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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald =§30

letzte Änderung: 2018-12-20 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

eingeschlossen im §30 BNatSchG: (1) 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte

Interpretation Manual EU27: 9170 Galio-Carpinetum oak-hornbeam forests PAL.CLASS.: 41.261, 41.262
(Sub)natural woodland vegetation comprising native species forming forests of tall trees, with typical undergrowth, and meeting the following criteria: rare or residual, and / or hosting species of Community interest.
1) Quercus petraea-Carpinus betulus forests of regions with sub-continental climate within the central European range of Fagus sylvatica, dominated by Quercus petraea (41.261). Also included are related lime-oak forests of eastern and eastern-central European regions with a continental climate, east of the range of F. sylvatica (41.262).
2) Plants: 41.261 - Quercus petraea, Carpinus betulus, Sorbus torminalis, S. domestica, Acer campestre, Ligustrum vulgare, Convallaria majalis, Carex montana, C. umbrosa, Festuca heterophylla; 41.262 - Quercus petraea, Quercus robur, Tilia cordata, Acer platanoides, Carpinus betulus.
3) Corresponding category
Nordic classification: ""2224 Carpinus betulus-typ"".

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
Natürliche, naturnahe und halbnatürliche, meist schwachwüchsige Wälder und Gebüsche aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen bis -armen Standorten. In der Regel wachsen sie auf flachgründigen, steinigen oder felsigen sonnseitigen Hängen, gelegentlich auch auf stark austrocknenden Böden in ebener Lage (z.B. Schotterflächen, Kalkstein- und Mergelgebiete); Vorkommen vom Flachland bis ins Hochgebirge.
Dazu gehören: Orchideen- und Blaugras-Buchenwälder (Carici-Fagetum), thermophile Eichen-Hainbuchen- und Eichenmischwälder, Eichenmischwälder mit Trauben-, Stiel- und Flaumeiche (Quercus petraea, Qu. robur, Qu. pubescens (Quercion robori-petreae p.p., Quercetalia pubescentis, Carpinion betuli p.p.), Winterlinden-Trockenwälder (Tilio-Acerion, soweit nicht unter Blockhalden- und Hangschuttwäldern genannt) sowie Pfeifengras-Kiefernwälder, Schneeheide-Kiefernwälder (Erico-Pinetea), kontinentale Kiefern-Trockenwälder (Pulsatillo-Pinetea); thermophile Gebüsche (Berberidion), z.T. auf Felsen mit Felsenbirne (Amelanchier ovalis), Zwergmispel (Cotoneaster integerrimus), Steinweichsel (Prunus mahaleb), Mehlbeere (Sorbus aria), Sanddorn (Hippophae rhamnoides), Berberitze (Berberis vulgaris), Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Schlehe (Prunus spinosa), Feldulme (Ulmus minor), Rosen (Rosa spp.) und Wacholder (Juniperus communis) einschließlich ihrer thermophilen Saumvegetation (Geranion sanguinei).
Nicht eingeschlossen sind ruderale Sukzessionsstadien wie z.B. Verbuschungsstadien mit hohen Anteilen nitrophytischer Arten (z.B. Sambucus nigra) auf jüngeren Industrie- und Siedlungsbrachen.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) auf nährstoffreichem, basischem Ausgangsgestein, meist in wärmebegünstigter, südexponierter Lage (thermophile Eichen-Hainbuchenwälder), bedingt durch Nieder- und Mittelwaldnutzung auch als Ersatzgesellschaften von Buchenwäldern.
Primär nur im Siebengebirge vorkommend, sonst nur sekundär auf Standorten des LRT 9130 oder 9150. Derartige sekundäre Eichen-Hainbuchenwälder sind eingeschlossen, wenn sie diagnostisch relevante Arten des Lebensraumtyps aufweisen.
Es handelt sich um den Lebensraumtyp, wenn mindestens 70% lebensraumtypische Baumarten in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht vorhanden sind und der Anteil von Quercus petraea (Traubeneiche) bzw. Quercus robur (Stieleiche) und/oder Carpinus betulus (Hainbuche) mindestens 50 Prozent beträgt, wobei weder Carpinus betulus (Hainbuche) noch die Eichenarten (Quercus petraea, Quercus robur) fehlen dürfen. Die durch wärmeliebende Arten gekennzeichnete artenreiche Krautschicht muss dem Galio-Carpinetum (Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald) zuzuordnen sein. Feuchtezeiger fehlen.

