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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore =§30

letzte Änderung: 2022-01-20 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen

Interpretation Manual EU27: 7120 Degraded raised bogs still capable of natural regeneration PAL.CLASS.: 51.2
1) These are raised bogs where there has been disruption (usually anthropogenic) to the natural hydrology of the peat body, leading to surface desiccation and/or species change or loss. Vegetation on these sites usually contains species typical of active raised bog as the main component, but the relative abundance of individual species is different. Sites judged to be still capable of natural regeneration will include those areas where the hydrology can be repaired and where, with appropriate rehabilitation management, there is a reasonable expectation of reestablishing vegetation with peat-forming capability within 30 years. Sites unlikely to qualify as SACs are those that consist largely of bare peat, that are dominated by agricultural grasses or other crops, or where components of bog vegetation have been eradicated by closed canopy woodlands.
5) Malmer, N. (1965). The southern mires. Acta Phytogeogr. Suec. 50:149-158.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Moore
Vom Regen- oder Mineralbodenwasser abhängige Lebensgemeinschaften auf Torfböden in natürlichem oder naturnahem
Zustand einschließlich bestimmter Degenerations- und Regenerationsstadien. Überwiegend waldfreie Formationen
aus moortypischer Vegetation.
Dazu gehören: Hoch- und Übergangsmoore einschließlich Moorwälder, z.B. aus Birke (Betula pubescens, B. carpatica),
Waldkiefer (Pinus sylvestris), Spirke (Pinus rotundata), Latsche (Pinus mugo), Fichte (Picea abies), ferner Schwingrasen, Moorkolke, regenerierende Torfstiche, pfeifengras-, zwergstrauch- und moorbirkenreiche Hochmoordegenerationsstadien, weiterhin intakte, völlig oder überwiegend unbewaldete Niedermoore (z.B. Seggenriede, Röhrichte, Weidenbüsche auf Torfböden) sowie Komplexe aus diesen Einheiten (Utricularietea intermedio-minoris, Scheuchzerio-Caricetea nigrae p.p., Oxycocco-Sphagnetea, Vaccinio-Piceatea p.p.).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Im Wasserhaushalt beeinträchtigte oder teilabgetorfte Hochmoore, die noch (teilweise) regenerierbar sind, einschließlich Moor-Degenerationsstadien mit Einwanderung von Molinia und Zwergstäuchern, im atlantischen Bereich z.B. von Erica tetralix, wobei hochmoortypische Pflanzen noch wesentliche Teile der Vegetation ausmachen müssen.
Entscheidend für die Zuordnung zum LRT 7120 ist das Vorkommen von primären oder sekundären Hochmoorkernen, die i.d.R. als Biotoptyp CA1 oder CA5 bzw. CB1 erfasst werden.
Glockenheide- oder Molinia-Bestände mit Torfmooswachstum zwischen den Bulten sowie Moorblänken mit beginnender Schwingrasenbildung können in die sekundären Hochmoorkerne einbezogen werden (Biotoptyp CA5 oder CB1 bzw. FE2). Der Flächenanteil der Hochmoorkerne an der Gesamtfläche des LRT sollte 30% überschreiten.
Neben beeinträchtigten, primären Hochmoorkernen kann Moorwachstum innerhalb von verlandenden Handtorfstichen oder auf handabgetorften Flächen als Vorhandensein eines sekundären Hochmoorkerns bewertet werden.
Im Umfeld befindliche Molinia-Bulte können noch mit einbezogen werden, wenn sich in den Schlenken zwischen den Molinia-Bulten auf mindestens 10% der Schlenke noch Sphagnum-Polster z.B. mit Sphagnum fallax befinden.
Damit sind großflächig maschinell abgetorfte und drainierte Flächen sowie großflächige Torfstiche ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Molinia-Dominanzbestände, sofern bezogen auf den gesamten Moorkörper kein Hochmoorkern mehr vorhanden ist.
Moorteile mit einem Deckungsgrad von über 50% an Verbuschung durch Gehölze sind ausgeschlossen.
Meliorierte Bereiche mit Grünland- oder Ackerbewirtschaftung sind ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Insbesondere bei Berücksichtigung von Glockenheide- und Molinia-reichen Teilflächen darf der Torfmossanteil in den Bereichen zwischen den Pflanzen 10% nicht unterschreiten.
Treten Störzeiger (Hydrologie/Trophie) im Bereich der hochmoortypischen Regenerationskomplexe mit Flächenanteil größer als 10 % auf, sind die Bestände ausgeschlossen (können jedoch ggf. noch als NCA0 kartiert werden). Zum Beispiel sind Stadien mit zu starker, insbesondere flächiger Abtorfung und Entwicklungsstadien mit Einwanderung nitrophytischer Stauden ausgeschlossen. Auch größere Teilflächen, die zwar nass sind, aber einen hohen Anteil von meso- oder eutraphenten Arten (z.B. Flatter-Binse) aufweisen, sind nicht einzubeziehen (bei Torfmoosreichtum ggf. Zuordnung zu 7140).
Bestände mit gravierenden Veränderungen im Wasserhaushalt mit nachfolgender Mineralisierung der Torfe und Erhöhung der Trophie sind daher auszuschließen.
Der entscheidende Punkt für den graduellen Verlust der LRT-Qualität ist das Ausfallen der Torfmoospolster zwischen den Molinia-Bulten.

