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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NAD0 Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden

letzte Änderung: 2019-09-26 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

kein § 30 BNatSchG Biotoptyp

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Birken(misch)- und Kiefern(misch)wälder auf Dünen- oder Flugsandstandorten bzw. nährstoffarmen Sandböden.
Typ 1. Birken- und Birkenmischwälder auf Sandstandorten (Quercion robori-petraeae), die die Kriterien für den Lebensraumtyp 9190 „Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen“ nicht erfüllen (Eichenanteil kleiner als 30%), jedoch einen lebensraumtypischen Baumartenanteil von mehr als 70% aufweisen. Die Krautschicht muss dem Quercion robori-petraeae zuzuordnen sein. Die Birken- und Birkenmischwälder müssen mindestens eine diagnostisch relevante Art der bodensauren Eichen-Birkenwälder mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt aufweisen.
Typ 2. Flechten- und zwergstrauchreiche Kiefern- oder Kiefernmischwälder auf Dünen- oder Flugsandstandorten bzw. nährstoffarmen Sandböden mit einer Deckung von Zwergstrauch- und/oder Sandtrockenrasenarten größer als 10% und/oder einer flechtenreichen Ausbildung mit mehr als 1% Deckung vorhandenem Vorkommen diagnostisch relevanter Flechtenarten.

Verlust des LRT-Status:
Untergrenze Typ 1: Birken- und Birkenmischwälder auf Dünen- oder Flugsandstandorten bzw. nährstoffarmen Sandböden gehören zum LRT, wenn der lebensraumtypische Baumartenanteil größer als 70% beträgt. Beträgt der Eichenanteil mehr als 30%, ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9190 handelt. Störzeiger in der Kraut- und Strauchschicht können noch mit einer Deckung von kleiner als 50% an der Bestandesfläche vorkommen. Bei Beteiligung von Brombeere kann die Deckung auch größer als 50% sein. In der Krautschicht muss mindestens eine LR-typische krautige Art mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt vorhanden sein.
Untergrenze Typ 2: Sandkiefern(misch)wälder mit Arten der Sandtrockenrasen und/oder Zwergstrauchgesellschaften in der Krautschicht mit einer Deckung von mehr als 10 Prozent zählen zum Lebensraumtyp, wenn die Störzeigerarten in der Kraut- und Strauchschicht eine Deckung von weniger als 50% einnehmen. Bei Beteiligung von Brombeere kann die Deckung auch größer als 50% sein.

Dünen, Flugsanddecken und weitere nährstoffarme Sandbodenstandorte.

AD0 = Birkenwald
AD1 = Eichen-Birkenmischwald
AD2 = Birkenmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AD3 = Birkenmischwald mit Nadelbaumarten
AD7 = Birkenmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AG2 = Sonstiger Laubmischwald einheimischer Arten (ohne dominante Art)
AK0 = Kiefernwald
AK1 = Kiefernmischwald mit heimischen Laubbaumarten
AK2 = Kiefernmischwald mit nicht heimischen Laubbaumarten
AK3 = Kiefernmischwald mit weiteren Nadelbaumarten
AU0 = Aufforstung, Pionierwald
BA1 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend heimischen Baumarten
BA2 = flächiges Kleingehölz mit vorwiegend nicht heimischen Baumarten

ra = Binnendüne, Flugsande UND/ODER ra1 = Flugsande UND/ODER sta2 = sandig

gd = Gebüsch, Pionier-, Vorwaldstadium, ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), td = Niederwaldstrukturen erkennbar, te = Mittelwaldstrukturen erkennbar, vf0 = Beweidung