Verlust des LRT-Status:
Bestände mit mehr als 70% lebensraumtypischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht gehören zum LRT. Ebenso können Ausbildungen mit Störzeigern in der Kraut- und Strauchschicht mit einer Deckung von weniger als 50% noch zum Lebensraumtyp zählen. Carpinus betulus (Hainbuche) und Quercus robur (Stieleiche) oder Quercus petraea (Traubeneiche) dürfen im Bestand nicht vollständig fehlen.
Es muss neben den Hauptbaumarten mindestens eine diagnostisch relevante Art der Kraut- oder Strauchschicht im Bestand vorhanden sein.
LR -typische Baumarten benachbarter Wald- Lebensraumtypen, die bei den diagnostischen Arten nicht aufgeführt sind, gelten immer als LRT- Baumarten.
Wälder mit 30 bis zu 50% Nadelholzanteil können ausnahmsweise und begründet als 9170 codiert werden, wenn mehr als 50% Eichen- oder Hainbuchenanteil UND LRT-typische (9170) Krautschichten vorliegen. Entsprechende Hinweise zur Verringerung des Nadelholzanteils sind unter Maßnahmenvorschläge anzugeben.
Wenn die diagnostisch relevanten Arten fehlen und/oder Carpinus betulus (Hainbuche) und/oder die Eichenarten (Quercus robur, Quercus petraea) völlig fehlen und/oder die Krautschicht überwiegend durch Fagion-Arten geprägt ist, ist der LRT nicht auszuweisen.
Der Verlust des LRT-Status ist ebenfalls gegeben, wenn der nicht lebensraumtypische Baumartenanteil in der 1. und 2. Baumschicht sowie Strauchschicht mehr als 30% erreicht und/oder die Deckung der Störzeiger in der Kraut- und Strauchschicht mehr als 50% der Bestandesfläche einnehmen.

Eichen- Hainbuchenwälder auf grundwasserferneren (wechseltrocken), meist nährstoffreichen sommerwarmen, basenreichen Böden, meist in wärmebegünstigter Lage. In NRW selten und nur im kontinentalen Mittelgebirgsraum vorkommend.

AB0 = Eichenwald
AB1 = Buchen-Eichenmischwald
AB3 = Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AB4 = Eichenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AB5 = Eichenmischwald mit Nadelbaumarten
AB9 = Hainbuchen-Eichenmischwald
AG1 = Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten
AQ0 = Hainbuchenwald
AQ1 = Eichen-Hainbuchenmischwald
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten

stm2 = wechseltrocken

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, sti = Block- und Hangschutt, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar

a) Hauptbaumarten:
Carpinus betulus (Hainbuche), Quercus petraea (Trauben-Eiche), Quercus robur (Stiel-Eiche)
b) Neben- und Pionierbaumarten:
Acer campestre (Feld-Ahorn), Acer platanoides (Spitz-Ahorn), Fraxinus excelsior (Esche), Prunus avium (Süss-Kirsche), Sorbus aria (Mehlbeere), Sorbus domestica (Speierling), Sorbus torminalis (Elsbeere), Tilia cordata (Winter-Linde)
c) Straucharten:
Ligustrum vulgare (Liguster), Rosa arvensis (Kriechende Rose), Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)
d) Krautige Arten:
Carex montana (Berg-Segge), Carex umbrosa (Schatten-Segge), Convallaria majalis (Maiglöckchen), Festuca heterophylla (Verschiedenblättrige Schwingel), Galium sylvaticum (Wald-Labkraut), Melica nutans (Nickendes Perlgras)
d1) davon wärmeliebend:
Campanula persicifolia (Pfirsichblättrige Glockenblume), Euphorbia amygdaloides (Mandelblättrige Wolfsmilch), Primula veris (Wiesen-Schlüsselblume), Tanacetum corymbosum (Ebensträussige Margerite), Vincetoxicum hirundinaria (Weisse Schwalbenwurz)

Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten:
Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)

Verband: Carpinion betuli - CRP-V
Ass./Ges.: Galio sylvatici-Carpinetum betuli - GA-C (Elsbeeren-Eichen-Hainbuchenwald)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9110/9130:
Wenn die diagnostisch relevanten Arten fehlen und/oder die Krautschicht durch Fagion-Arten geprägt wird und/oder die Buche vorherrscht, dann ist dieser LRT nicht mehr als LRT 9170 „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald“ anzusprechen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Kriterien der LRT 9110 bzw. 9130 erfüllt sind und der Bestand dort zugeordnet werden kann.
Abgrenzung zu LRT 9150:
Die Abgrenzung zum LRT 9150 Orchideen-Kalkbuchenwald erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten (ohne wärmeliebende Arten) des Galio-Carpinetum bzw. das Auftreten der für den Orchideen-Buchenwald typischen Artengarnitur (z.B. Orchideen) und/oder das Vorherrschen der Buche.
Abgrenzung zu LRT 9160:
Die Abgrenzung zum LRT 9160 „Stermieren-Eichen-Hainbuchenwald“ erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten des Galio-Carpinetum, insbesondere der wärmeliebenden Arten, bzw. das Auftreten der für den LRT 9160 typischen Artengarnitur mit feuchtezeigenden Arten.
Abgrenzung zu LRT 9180:
Linden-, Spitz- und Bergahornreiche Ausbildungen (in der Summe des Anteils >50%) in Steillagen sind als Hang- bzw. Hangschutt- oder Schluchtwälder dem LRT 9180 „Schlucht und Hangmischwälder“ zuzuordnen.
Abgrenzung zu NAB0:
Die Abgrenzung zum LRT NAB0 (Wärmeliebende Wälder und Gebüsche) erfolgt über das Fehlen der diagnostisch relevanten Arten (ohne Berücksichtigung der wärmeliebenden Arten) des Galio-Carpinetum und/oder über das vollständige Fehlen von Carpinus betulus, Quercus robur oder Quercus petraea im Bestand.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/9170/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-12-20: Bereich Biotoptypen "AU0 = Aufforstung, Pionierwald" ergänzt
2018-08-07: Abgrenzung zu NAB0 wurde ergänzt
2018-06: EZB: Änderungen in den Feldern Arteninventar und Beeinträchtigungen
2018-01-22 Änderungen im Bereich "Relevante Definitionen": Aus der Regelung "Es muss neben den Hauptbaumarten mindestens eine diagnostisch relevante Art der Kraut- oder Strauchschicht und eine der drei genannten Sorbus- Arten im Verbreitungsgebiet im Bestand vorhanden sein" wurde der Passus "und eine der drei genannten Sorbus- Arten im Verbreitungsgebiet" gestrichen.
März 2015 Änderungen im Bereich "Relevante Definitionen:": -->Es muss neben den Hauptbaumarten mindestens eine diagnostisch relevante Art der Kraut- oder Strauchschicht und eine der drei genannten Sorbus- Arten im Verbreitungsgebiet im Bestand vorhanden sein

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen.
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern der Anteil von Wald-Biotoptypen mit lebensraumtypischen Baumarten größer als 50% ist. Waldrandstrukturen mit Waldmantel und Waldsäumen sind in die Abgrenzung einzubeziehen. Bestände mit bis zu 30% nicht-lebensraumtypischen Arten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Alle 9170-Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.

Biotoptypenkartierung

• z.B. in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 9170 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen. Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien. Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen.
Bei Vorhandensein von den Lebensraumtyp charakterisierenden Vorwald- und Pionierwaldstadien ist die Fläche entsprechend des vorliegenden Biotoptyps mit dem Zusatzcode „ Pionierwald“ zu codieren.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet und in „Schutzwürdige Biotope“ übertragen oder aggregiert.
Der LRT 9170 erfährt in FFH-Gebieten in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungs-maßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BT sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht

Im Biotopmonitoring (BM) wird der Lebensraumtyp im Rahmen einer zufallsverteilten repräsentativen Stichprobe analog der Kartiermethode ÖFS erhoben.


Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden.
LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/methoden/de/downloads

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/