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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p. =§30

letzte Änderung 2019-03-21: siehe -->"Aktuelle Änderung des Kartierverfahrens"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

Interpretation Manual EU27: 3270 Rivers with muddy banks with Chenopodion rubri p.p. and Bidention p.p. vegetation PAL.CLASS.: 24.52
1) Muddy river banks of plain to submontane levels, with annual pioneer nitrophilous vegetation of the Chenopodion rubri p.p. and the Bidention p.p. alliances. During the spring and at the beginning of the summer, sites look like muddy banks without any vegetation (developes later in the year). If the conditions are not favourable, this vegetation has a weak development or could be completely absent.
2) Plants: Chenopodium rubrum, Bidens frondosa, Xanthium sp., Polygonum lapathifolium.
3) Corresponding categories German classification : "230605 zeitweilig trockenfallende Schlammfläche an fließenden Gewässern (krautreich, P026)", "230605 zeitweilig trockenfallende Schlammfläche an fließenden Gewässern (krautreich, P026)".
4) This habitat is found in close association with dense populations of the genus Bidens or of neophitic species. In order to support the conservation of these communities, with a late or irregular annual development, it is important to take into account bank widths of 50 to 100 m and even parts without vegetation (24.51).

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 1. Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer
Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, Altarme und regelmäßig vom Gewässer überschwemmten Bereiche:
Natürliche oder naturnahe Fließgewässer zeichnen sich durch einen gewundenen, auf Umlagerungsstrecken auch verzweigten und den naturräumlichen Gegebenheiten entsprechenden Lauf aus. Sie sind geprägt durch Gewässerabschnitte unterschiedlicher Breite, Böschungsneigung, Tiefe und Längsgefälle sowie durch ein vielgestaltiges Bett und Ufer mit naturnahem Bewuchs und werden allein durch die Fließgewässerdynamik geformt. In der Regel weisen sie auch Schlick-, Sand-, Kies- oder Felsbänke mit naturnahem Bewuchs, vielfach auch Altarme und Altwasser auf. Der naturnahe Bewuchs umfasst sowohl die Wasservegetation als auch die krautige und holzige Ufervegetation, an größeren Fließgewässern z. B. Schwimmblatt-Gesellschaften, Zweizahn-Gesellschaften, Flussröhrichte sowie Uferweidengebüsche und -wälder. Auf Schlick-, Sand-, Kies oder Felsbänken siedelt besonders in den Alpen und im Alpenvorland stark gefährdete Pioniervegetation, z. B. die Alpenknorpellattich-Schwemmlings-Gesellschaft, die Schotterweidenröschen-Gesellschaft und die Zwergrohrkolben-Gesellschaft. Zu den Uferbereichen und Auen natürlicher Oberläufe gehören auch Gletschervorfelder und alpine Schwemmlandschaften mit gewässerbegleitenden Vermoorungen. Ebenfalls eingeschlossen sind die von extensiv genutztem Feuchtgrünland geprägten Auen (Überschwemmungsgrünland), z.B. mit Flutrasen und Brenndolden-Auenwiesen, soweit diese nicht bereits durch die Kategorie „seggen- und binsenreiche Nasswiesen“ abgedeckt sind.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Naturnahe Fließgewässer mit einjähriger, nitrophytischer Vegetation auf schlammigen Ufern und Schlammbänken (Verbände Chenopodion rubri p.p. und Bidention p.p.) (planar bis submontan), die im Frühjahr und Frühsommer oft noch vegetationsfrei sein können.
Abgrenzungskriterium ist das wenigstens zeitweise bzw. stellenweise Auftreten von Vegetation der aufgeführten Syntaxa auf Schlammufern, -bänken und an der Überflutungsdynamik unterliegenden Altarmen und sonstigen Auenstillgewässern der Flüsse. Der Lebensraumtyp unterliegt naturgemäß raschen Veränderungen. Je nach Wasserstand und Strömungsverhältnissen können sich die Lage der Sand-, Schlamm- und Kiesbänke sowie die Dauer des Trockenfallens auch innerhalb eines Jahres deutlich verändern. Daher soll die Abgrenzung den gesamten Bereich potentieller Vorkommen trockenfallender Schlammbänke umfassen, wenn üblicherweise in diesem Bereich auch eine entsprechende Vegetation ausgebildet ist. Eine entsprechend ursächliche Überflutungsdynamik muss aber sichergestellt sein.
Komplexe und Durchdringungen mit eutrophen Zwergbinsengesellschaften (Isoeto-Nanojuncetea) können in den Lebensraum eingeschlossen werden.

Verlust des LRT-Status:
Schon in den Definitionen wird die Unbeständigkeit des LRT bzgl. Jahreszeit, Wasserstand und Artenzusammensetzung betont. Eine Beschreibung von graduellem Qualitätsverlust oder gar das Setzen von Mindestgrenzen für Artenzahlen oder Vegetationsbedeckung sind deshalb problematisch.
Vorkommen dieser Vegetationseinheiten außerhalb der Überflutungsbereiche von Flüssen sind jedoch ausgeschlossen (z.B. an Stillgewässern mit schwankendem Wasserstand oder an Wildschweinsuhlen). Dies gilt auch für die Stauwurzeln von Talsperren.

