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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

91F0 Hartholz-Auenwälder =§30

letzte Änderung: 2018-12-20 -->siehe "Aktuelle Änderungen der Kartiermethode"

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (1) 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder

(Fauna-Flora-Habitat) Richtlinie 2006/105/EG DES RATES vom 20. November 2006: 91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 4. Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder

Interpretation Manual EU27: 91F0 Riparian mixed forests of Quercus robur, Ulmus laevis and Ulmus minor, Fraxinus excelsior or Fraxinus angustifolia, along the great rivers (Ulmenion minoris) PAL.CLASS.: 44.4
(Sub)natural woodland vegetation comprising native species forming forests of tall trees, with typical undergrowth, and meeting the following criteria: rare or residual, and / or hosting species of Community interest.
1) Forests of hardwood trees of the major part of the river bed, liable to flooding during regular rising of water level or, of low areas liable to flooding following the raising of the water table. These forests develop on recent alluvial deposits. The soil may be well drained between inondations or remain wet. Following the hydric regime, the woody dominated species belong to Fraxinus, Ulmus or Quercus genus. The undergrowth is well developed.
2) Plants: Quercus robur, Ulmus laevis, U. minor, U.glabra, Fraxinus excelsior, Fraxinus angustifolia, Populus nigra, P. canescens, P. tremula, Alnus glutinosa, Prunus padus, Humulus lupulus, Vitis vinifera ssp. sylvestris, Tamus communis, Hedera helix, Phalaris arundinacea, Corydalis solida, Gagea lutea, Ribes rubrum.
3) Corresponding categories
German classification: ""43040501 Hartholzauenwald mit weitehend ungestörter Überflutungsdynamik"", ""43040502 Hartholzauenwald ohne Überflutung"".
Nordic classification: ""2223 Ulmus glabra-typ"", ""2236 Quercus robur-Ulmus glabra-Tilia cordata typ"".
4) These forests form mosaics with pioneer or stable forests of soft wood trees, in low areas of the river bed; they may develop also from alluvial forests of hard wood trees. This habitat type often occurs in conjunction with alder-ash woodlands (44.3).

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Auwälder
Naturnahe Wälder und Ufergebüsche im Überflutungsbereich von Bächen und Flüssen.
Wesentliches lebensraumprägendes Element ist eine natürliche oder naturnahe Überflutungsdynamik. Je nach Wasserregime, Bodenbeschaffenheit und Höhenlage gibt es spezifische Ausbildungsformen und Vegetationsabfolgen. Typen der gewässernahen, häufig und z.T. länger überfluteten Weichholzaue und Weidenwälder mit Silber- und Bruchweide (Salicion albae) ferner ufersäumende Eschen-, Schwarzerlen-, Grauerlenwälder (Alno-Ulmion pp.) sowie Weidengebüsche mit z.B. Mandelweide (Salix triandra), Lavendelweide (Salix eleagnos) und Tamariskengebüsch (Myricarietum germanicae). An kürzer bis sporadisch überfluteten Standorten der Hartholzaue wachsen Bergahorn-, Eschen-, Stieleichen-Hainbuchen-, Eichen-Eschen- und Eichen-Ulmen-Auwälder (Carpinion p.p., Alno-Ulmion p.p.), im Voralpenland auch Kiefern-Auenwälder (Erico-Pinion).

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Mehr oder weniger regelmäßige, meist nur episodisch überflutete bzw. durch Druckwasser überstaute Hartholzauenwälder am Ufer großer Flüsse. Dominierende Baumarten sind in Abhängigkeit vom Wasserregime Esche (Fraxinus excelsior), Ulmen (Ulmus laevis, Ulmus minor) und Eiche (Quercus robur); Wälder stickstoffreicher Standorte mit meist üppiger Krautschicht und gut ausgebildeter Strauchschicht, oft reich an Lianen.
Vorkommen, die einer Überflutung oder der Überstauung durch Druckwasser entzogen sind, sind ausgeschlossen.

Verlust des LRT-Status:
Bestände mit einem Anteil von mehr als 70% lebensraumtypischen Baumarten in der Baum- und/oder Strauchschicht gehören zum LRT.
LR-typische Baumarten benachbarter Wald- Lebensraumtypen, die bei den diagnostischen Arten nicht aufgeführt sind, gelten immer als LRT-Baumarten.
Außerdem muss mindestens eine der lebensraumtypischen krautigen Arten mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt vorhanden sein.
Der Verlust des LRT-Status ist gegeben, wenn der nicht-lebensraumtypische Baumartenanteil mehr als 30% in der Baum- und Strauchschicht erreicht.

Auf Böden aus autochthonen alluvialen Ablagerungen, z.B. Auenlehme mit mehr oder weniger hohem Sandanteil. Die Böden können zwischen den episodischen Überflutungen gut abtrocknen oder wassergesättigt bleiben. Wegen der starken Mineralisation sind sie zumeist ausgesprochen nährstoffreich. Wegen der relativen Lage zur Mittelwasserlinie werden die Standorte weniger regelmäßig, meist sogar nur episodisch überflutet oder durch Druckwasser überstaut.