Saure, extrem nährstoffarme und nasse Torfstandorte (Hochmoor-Torfe), meist mehr oder weniger stark entwässert.

CA1 = Hochmoor- oder Torfmoosaspekt
CA2 = Hochmoor-Feuchtheideaspekt
CA4 = Hoch-, Zwischenmoordegenerationsstadium
CA5 = Moorregenerationsfläche ausserhalb von Torfstichen
CB1 = Torfstich mit Moorregenerationsfläche
FE2 = Moorblänke, Moortümpel

stx = regenerierbar
str = Torfsubstrat

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, th = torfmoosreich

a1) Gefäßpflanzen:
Calamagrostis canescens (Sumpf-Reitgras), Carex lasiocarpa (Faden-Segge), Drosera rotundifolia (Rundblättriger Sonnentau), Erica tetralix (Echte Glockenheide), Eriophorum angustifolium (Schmalblättriges Wollgras), Narthecium ossifragum (Beinbrech), Rhynchospora alba (Weisses Schnabelried), Rhynchospora fusca (Braunes Schnabelried)
a2) Darunter Hochmoor-Charakterarten:
Andromeda polifolia (Rosmarinheide), Drosera intermedia (Mittlerer Sonnentau), Eriophorum vaginatum (Scheiden-Wollgras), Utricularia minor (Kleiner Wasserschlauch), Vaccinium oxycoccos (Moosbeere)
b1) Moose:
Polytrichum strictum (Moos-Widertonmoos), Sphagnum fallax (Trügerisches Torfmoos), Sphagnum magellanicum (Mittleres Torfmoos), Sphagnum rubellum (Rötliches Torfmoos), Sphagnum tenellum (Zartes Torfmoos)
b2) Darunter Bult-Torfmoose:
Sphagnum austinii, Sphagnum fuscum (Braunes Torfmoos), Sphagnum papillosum (Warziges Torfmoos)
c) Lebermoose:
Cephalozia connivens (Moor-Kopfsprossmoos), Cephaloziella elachista (Haarfeines Kleinkopfsprossmoos), Cladopodiella fluitans (Hochmoor-Fusssprossmoos), Dicranella cerviculata (Kropfiges Kleingabelzahnmoos), Kurzia pauciflora (Wenigblütiges Kleinschuppenzweigmoos), Mylia anomala (Unechtes Dünnkelchmoos), Odontoschisma sphagni (Hochmoor-Schlitzkelchmoos)
d) Flechten
Cladonia incrassata