Schlammbänke und -ufer von Flüssen mit stickstoff- und nährstoffreichen Feinsedimenten; auf reinem Schlamm oder auf Mischsedimenten mit Feinsand, Grobsand oder Kiesbänken, letztere meist jedoch mit Feinmaterialanteil im Untergrund

FC4 = Altarm, angebunden, durchströmt
FO1 = Mittelgebirgsfluss
FO2 = Tieflandfluss
LA0 = Feuchte Annuellenflur

wn = Schlammufer ODER wn1 = Schlammbank
wf = naturnah ODER wf1 = bedingt naturnah, gering beeinträchtigt
wl = niedrigwüchsige (< 50 cm) Uferfluren

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden

Alopecurus aequalis (Rotgelber Fuchsschwanz), Amaranthus spec. (Fuchsschwanz spec.), Bidens cernua (Nickender Zweizahn), Bidens frondosa (Schwarzfrüchtiger Zweizahn), Bidens tripartita (subsp. tripartita) (Dreiteiliger Zweizahn), Chenopodium glaucum (Graugrüner Gänsefuss), Chenopodium rubrum (Roter Gänsefuss), Corrigiola litoralis (Hirschsprung), Persicaria lapathifolia subsp. brittingeri (Fluss-Knöterich), Persicaria lapathifolia subsp. lapathifolia (Ampfer-Knöterich), Persicaria lapathifolia subsp. leptoclada (Schmaler Ampfer-Knöterich), Persicaria lapathifolia subsp. pallida (Bleicher Ampfer-Knöterich), Ranunculus sceleratus (subsp. sceleratus) (Gift-Hahnenfuss), Rorippa spec. (Sumpfkresse unbestimmt), Rumex maritimus (Strand-Ampfer), Xanthium spec. (Spitzklette)

Verband: Bidention tripartitae - BIN-V
Ass./Ges.: Bidenti-Polygonetum hydropiperis - B-PH
Ass./Ges.: Ranunculetum scelerati - RSCE
Ass./Ges.: Rumicetum maritimi - RMAR
Ass./Ges.: Alopecuretum aequalis - AAEQ
Ass./Ges.: Rumicetum palustris - RPAL
Verband: Chenopodion rubri - CHRN-V
Ass./Ges.: Xanthio albini-Chenopodietum rubri - XA-CH
Ass./Ges.: Polygono brittingeri-Chenopodietum rubri - P-CHE
Ass./Ges.: Chenopodietum glauco-rubri - CGLA
Ass./Ges.: Chenopodio polyspermi-Corrigioletum littoralis - CH-CO
Verband: Elatino-Eleocharition ovatae – EEN-V
Ass./Ges.: Cypero fusci-Limoselletum aquaticae - CY-LI

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung gegenüber 3260:
Bei Gemengelage von Flutrinnen mit Unterwasservegetation und Schlammbänken sind beide LRT separat und gegeneinander abzugrenzen. Flächen mit (trockengefallener) Unterwasservegetation und zugleich aufkommender typischer Schlammuferflur werden dem LRT 3270 zugeschlagen.
Abgrenzung gegenüber NFM0:
§ 30 Fließgewässer schließen auch Schlammbänke ein, die keine Arten oder Vegetation der hier genannten Syntaxa tragen (nähere Erläuterungen siehe LRT NFM0).

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/3270/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2019-03-21: CY-LI Cypero fusci-Limoselletum aquaticae wurde ergänzt
2017-06-07: standörtliche Angaben ergänzt
2016-05-17: Abgrenzung gegenüber LRT 3260 ergänzt, Artenliste ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
In der Abgrenzungspraxis für einen schutzwürdigen Biotop ist ein funktional ausgerichteter Schutz der gesamten Aue in einem Gebiet (Komplexgebiete) anzustreben. So gelangt man bei der Auswahl naturnaher Fließgewässerabschnitte unter funktionalen Gesichtspunkten i.d.R. zu Gebieten, die neben dem Gewässer selbst meist mehrere weitere Lebensraumtypen z.B. verschiedene Auwälder, Grünlandtypen, feuchte Hochstaudenfluren und eine Reihe weiterer Arten, insbesondere einige Fischarten, enthalten. Besteht eine Möglichkeit zum Schutz ganzer Fließgewässersysteme, so ist der Schutz des gesamten Systems ab den Quellen unter Einschluss mgl. großer Teile des Wassereinzugsgebietes in jedem Fall vielen kleinen Fließgewässerabschnitten vorzuziehen. Alle § 30-würdigen Biotoptypen inkl. der Fließgewässer (NFM0) erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden. Für alle FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und für NSG-würdige Biotope werden darüber hinaus auch alle FFH-LRT mit der Biotoptypenkartierung erfasst und im BK-Dokument aggregiert. Das schließt den LRT 3270 selbstverständlich ein. Für nicht-NSG-würdige Biotope kann auf die Biotoptypenkartierung von FFH-LRT verzichtet werden, sie müssen aber angegeben werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 3270 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen und als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Der FFH-LRT 3270 erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung. Beeinträchtigungen, insbesondere Freizeitnutzungen, sind im Sachdatensatz festzuhalten; sie können zur Abstufung des Erhaltungszustandes herangezogen werden.
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-
Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Alle Schlammbänke an naturnahen Fließgewässern mit einjähriger Vegetation wird als
Kartiereinheit erfasst. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.

Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps im Totalzensus kartiert. siehe LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/methoden/de/downloads


Nicht relevant