racomitrion acicularis - RAAN-V
Ass./Ges.: Scapanietum undulatae - SUND
Elodeiden-Ceratophyllum-Typ - EC-T *
Parvopotamiden-Typ - PA-T *
Groß-Laichkraut-Typ - GL-T
Myriophylliden-Typ des Tieflandes - MY-T *
Ranunculus-Typ der Mittelgebirge von Bächen und kleinen Flüssen - RA-Tk
Ranunculus-Typ der Mittelgebirge großer Flüsse - RA-Tg
Ranunculus trichophyllus-Typ - Rt-T
Callitriche platycarpa/stagnalis-Typ - Cps-T
Scapania-Typ - Sc-T
Rynchostegium riparioides-Fontinalis antipyretica-Typ - R-F-T
Leptodictyum-Typ - Lep-T *
Lemniden-Typ - L-T *
Langfädiger Cladophora-Typ - lC-T *
Thermophiler Neophyten-Typ - tN-T *
(* dieser Typ weicht vom Gewässerleitbild für NRW ab und führen in der Regel zu einem Erhaltungszustand „C“)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
§ 30 Lebensraumtypen müssen bzgl. der Naturnähe der Biotopstrukturen höheren Ansprüchen genügen als der hier definierte FFH-Lebensraumtyp. Während der FFH-Lebensraumtyp 3260 bei lebensraumtypischer Artenkombination auch noch in Gewässern angesprochen werden kann, die einer Gewässerstrukturgüte 4 (deutlich verändert) bezogen auf die Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil und Uferstruktur entsprechen, so darf ein § 30 Lebensraumtyp zumindest bezogen auf die o. g. Hauptparameter die GSG-Klasse 3 nicht unterschreiten (nähere Erläuterungen siehe LRT NFM0).
Naturnahe Fließgewässer mit völlig fehlender Vegetation sind nicht dem LRT 3260, sondern dem LRT NFM0 zuzuordnen. Bei Vorkommen entsprechender Wasservegetation (v.a. auch Moose) ist auch dann der LRT 3260 zu kartieren, wenn das Gewässer naturferne Waldbereiche (z.B. Fichtenforste) durchzieht.
Der LRT 3260 zeigt Übergänge zu Stillgewässer – LRT (z.B. flutende Formen von Schwimmblatt-Gesellschaften) einerseits und zu Röhricht – LRT (Flutformen gehen in aufrechte Formen über) andererseits. Sofern diese nicht eigenständig als LRT angesprochen werden können, sollten sie bei der Abgrenzung dieses LRT 3260 einbezogen werden (vergl. Anmerkung 4. im Interpretation Manual).
Wasserfälle und Stromschnellen (v.a. in Kalkgebieten) können auch Vegetation des Cratoneurion aufweisen und stehen dann dem Lebensraumtyp 7220 nahe. Sofern sie nicht quellnah liegen, werden sie dem LRT 3260 zugeordnet. Gewässer begleitende Kies- und Schlammflächen der Flüsse und Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist, als eigene Lebensraumtypen zu fassen (3270).

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/3260/atl

Bei kleinen Gewässern bzw. nur schmalen Wasserwechselzonen sind die begleitenden Strukturen kaum als eigenständiger BT bzw. LRT zu erfassen, während bei größeren Gewässern die separate Auskartierung der verschiedenen Uferbereiche des Gewässers sinnvoll ist.
Als Bagatellgrenze, ab der BT der amphibischen Zone (Röhrichte, Uferhochstauden, Flutrasen, Gehölze etc.) auskartiert werden soll, ist eine Breite von im Schnitt größer 1m und eine Länge ab 10m anzusetzen.
Sofern Röhrichte, Uferhochstauden, Flutrasen, Einzelbäume etc. in die Abgrenzung des Fließgewässer-BT einbezogen wurden, soll dies insbesondere bei guter Ausbildung entsprechender Vegetationstypen und deren charakteristische Arten unter den ensprechenden Rubriken festgehalten werden.
Das Nasturtietum officinalis kann in zumindest teilweise submerser Ausbildung als diagnostisch relevanter Vegetationstyp verwendet werden. Im Bemerkungsfeld ist besonders darauf hinzuweisen. Nicht-submerse Ausbildungen des Nasturtietum gehören allerdings zu den Fließgewässerröhrichten.

