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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen =§30/§42

letzte Änderung: 2018-03-01 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche

Landesnaturschutzgesetze NRW: § 42 4. natürliche Felsbildungen, Höhlen und Stollen,

Interpretation Manual EU27: 8310 Caves not open to the public PAL.CLASS.: 65
1) Caves not open to the public, including their water bodies and streams, hosting specialised or high endemic species, or that are of paramount importance for the conservation of Annex II species (e.g. bats, amphibians).
2) Plants: mosses only (e.g. Schistostega pennata) and algal carpets at the entry of caves. Animals: Very specialised and highly endemic cavernicolous fauna. It includes underground relic forms of a fauna which has been diversified outside. This fauna is mainly composed of invertebrates which exclusively live in caves and underground waters. The cavernicolous terrestrial invertebrates are mainly coleoptera, belonging to the Bathysciinae and Trechinae families in particular, which are carnivorous and have a very limited distribution. Cavernicolous aquatic invertebrates constitute a highly endemic fauna, dominated by crustaceans (Isopoda, Amphipoda, Syncarida, Copepoda) and include many living fossils. Aquatic molluscs, belonging to the Hydrobiidae family are also found. With regard to vertebrates, caves constitute hibernation sites for most European bat species, among which many are threatened (see Annex II). Several species can live together in the same cave. Caves also shelter some very rare amphibious species like #Proteus anguinus and several species of the #Speleomantes genus.
3) Corresponding categories
German classification: "3101 natürliche Höhlen und Balmen", "310201 Balme (Halbhöhle) bzw. Eingangsbereich mit Tageslichteinfluß", "310202 natürliche Höhle (Bereiche ohne Tageslichteifluß).
5) De Broyer C. Vers la conservation intégrée des habitats souterrains. Naturopa, nouvelles de l'environnement n° 94-5. Conseil de l'Europe, 1-4.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz). Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für genutzte Höhlen-und Stollenbereiche sowie für Maßnahmen zur Verkehrssicherung von Höhlen und naturnahen Stollen.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Höhlen einschließlich ihrer Höhlengewässer, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind und die ggf. von spezialisierten Tierarten (Troglobionten) oder endemischen Arten bewohnt werden oder die von überragender Bedeutung für den Schutz von Annex II Arten sind (z.B. Fledermäuse, Amphibien).
Nur Höhlen primärer Standorte sind unter diesem LRT zu fassen.
Stollen, die durch Bergbau entstanden sind, oder ähnliche sekundäre Höhlenbildungen bleiben ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Das Fehlen von diagnostisch relevanten Tier- oder Pflanzenarten führt nicht zum Verlust des LRT-Status

Reduzierter oder fehlender Tageslichteinfall, mehr oder weniger ausgeglichenes, der mittleren Jahrestemperatur angeglichenes Innenklima, konstant hohe Luftfeuchtigkeit

GE1 = Höhle

stt = Standort primär

tg = moosreich, ti = flechtenreich

a) Moose, z.B.:
Eucladium verticillatum (Wirteliges Schönastmoos), Schistostega pennata (Feder-Leuchtmoos)
b) Algen: Überzüge im Eingangsbereich der Höhlen
Algen (Algen)

c) Fledermausarten:
Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr, Teichfledermaus
d) troglobionte/troglophile Wirbellose - Krebse:
Antrobathynella stammeri, Niphargus aquilex, Niphargus fontanus, Niphargus kochianus-Gr., Niphargus puteanus, Niphargus schellenbergi, Proasellus cavaticus
e) Strudelwürmer:
Krumbachia subterranea, Prostoma putealis, Rectocephala schneideri
f) Gliederwürmer:
Guestphalinus wiardi, Troglochaetus beranecki

keine

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Nur Höhlen primärer Standorte sind unter diesem LRT zu fassen.
Mehr als geringfügig ausgebaute (z.B. gemauerte, betonierte) Höhlen bleiben ausgeschlossen.
Stollen, die durch Bergbau entstanden sind, bleiben ausgeschlossen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/8310/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-03-01 Änderung im Verhältnis zum § 30 BNatSchG

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Höhlen sollten v.a. in Hinblick auf ihre zoologische Bedeutung, z.B. als Fledermaus-Winterquartiere, kartiert werden. Sofern möglich, sollten alle Eingänge erfasst bzw. in die Abgrenzung einbezogen werden. Da Multipoint-Geometrie nicht zulässig ist, sollten Höhlen mit zahlreichen Eingängen entweder als großflächiges Objekt oder mit vielen Polygonen um die Höhleneingänge repräsentiert werden.
Artenangaben sollten aufgrund gesicherter Beobachtungen nicht älter als 5 Jahre gemacht werden.


Nicht relevant

Nicht relevant