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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

9160 Stieleichen-Hainbuchenwaldtlw. §30

letzte Änderung 2020-11-02 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

deckt sich teilweise mit dem §30 BNatSchG (1) 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder (hier nur Stieleichen-Hainbuchenwälder auf episodisch überfluteten Auenstandorten), Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli, Stellario-Carpinetum)

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder

Interpretation Manual EU27: 9160 Sub-Atlantic and medio-European oak or oakhornbeam forests of the Carpinion betuli PAL.CLASS.: 41.24
(Sub)natural woodland vegetation comprising native species forming forests of tall trees, with typical undergrowth, and meeting the following criteria: rare or residual, and / or hosting species of Community interest.
1) Forests of Quercus robur (or Quercus robur and Quercus petraea) on hydromorphic soils or soils with high water table (bottoms of valleys, depressions or in the vicinity of riparian forests). The substrate corresponds to silts, clayey and silt-laden colluvions, as well as to silt-laden alterations or to siliceous rocks with a high degree of saturation. Forests of Quercus robur or natural mixed forests composed of Quercus robur, Quercus petraea, Carpinus betulus and Tilia cordata. Endymion non-scriptus is absent or rare.
2) Plants: Quercus robur, Carpinus betulus, Acer campestre, Tilia cordata, Stellaria holostea, Carex brizoides, Poa chaixii, Potentilla sterilis, Dactylis polygama, Ranunculus nemorosus, (Galium sylvaticum - hierzu Anmerkung des LANUV: im Interpretation Manual irrtümlich genannt)
3) Corresponding categories
German classification: ""430703 Stieleichen-Hainbuchenwald feuchter bis frischer Standorte"".
Nordic classification: ""2223 Fagus sylvatica-Mercurialis perennis-Allium ursinum-typ"".
4) Not to be confused with forests of Quercus robur arising from the management of beech-oak forests as coppice or coppice-with-standards on well drained soils.
5) Diekmann, M. (1994). Decidious forest vegetation in Boreo-nemoral Scandinavia. Acta Phytogeogr. Suec. 80:1-112.

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Naturnahe Wälder und Ufergebüsche im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.
Wesentliches lebensraumprägendes Element ist eine natürliche oder naturnahe Überflutungsdynamik. Je nach Wasserregime, Bodenbeschaffenheit und Höhenlage gibt es spezifische Ausbildungsformen und Vegetationsabfolgen. Typen der gewässernahen, häufig und z.T. länger überfluteten Weichholzaue und Weidenwälder mit Silber- und Bruchweide (Salicion albae) ferner ufersäumende Eschen-, Schwarzerlen-, Grauerlenwälder (Alno-Ulmion pp.) sowie Weidengebüsche mit z.B. Mandelweide (Salix triandra), Lavendelweide (Salix eleagnos) und Tamariskengebüsch (Myricarietum germanicae). An kürzer bis sporadisch überfluteten Standorten der Hartholzaue wachsen Bergahorn-, Eschen-, Stieleichen Hainbuchen-, Eichen-Eschen- und Eichen-Ulmen-Auwälder (Carpinion p.p., Alno-Ulmion p.p.), im Voralpenland auch Kiefern-Auenwälder (Erico-Pinion).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Subatlantische und mitteleuropäische Eichen-Hainbuchenwälder (Stellario-Carpinetum) auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten bzw. staunassen Böden.
Es handelt sich um den Lebensraumtyp, wenn ein Anteil von mindestens 70% lebensraumtypischer Baumarten in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht vorhanden ist und der Anteil von Quercus robur (Stieleiche) und/oder Carpinus betulus (Hainbuche) über alle Baum- und Strauchschichten mindestens 50 Prozent beträgt. Weder Carpinus betulus (Hainbuche) noch Quercus robur (Stieleiche) dürfen gänzlich fehlen, sie sollten zumindest in der Krautschicht vorhanden sein. Die Krautschicht ist dem Stellario-Carpinetum (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) zuzuordnen. In der Krautschicht muss grundsätzlich mindestens 1 Feuchtezeiger und eine diagnostisch relevante Art der Eichen-Hainbuchenwälder(Carpinion) mit mehr als 1% Deckung vorhanden sein. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass (a) das Vorkommen von Carex remota (Winkel-Segge) und Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele) an Störstellen (Fahrspuren, etc.) ausgenommen sind und (b) in der trockensten Ausbildung (Subassoziation) Stellario-Carpinetum periclymenetosum regelmäßig und in natürlicher Weise kaum Feuchtezeiger zu finden sind. Derartige Bestände müssen durch weitere diagnostisch relevante Arten eindeutig gegenüber bodensauren Eichenwäldern differenziert sein (z.B. Prunus avium, Corylus avellana).
LR -typische Baumarten benachbarter Wald- Lebensraumtypen, die bei den diagnostischen Arten nicht aufgeführt sind, gelten immer als LRT-Baumarten.