Austrocknungszeiger:
Bazzania trilobata (Dreilappiges Peitschenmoos), Hylocomium splendens (Glänzendes Hainmoos), Leucobryum glaucum (Gemeines Weissmoos), Pleurozium schreberi (Schrebers Rotstengelmoos), Potentilla erecta (subsp. erecta) (Blutwurz), Rhytidiadelphus triquetrus (Dreieckblättriges Kranzmoos)
Eu-/ Hypertrophierungszeiger:
Carex elata (Steife Segge), Carex vesicaria (Blasen-Segge), Galium palustre (Sumpf-Labkraut), Juncus conglomeratus (Knäuel-Binse), Juncus effusus (subsp. effusus) (Flatter-Binse), Lysimachia spec. (Gelbweiderich), Lythrum salicaria (Gemeiner Blutweiderich), Phragmites australis (subsp. australis) (Schilf), Potentilla palustris (Sumpf-Blutauge), Typha angustifolia (Schmalblättriger Rohrkolben), Typha latifolia (Breitblättriger Rohrkolben)

Verband: Oxycocco-Ericion tetralicis - OEN-V
Ass./Ges.: Erico-Sphagnetum magellanici - ERI-S
Verband: Ericion tetralicis - ERN-V
Ass./Ges.: Eriophorum vaginatum-Ges. - EV-G
Ass./Ges.: Ericetum tetralicis - ETET
Verband: Rhynchosporion albae - RHN-V
Ass./Ges.: Sphagno tenelli-Rhynchosporetum albae - S-RHY
Ass./Ges.: Caricetum limosae - CLIM
Ass./Ges.: Sphagnum cuspidatum-Eriophorum angustifolium-Ges. - Sc-E-G
Ass./Ges.: Sphagnum denticulatum-Eriophorum angustifolium-Ges. - Sd-E-G