a) Baumarten Eichen-Birkenwälder auf Sand:
Alnus glutinosa (Schwarz-Erle), Betula pendula (Sand-Birke), Betula pubescens (Moor-Birke), Populus tremula (Zitter-Pappel), Quercus petraea (Trauben-Eiche), Quercus robur (Stiel-Eiche), Salix caprea (Sal-Weide), Sorbus aucuparia (Gewöhnliche Eberesche)
b) Baumart Sandkiefernwälder:
Pinus sylvestris (Wald-Kiefer)
c) Straucharten:
Frangula alnus (Faulbaum), Salix aurita (Ohr-Weide), Salix cinerea (Asch-Weide Sa.)
d) Krautige Arten der bodensauren Eichen-Birkenwälder
Carex pilulifera (Pillen-Segge), Deschampsia flexuosa (Draht-Schmiele), Hieracium glaucinum (Frühblühendes Habichtskraut), Hieracium lachenalii (Gemeines Habichtskraut), Hieracium laevigatum (Glattes Habichtskraut), Hieracium sabaudum (Savoyer Habichtskraut), Hieracium umbellatum (Doldiges Habichtskraut), Holcus mollis (Weiches Honiggras), Hypericum pulchrum (Schönes Johanniskraut), Maianthemum bifolium (Zweiblättrige Schattenblume), Melampyrum pratense (Wiesen-Wachtelweizen), Molinia caerulea (Pfeifengras), Oxalis acetosella (Wald-Sauerklee), Polypodium vulgare (Gemeiner Tüpfelfarn), Pteridium aquilinum (Adlerfarn), Teucrium scorodonia (Salbei-Gamander), Veronica officinalis (Wald-Ehrenpreis)
e) Zwergstraucharten der bodensauren Eichen-Birkenwälder
Calluna vulgaris (Besenheide), Vaccinium myrtillus (Heidelbeere), Vaccinium uliginosum (Moorbeere), Vaccinium vitis-idaea (Preiselbeere)
f) Moose und Flechten:
Cetraria islandica (Islandflechte), Cladonia spec., Dicranum spec. (Gabelzahnmoos unbestimmt), Leucobryum glaucum (Gemeines Weissmoos)
g) Arten der Sandtrockenrasen:
Agrostis vinealis (Sand-Straussgras), Arenaria serpyllifolia (Qündelblättriges Sandkraut), Carex arenaria (Sand-Segge), Cerastium arvense (Acker-Hornkraut), Cerastium semidecandrum (Sand-Hornkraut), Corynephorus canescens (Silbergras), Festuca ovina agg. (Schafschwingel Sa.), Jasione montana (Berg-Sandknöpfchen), Myosotis stricta (Sand-Vergissmeinnicht), Rumex acetosella (Kleiner Sauerampfer), Scleranthus perennis (Ausdauernder Knäuel), Sedum acre (Scharfer Mauerpfeffer), Sedum sexangulare (Milder Mauerpfeffer), Spergula morisonii (Frühlings-Spörgel), Teesdalia nudicaulis (Bauernsenf), Thymus serpyllum (Sand-Thymian i.e.S.), Trifolium arvense (Hasen-Klee), Trifolium campestre (Feld-Klee)

Galium aparine (Kletten-Labkraut), Heracleum mantegazzianum (Herkulesstaude), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche), Reynoutria spec. (Staudenknöterich), Rubus sectio Rubus (Brombeere Sa.), Sambucus nigra (Schwarzer Holunder), Urtica dioica (Grosse Brennessel)