AB0 = Eichenwald
AB3 = Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AB9 = Hainbuchen-Eichenmischwald
AG1 = Sonstiger Laub(misch)wald mit mehreren heimischen Laubbaumarten
AG2 = Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art)
AM0 = Eschenwald
AM1 = Eschenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten

stv = episodisch überflutet

os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), ta6 = Naturverjüngung, Kultur

a) Hauptbaumarten:
Fraxinus excelsior (Esche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Ulmus laevis (Flatter-Ulme), Ulmus minor (Feld-Ulme)
b) Nebenbaumarten:
Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Malus sylvestris (Holz-Apfel), Populus nigra (Schwarz-Pappel), Prunus avium (Süss-Kirsche), Prunus padus (Traubenkirsche)
c) Straucharten:
Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weissdorn), Euonymus europaeus (Gewöhnliches Pfaffenhütchen), Ribes nigrum (Schwarze Johannisbeere), Ribes rubrum (Rote Johannisbeere), Ribes uva-crispa (Stachelbeere), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball)
d) Lianen und Kletterpflanzen:
Clematis vitalba (Gemeine Waldrebe), Hedera helix (Efeu), Humulus lupulus (Hopfen)
e) Krautige Arten:
Adoxa moschatellina (Moschuskraut), Allium ursinum (Bär-Lauch), Arum maculatum (Aronstab), Corydalis cava (Hohler Lerchensporn), Corydalis solida (Finger-Lerchensporn), Equisetum hyemale (Winter-Schachtelhalm), Festuca gigantea (Riesen-Schwingel), Ficaria verna (Scharbockskraut), Filipendula ulmaria (Echtes Mädesüss), Gagea lutea (Wald-Goldstern), Persicaria hydropiper (Wasserpfeffer-Knöterich), Phalaris arundinacea (Rohr-Glanzgras), Phragmites australis (Schilf), Pulmonaria obscura (Dunkles Lungenkraut), Stachys sylvatica (Wald-Ziest), Valeriana excelsa (Kriechender Arzneibaldrian), Veronica hederifolia (Efeublättriger Ehrenpreis Sa.)

Störzeiger:
Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)

Verband: Alno-Ulmion minoris - A-UM-V
Ass./Ges.: Querco-Ulmetum minoris - Q-UL (Stieleichen-Ulmenwald)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Dominieren entlang größerer Flüsse in Auen mit Überschwemmungsdynamik die Haupt-Baumarten der Hartholzauenwälder (Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior), dann wird der LRT 91F0 kartiert. Bestände aus den Nebenbaumarten sind sorgsam bzgl. ihrer Überschwemmungsdynamik zu prüfen und nur in sicheren Fällen als 91F0 zu codieren.
In Bach- und kleineren Flussauen mit Überschwemmungsdynamik und Vorherrschen der Schwarzerle oder Esche ist bei Zutreffen der Kriterien in der Regel LRT 91E0 zu kartieren; Hartholzauenwälder sind dort eher selten.
Abgrenzung zu LRT 9160:
Die Ausbildungen des Stellario- Carpinetum stachyetosum (Waldziest- Eichen- Hainbuchenmischwald) auf Auenstandorten mit episodisch überfluteter Aue werden dem LRT 9160 und nicht dem LRT 91F0 zugeordnet.
Der natürlichen Überschwemmungsdynamik entzogene Hartholzauenwälder ohne Qualmwassereinfluss werden nicht mehr als LRT 91F0, sondern bei Erfüllung der Kriterien als LRT 9160 oder als NAX0 Auenwälder kartiert.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

Link zur Verbreitungskarte:
http://ffh-bericht-2019.naturschutzinformationen.nrw.de/ffh-bericht-2019/de/nrw-bericht-karten/anhang-d/lrt/91F0/atl

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-12-20: Bereich Biotoptypen "AU0 = Aufforstung, Pionierwald" ergänzt
2016-02: Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen" AB3 = Eichenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
2015-03: Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen" AG2 = Sonstiger Laubmischwald mit mehreren heimischen Laubbaumarten ohne dominante Art

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als schutzwürdiger Biotop zu erfassen. Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Im Zuge der Abgrenzung von schutzwürdigen Biotopen sind Hartholz- Auenwälder großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern der Anteil von Wald-Biotoptypen mit lebensraumtypischen Baumarten in der 1. und/oder 2. Baumschicht und/oder der Strauchschicht größer als 50% ist. Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzungen einzubeziehen. Bestände mit bis zu 30 % nicht lebensraumtypischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Alle 91F0-Biotope erfahren eine Biotoptypenkartierung, die in allen Fällen als "Gesetzlich geschützte Biotope" gekennzeichnet und in den Sachdaten im BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert werden.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp 91F0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen. Die Pflanzenarten sind mit ihren Häufigkeiten nach Schichten getrennt zu erfassen.
Kartierungsgegenstand ist der Lebensraumtyp mit allen Alters- und Sukzessionsstadien.
Geschlossene Bestände ab Dickungsalter ohne Krautschicht sind dem LRT zuzurechnen.
Erstaufforstungen auf landwirtschaftlicher Flächen (Grünland, Acker) sind LRT, sobald in der Krautschicht lebensraumtypische Arten vorherrschen bzw. gleichzeitig nicht lebensraumtypische Arten zurückgedrängt sind.
Bei Vorhandensein von den Lebensraumtyp charakterisierenden Vorwald- und Pionierwaldstadien ist die Fläche entsprechend des vorliegenden Biotoptyps mit dem Zusatzcode "Pionierwald" zu codieren.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen als "Gesetzlich geschützte Biotope" gekennzeichnet und in "Schutzwürdige Biotope" übertragen oder aggregiert.
Der LRT 91F0 erfährt in FFH-Gebieten in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung einschließlich einer Dokumentation der Einzelparameter und der Hauptwuchsklasse.
Bei Zutreffen der Kartierkriterien sind Waldsäume mit Hochstaudenfluren des LRT 6430 separat zu erfassen.
• in MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und Geschützten Biotopen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BT sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• in ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht

Im Biotopmonitoring (BM) wird dieser Lebensraumtyp aufgrund seiner Seltenheit in NRW einem repräsentativen Stichprobenverfahren unterzogen.


Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/