Verlust des LRT-Status:
Bestände mit einem Anteil von mehr als 70 Prozent lebensraumtypischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht gehören zum LRT. Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50 Prozent, bei Beteiligung von Brombeere (Rubus sectio Rubus) auch bei mehr als 50 Prozent noch zum Lebensraumtyp zählen. Quercus robur (Stieleiche) und Carpinus betulus (Hainbuche) dürfen im Bestand nicht fehlen. Es muss mindestens eine feuchtezeigende Art und eine diagnostisch relevante Art der Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion) mit mehr als 1% Deckung in der Krautschicht vorhanden sein.
Stieleichen-Hainbuchen-Niederwälder, die auf nicht-vernässten potenziellen Standorten der Hainsimsen- oder Waldmeister-Buchenwälder stocken, gehören nicht zum Lebensraumtyp.
Wälder mit 30 bis zu 50% Nadelholzanteil können ausnahmsweise und begründet als 9160 codiert werden, wenn mehr als 50% Eichen- oder Hainbuchenanteil UND eine LRT-typische (9160) Krautschicht vorliegt. Entsprechende Hinweise zur Verringerung des Nadelholzanteils sind unter Maßnahmenvorschläge anzugeben.

Tonig lehmige Kolluvien und Alluvionen, zumindest zeitweise hoher Grundwasserstand oder mehr oder weniger ausgeprägte Staufeuchte (Pseudogley). Primär auf für Buche ungeeigneten Standorten (zeitweise vernässt) und insbesondere im Frühjahr längerfristig überstaut. Häufig durch Entwässerungsgräben stark beeinträchtigt.

AB0 = Eichenwald
AB1 = Buchen-Eichenmischwald
AB3 = Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AB4 = Eichenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AB5 = Eichenmischwald mit Nadelbaumarten
AB9 = Hainbuchen-Eichenmischwald
AG1 = Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten
AQ0 = Hainbuchenwald
AQ1 = Eichen-Hainbuchenmischwald
AQ4 = Hainbuchenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten

stn1 = auf frisch-feuchtem Standort ODER sto = auf feucht-nassem Standort ODER sto2 = wechselfeucht

gd = Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium, os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, stv = episodisch überflutet, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar

a) Hauptbaumarten:
Carpinus betulus (Hainbuche), Quercus robur (Stiel-Eiche)
b) Neben- und Pionierbaumarten:
Acer campestre (Feld-Ahorn), Betula pendula (Sand-Birke), Fagus sylvatica (Rotbuche), Fraxinus excelsior (Esche), Prunus avium (Süss-Kirsche), Quercus petraea (Trauben-Eiche), Salix caprea (Sal-Weide), Tilia cordata (Winter-Linde), Ulmus laevis (Flatter-Ulme), Ulmus minor (Feld-Ulme)
c) Straucharten:
Corylus avellana (Haselnuss), Crataegus spec. (Weissdorn unbestimmt), Euonymus europaeus (Gewöhnliches Pfaffenhütchen), Lonicera periclymenum (Wald-Geissblatt), Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche), Rubus caesius (Kratzbeere), Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball)
d) Krautige Arten:
Carex brizoides (Zittergras-Segge), Carex umbrosa (Schatten-Segge), Circaea lutetiana (Grosses Hexenkraut), Dactylis polygama (Wald-Knäülgras), Potentilla sterilis (Erdbeer-Fingerkraut), Primula elatior (Hohe Schlüsselblume), Ranunculus auricomus agg. (Goldschopf-Hahnenfuss Sa.), Stachys sylvatica (Wald-Ziest), Stellaria holostea (Grosse Sternmiere), Vinca minor (Kleines Immergrün)
e) Feuchtezeiger
Athyrium filix-femina (Frauenfarn), Carex remota (Winkel-Segge), Circaea lutetiana (Grosses Hexenkraut), Deschampsia cespitosa (Rasen-Schmiele), Equisetum sylvaticum (Wald-Schachtelhalm), Festuca gigantea (Riesen-Schwingel), Impatiens noli-tangere (Echtes Springkraut), Molinia caerulea (Pfeifengras), Paris quadrifolia (Einbeere), Primula elatior (Hohe Schlüsselblume), Stachys sylvatica (Wald-Ziest)
f) Zusätzliche Geophyten, die bei Vorkommen zwingend aufgeführt werden müssen
Allium ursinum (Bär-Lauch), Anemone nemorosa (Busch-Windröschen), Anemone ranunculoides (Gelbes Windröschen), Corydalis cava (Hohler Lerchensporn), Corydalis solida (Finger-Lerchensporn), Gagea lutea (Wald-Goldstern)

Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten:
Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche), Pteridium aquilinum (subsp. aquilinum) (Adlerfarn), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)