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu 3160:
Der LRT 3160 (Dystrophe Seen) unterscheidet sich von den in den LRT 7110/7120 einbezogenen Schlenken durch eine dauerhafte Wasserführung und eine Wassertiefe i.d.R. über 20 cm.
Schwingrasen-Vermoorungen dystropher Gewässer sind bei entsprechendem Arteniventar als sekundäre Hochmoorkerne des LRT 7120 zu fassen, der freie Wasserkörper ggf. als LRT 3160
Abgrenzung zu LRT 4010/4030/NDA0/NDB0:
Der LRT 7120 kann nennenswerte Zwergstrauch-Deckungen bestehend aus Erica tetralix und Calluna vulgaris aufweisen, die strukturell eine Verwandtschaft zu Feuchtheide-LRT nahelegen. Anders als beim LRT 4010, der auf wechselfeuchten bis -nassen Mineralböden bzw. geringmächtigen Torfen und beim LRT 4030, der auf trockenen bis frischen Mineralböden mit mehr oder minder ausgeprägter Rohhumusauflage stockt, ist für degenerierte Hochmoore ein mehrere Dezimeter bis Meter mächtiger Hochmoortorf charakteristisch. Darüber hinaus fehlen hier die Mineralboden anzeigenden Pflanzenarten der trockenen und Feuchtheiden.
Abgrenzung zu LRT 7110:
Regenerierbare Hochmoore sind auf absehbare Zeit nicht in intakte Hochmoore des LRT 7110 überführbar. Mindestanforderung für die Kartierung eines FFH-Lebensraumtyps 7110 ist ein weitgehend intakter zusammenhängender torfmoos-dominierter Hochmoorkern mit Bulten-Schlenken-Mosaik von etwa 0,5 ha zusammenhängender Fläche (bei 0,1 bis 0,5 ha Fläche Entscheidung im Einzelfall).
Abgrenzung zu LRT 7140:
In Übergangsmooren kommen wachsende Hochmoor-Bulten (Sphagnum magellanicum, Sphagnum papillosum) in enger räumlicher Verzahnung mit Mineralbodenwasserzeigern (z.B. Carex rostrata (subsp. rostrata), Carex canescens) vor. Entscheidend für eine Zuordnung zu LRT 7140 ist das frequente Vorkommen von Mineralwasser zeigenden Arten.
Abgrenzung zu LRT 7150:
Bereiche mit dominantem Auftreten der Rhynchospora-Arten die nicht zum Bulten-Schlenken-Hochmoorkern gezählt werden können, sondern auf Sandböden oder schwachen Torfauflagen stehen, sind dem Lebensraumtyp 7150 zuzuordnen.
Abgrenzung zu LRT 91D0:
Bei einer Gesamtdeckung von > 50% Moorbirke und Vorhandensein der für den LRT 91D0 typischen Arten der Bodenvegetation ist der LRT 91D0 zu kartieren. Gebüsche oder lockere Baumgruppen auf Moor-Standorten oder bzw. eine Bewaldung / Verbuschung geringerer Deckung (<50%) sind bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien der LRT 7120 oder 7140 zu kartieren.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/7120/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2022-01-20: Calluna vulgaris wurde aus der Liste der Austrocknungszeiger gestrichen
2021-07-20: Hochmoor-Charakterarten und Bulttorfmoose wurden textlich wieder hervorgehoben
2016-05-12: Definition -> Präzisierung bzgl. Bedeutung von Hochmoorkernen; Abgrenzung zu 3160, zu Heide-LRT und zu 7150 ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
Alle 7120 Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als Gesetzlich geschützte Biotope gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.
Für eine BK- bzw. FFH-Gebietsabgrenzung sind zur Pufferung hinreichend große Bereiche des Umfeldes zu sichern.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 7120 wird immer einer Biotoptypenkartierung (Objektklasse BT) unterzogen und erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter.
! nur im Einzelfall und ausschließlich in Abstimmung mit dem LANUV zulässig: Wenn die Auskartierung der Abgrenzung der Moor-Lebensraumtypen als einzelne BT-Objekte insbesondere auf Grund schwieriger Begehbarkeit nicht möglich ist, werden keine BT-Objekte erzeugt, sondern der gesamte Komplex abgegrenzt. In den Sachdaten des Objektes werden dann die prozentualen Anteile der betreffenden Lebensraumtypen geschätzt.
Die Ergebnisse der Biotoptypenkartierung werden immer in Objekte der „Schutzwürdige Biotope“ übertragen.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Bestandserfassungen im Rahmen von MAKO sind in der Regel nur in FFH- und Naturschutzgebieten relevant. Im Kern beinhalten diese Bestandserfassungen die für die Dokumentation der FFH-Gebiete bekannten Biotoptypen¬kartierungen und Erhaltungszustandsbewertungen.
Außerhalb von Wäldern wird allerdings, abgesehen von gesonderten Absprachen, grundsätzlich flächendeckend kartiert. Besonderes Augenmerk ist außerdem darauf zu richten, dass die erfassten Daten auch als Grundlage für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Bei den BT sind daher auch Beeinträchti¬gungen und, soweit bekannt, bereits durchgeführte Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren.
Naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge sind nicht originärer Bestandteil der BT-Kartierung, sondern werden im Rahmen der Maßnahmenplanung gesondert erfasst und in der Objektklasse „Maßnahmen“ codiert. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen bei Maßnahmenkonzepten enthalten die Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Jedes regenerierbare Hochmoor wird als homogene Fläche kartiert.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.
Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
- Nutzungsintensität
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) NRW werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps in der kontinentalen biogeographischen Region aufgrund der Seltenheit im Rahmen des Totalzensus erhoben.
In der atlantischen biogeographsichen Region wird der Lebensraumtyp im Rahmen einer zufallsverteilten repräsentativen Stichprobe analog der Kartiermethode ÖFS erhoben.

Grünlandkartierung:
Im Rahmen der Kartierung naturschutzfachlich wertvollen Grünlands oder anderer Kartierungen werden BM-Stichprobenflächen dieses LRT ausgespart, die Daten umliegender Flächen sind an die BM-Daten anzupassen.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/