Verband: Quercion roboris - QN-V (nur fragmentarische Ausprägungen)
Ass./Ges.: Betulo pendulae-Quercetum roboris - BE-Q (Birken-Eichenwald)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 9110:
Ist der Buchenanteil der Baum- und Strauchschicht größer als 30%, dann ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9110 handelt.
Abgrenzung zu LRT 9190:
Ist der Eichenanteil der Baum- und Strauchschicht größer als 30%, dann ist zu prüfen, ob es sich um den LRT 9190 handelt.
Abgrenzung zu LRT NHAB (Schutzwürdige Habitate bzw. Lebensräume seltener und/oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Pilz- und Flechtenarten):
Unter dem LRT NHAB werden ausschließlich schutzwürdige Habitate von Arten mit belegbaren Nachweisen abgegrenzt, die einen Anteil nicht-lebensraumtypischer Arten von mehr als 30% aufweisen bzw. keinem weiteren LRT zugeordnet werden können. Der LRT NHAB wird erst dann in Kiefernwäldern auf Dünen- oder Flugsandstandorten bzw. nährstoffarmen Sandböden abgegrenzt, wenn die Deckung von Zwergstrauch- und/oder Sandtrockenrasenarten unter 10% sinkt bzw. diagnostisch relevante Moos- und Flechtenarten nicht mit mehr als 1% Deckung und m.o.w. gleichmäßig verteilt vorhanden sind.
Abgrenzung zu 2310, 2330, 4030, 5130:
Handelt es sich um lichte Bestände mit einer Deckung der Baum- und Strauchschicht kleiner als 50 % auf einem Binnendünenstandort, ist zu prüfen, ob einer dieser Lebensraumtypen zu kartieren ist.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Schutzwürdige und gefährdete Wälder auf Dünenstandorten, die den Kriterien der FFH-Kartierungsanleitung für den FFH-LRT 9190 "Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur" entsprechen, werden diesem FFH-Lebensraumtyp zugeordnet.

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2019-09-26 Zulässigen Biotopcode "AU0" ergänzt
2018-01-18: "Bei Beteiligung von Brombeere kann die Deckung auch >50% sein." ergänzt
März 2015: Ergänzung im Bereich "Definition für NRW"; Ergänzung im Bereich "Ausschließlich zulässige NRW-Biotoptypen "-->AG2= Sonstiger Laubmischwald mit mehreren heimischen Laubbaumarten ohne dominante Art; Ergänzung im Bereich "Diagnostisch relevante Pflanzenarten in NRW" -->Typ 2 - Störzeiger incl. Nitrophyten/Neophyten der Kraut- und Straucharten

Biotopkataster - Kartierung:
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich seiner verschiedenen Alters- und Sukzessionsstadien.
Im Zuge der Abgrenzung sind die schutzwürdigen und gefährdeten Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden großflächig als Komplexe zusammenzufassen, sofern insgesamt der schutzwürdige Laubwaldanteil größer als 50% ist. Waldrandstrukturen sind mit Waldmantel und Waldsäumen in die Abgrenzungen einzubeziehen. Bestände mit einem Anteil bis zu 30% nicht-heimischen Baumarten in der Baum- und Strauchschicht können noch eingeschlossen werden.
Die Erfassung der schutzwürdigen und gefährdeten Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden als schutzwürdiger Biotop erfolgt gemäß dem Schutzzielkonzept bzw. den jeweiligen Kartiervorgaben des LANUV. In diesem Fall werden die LRT-Ausbildungen im Biotopkatasterdokument mit dem LRT-Biotoptyp erfasst und mit einer Artenliste im Biotopkatasterdokument (BK-Objekt) abgelegt. Die nicht gesetzlich geschützten NAD0-Biotope werden innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen..

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp schutzwürdige und gefährdete Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden wird innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Im MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/
• In ÖFS-Flächen und im Biotop-Monitoring (BM):
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist im Gegensatz zur Biotopkatasterkartierung nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- Bestandesstrukturen
- Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
- Nutzungseigenschaften
- Wuchsklassen
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort
- Beeinträchtigungen
- Maßnahmen
- Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht

Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps aufgrund seiner Häufigkeit nicht erfasst.

Alle Wälder gehören nicht zur Agrarlandschaft und werden daher im Rahmen des High Nature Value Farmland- Indikators (HNV) mit 0 bewertet.
Ausnahme: Kleingehölze < 1 Hektar können in ihrer Ausprägung als „Feldgehölze“ gezählt werden. Sie gehören damit zur Agrarlandschaft.

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/