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2017-06-28: submerse Formen des Nasturtietum officinalis gelten als diagnostisch relevant für 3260
2016-05-17: Kartierungshinweise zu § 30 wurden ergänzt, "Diagnostische Arten" Potamogeton spec. durch konkrete Arten ersetzt, obligater Zusatzcode "wb2"; Einbeziehen von Biotoptypen der Wechselwasserzone unter Kartierungshinweise ergänzt
2015-04-02 :"Diagnostische Arten": Veronica maritima gelöscht, zulässige Biotoptypen: FL0 durch FL1, FL2, FL3 ersetzt

Biotopkataster - Kartierung:
In der Abgrenzungspraxis für einen schutzwürdigen Biotop ist ein funktional ausgerichteter Schutz der gesamten Aue in einem Gebiet (Komplexgebiete) anzustreben. So gelangt man bei der Auswahl naturnaher Fließgewässerabschnitte unter funktionalen Gesichtspunkten i.d.R. zu Gebieten, die neben dem Gewässer selbst meist mehrere weitere Lebensraumtypen z.B. verschiedene Auwälder, Grünlandtypen, feuchte Hochstaudenfluren und eine Reihe weiterer Arten, insbesondere einige Fischarten, enthalten. Besteht eine Möglichkeit zum Schutz ganzer Fließgewässersysteme, so ist der Schutz des gesamten Systems ab den Quellen unter Einschluss mgl. großer Teile der Gewässeraue oder der Randstreifen in jedem Fall vielen kleinen Fließgewässerabschnitten vorzuziehen.
Alle § 30-würdigen Biotoptypen inkl. der Fließgewässer (NFM0) erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Für alle FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und für NSG-würdige Biotope werden darüber hinaus auch alle FFH-LRT mit der Biotoptypenkartierung erfasst und im BK-Dokument aggregiert. Das schließt den LRT 3260 ausdrücklich ein, aber auch LRT der Ufer mitsamt ihrer Ufervegetation aus Röhricht, Hochstaudenfluren (LRT 6430) etc. (vergl. Anmerkung 4. im Interpretation Manual). Auch Vorkommen von fließgewässerbegleitenden Gehölzen der Lebensraumtypen Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder an Fließgewässern der Ebene bis subalpinen Stufe bzw. Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder größerer Flüsse sind einbezogen. Gewässer begleitende Kies- und Schlammflächen großer Ströme sind, sofern eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist, als eigene Lebensraumtypen zu fassen (LRT 3270) und einzuschließen.
Für nicht-NSG-würdige Biotope kann zwar auf die Biotoptypenkartierung von FFH-LRT verzichtet werden, deren LRT muss jedoch angelistet werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 3260 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und ggf. als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen mit GSGK 3 oder besser in Objekte des Biotopkatasters übertragen oder aggregiert (bezogen auf die Hauptparameter Laufentwicklung, Längsprofil, Sohlenstruktur, Querprofil und Uferstruktur, vgl. Anmerkungen im Abschnitt „Erhaltungszustandsbewertung“).
Der FFH-LRT 3260 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung. Der Lebensraumtyp umfasst Abschnitte planarer bis montaner Fließgewässer, die durch das Vorkommen von flutender submerser Vegetation der aufgeführten Syntaxa ausgezeichnet sind und meist eine naturnahe Gewässermorphologie besitzen. Dabei sind neben natürlichen Fließgewässern wie Bächen und Flüssen auch durchströmte Altarme sowie ständig wasserführende und ständig fließende naturnahe Gräben (begradigte Bäche mit naturnaher Fließgewässerdynamik) eingeschlossen. Die meist kleinflächigen Vorkommen der Submers-Vegetation sollten nicht einzeln und punktgenau aufgenommen werden. Stattdessen sollen ganze Abschnitte, in denen eine Submers-Vegetation (mindestens Vorhandensein von flutenden Wassermoosen) ausgebildet ist, von überwiegend vegetationsfreien Abschnitten abgegrenzt werden. Als Größenanhalt sollten Gewässerabschnitte von rd. 100 m betrachtet werden. In Natura 2000 Gebieten können neben dem eigentlichen Fließgewässer auch dessen Ufer mitsamt seiner Ufervegetation aus Röhricht, Hochstaudenfluren etc. eingeschlossen werden, wenn diese nicht sinnvoll eigenständig als Biotoptyp gefasst werden können.
Das MULNVstellt die Daten der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgütekartierung in der Webanwendung ELWAS-WEB als Grundlage zur Verfügung (vgl. Anmerkungen im Abschnitt „Erhaltungszustandsbewertung“). Bei Gewässern, für die keine GSG-Daten zur Verfügung stehen, müssen die für die Einstufung des LRT 3260 notwendigen Parameter abgeschätzt werden. (zur Gegenüberstellung der Schätzskalen der Häufigkeit der Makrophytenkartierung gem. EU-WRRL und des Biotopkatasters s.u.)
• Gegenüberstellung der Schätzskalen der Häufigkeit der Makrophytenkartierung gem. EU-WRRL und des Biotopkatasters
Für den Fall, dass eine Bewertung von Fließgewässern mit Makrophyten gem. LANUV-Arbeitsblatt 30 und eine Biotopkataster- oder Biotoptypenkartierung gem. LANUV-Methodik gleichzeitig am selben Gewässer durchgeführt werden oder ausgewertet werden muss, finden Sie hier eine Gegenüberstellung der verschiedenen Schätzskalen.
< Link auf gesondertes Dokument mit der Gegenüberstellung der Schätzskalen >
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jedes Fließgewässer mit Unterwasservegetation wird als Kartiereinheit erfasst.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.

Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps aufgrund seiner Häufigkeit nicht erfasst.


Nicht relevant

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/