Verband: Carpinion betuli - CRP-V
Ass./Ges.: Stellario holosteae-Carpinetum betuli periclymenetosum - ST-Cp (Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9110/9130:
Wenn die diagnostisch relevanten Arten der Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion) und/oder die Feuchtezeiger fehlen und/oder die Krautschicht durch Fagion-Arten geprägt wird und/oder die Buche vorherrscht, dann ist dieser LRT nicht mehr als LRT 9160 „Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald“ anzusprechen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Kriterien der LRT 9110 bzw. 9130 erfüllt sind und der Bestand dort zugeordnet werden kann.
Abgrenzung zu LRT 9150/9170:
Die Abgrenzung zum LRT 9150 Orchideen-Buchenwald und LRT 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald erfolgt über das Fehlen der Feuchtezeiger bzw. das Auftreten der für das Galio-Carpinetum und das Carici-Fagetum typischen Artengarnitur diagnostisch relevanter Arten.
Abgrenzung zu LRT 9190:
Die Abgrenzung zum LRT 9190 bodensaure Eichenwälder auf Sand, insbesondere bei Vorkommen von Waldgeißblatt (Lonicera periclymenum), erfolgt vornehmlich durch das Vorhandensein weiterer diagnostisch relevanter (Differential-)Arten des Carpinion, z.B. Carpinus betulus, Prunus avium, Corylus avellana, krautige Arten. Von den Feuchtezeigern indes kennzeichnen nur die basiphilen Arten eindeutig das Carpinion.
Abgrenzung zu LRT 91F0:
Die Ausbildungen des Stellario-Carpinetum stachyetosum (Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald) auf Auenstandorten mit episodisch überfluteter Aue werden dem LRT 9160 und nicht dem LRT 91F0 Hartholzauenwälder zugeordnet.
Der natürlichen Überschwemmungsdynamik entzogene Hartholzauenwälder ohne Qualmwassereinfluss werden nicht mehr als LRT 91F0, sondern bei Erfüllung der Kriterien als LRT 9160 kartiert.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/9160/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2020-11-02: Biotoptypen "AG1" , "AQ4" ergänzt
2018-12-20: Bereich Biotoptypen "AU0 = Aufforstung, Pionierwald" ergänzt
2018-11-16: Ergänzung Zusatzcode "stv = episodisch überflutet" bei Zutreffen zwingend zu codieren
2018-06: EZB: Änderungen => Beeinträchtigungen;
2016-05-09: ausnahmsweise LRT-Ansprache bei 30-50% Nadelholzanteil
2016-03-24: Diagnostisch relevante Pflanzenarten in NRW: Korrektur/Ergänzung: Alnus glutinosa gestrichen, Rubus caesius, Lonicera periclymenum unter Straucharten ergänzt, Molinia caerulea bei Feuchtezeigern ergänzt

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen.
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind Stieleichen-Hainbuchenwälder großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern der Anteil von Wald-Biotoptypen mit lebensraumtypischen Baumarten größer als 50% ist. Bestände mit bis zu 30 % gesellschaftsfremden Arten in der Baumschicht können noch eingeschlossen werden.
Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzung einzubeziehen.
In FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und für NSG-würdigen Biotopen werden alle Stieleichen-Hainbuchenwald-LRT mit der Biotoptypenkartierung erfasst (BT-Objekt anlegen) und im BK-Dokument aggregiert. Bei Zutreffen der Kartierkriterien sind die Waldsäume mit Hochstaudenfluren des LRT 6430 separat zu erfassen.
Außerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und NSG-würdigen Biotopen ist nur noch für die gesetzlich geschützte Auenwaldausbildung des Stieleichen-Hainbuchenwaldes eine Biotoptypenkartierung (Anlage eines BT-Objektes) durchzuführen.
Für die übrigen Ausbildungen des LRT ist eine Biotoptypenkartierung bzw. flächenscharfe Abgrenzung im Rahmen der Biotopkartierung nicht notwendig. In diesem Fall werden die LRT-Ausbildungen im Biotopkatasterdokument mit dem LRT-Biotoptyp erfasst und mit einer Artenliste im Biotopkatasterdokument (BK-Objekt) abgelegt. Die Baumschicht ist in jedem Fall separat zu erfassen.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp wird innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen.
Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien. Erstaufforstungen auf landwirtschaftlicher Flächen (Grünland, Acker) sind LRT, sobald in der Krautschicht lebensraumtypische Arten vorherrschen bzw. gleichzeitig nicht lebensraumtypische Arten zurückgedrängt sind. Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen.
Bei Vorhandensein von den Lebensraumtyp charakterisierenden Vorwald- und Pionierwaldstadien ist die Fläche entsprechend des vorliegenden Biotoptyps mit dem Zusatzcode „ Pionierwald“ zu codieren.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen in Objekte des Fachkataster „Schutzwürdige Biotope“ und im Fall des Stellario-Carpinetum stachyetosum (Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald) auf Auenstandorten mit episodisch überfluteter Aue zusätzlich als „Gesetzlich geschützte Biotope“ zu kennzeichnen.
LRT 9160 erfährt in FFH-Gebieten in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter.
Außerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und NSG-würdigen Biotopen ist eine Biotoptypenkartierung nur im Fall der gesetzlich geschützten Ausbildung erforderlich.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKOs erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungs-maßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht

Im Biotopmonitoring (BM) NRW wird dieser Lebensraumtyps aufgrund der Häufigkeit des Vorkommens nicht erfasst.


Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/