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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NBD0

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

kein §30 BNatSchG/ §62 LG NW-Biotoptyp,

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Lineare, ein bis mehrreihige, ebenerdige oder auf Wällen stockende Gehölzstrukturen, die häufig von Gräben begleitet werden. Baum-, Strauch- und Wallhecken sowie Feldgehölze, Gehölzgruppen und Gebüsche außerhalb von Sonderstandorten mit einem Anteil heimischer Baum- und Straucharten > 70% gehören zum LRT. Sie zeichnen sich darüber hinaus durch eine standorttypische naturnahe Vegetation aus.
Ufergehölze mit einem Anteil heimischer Baum- und Straucharten > 70%, Obstbäume (Hochstämme!) und Kopfbäume (oder Gruppen und Reihen dieser) sind dem LRT zuzuordnen.
Zum LRT gehören auch Landschaftsbild prägende Einzelbäume, Uraltbäume, Baumreihen und -gruppen, in der Regel ab starkem Baumholz mit einem Anteil heimischer Baumarten > 70%.
Zum LRT zählen Alleen jedweder Art.
Untergrenze des LRT: Lineare Gehölzstrukturen mit einem Anteil nicht heimischer Arten in der Baum- und Strauchschicht von mehr als 30% gehören nicht zum LRT.
Hinsichtlich der Obstgehölze werden Büsche, Halb- oder Niedrigstämme diesem LRT nicht zugeordnet.
Bei Landschaftsbild prägenden Einzelbäumen, Baumreihen und -gruppen darf in der Regel das starke Baumholz, nicht unterschritten werden. Straßenböschungsgehölze gehören nicht zum LRT.
Alleen sind beidseitig an Straßen oder Wegen (Verkehrsflächen) auf einer Länge von grundsätzlich mindestens 100 m parallel verlaufende Baumreihen meist einer Baumart. Die einzelnen Bäume haben untereinander in etwa den gleichen Abstand und in der Regel das gleiche Alter.
Weiterführende Informationen und Kartiervorschriften sind dem Fachinformationssystem Alleen in NRW bzw. der DV-Verfahrensbeschreibung Alleenkataster NRW zu entnehmen.

keine

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
FFH-LRT
• Bodensaure, meist krautarme Buchenbestände mit einem Anteil von mindestens 70 % lebensraumtypischer Baumarten und einem Anteil der Buche in der 1. und/ oder 2. Baumschicht und/oder in der Strauchschicht von > 30 % sind dem LRT 9110 zuzuordnen.
• Buchen- und Buchen-Eichenbestände auf kalkhaltigen und neutralen, aber basenreichen Böden auf Moränen, Löß, Kalk- und Dolomitgestein sowie basenreichen Vulkaniten von der planaren bis in die montane Stufe sind dem LRT 9130 zuzuordnen.
• Natürliche, naturnahe und halbnatürliche, meist schwachwüchsige Kleingehölze aus Trockenheit ertragenden und teils wärmebedürftigen Pflanzenarten auf basenreichen Standorten sind dem LRT 9150 zuzuordnen.
• Subatlantische und mitteleuropäische Eichen- Hainbuchenbestände (Stellario-Carpinetum) auf zeitweilig oder dauerhaft feuchten bzw. staunassen Böden sind dem LRT 9160 zuzuordnen.
• Labkraut-Eichen-Hainbuchenbestände (Galio-Carpinetum) auf nährstoffreichem, basischem Ausgangsgestein, meist in wärmebegünstigter, südexponierter Lage, bedingt durch Nieder- und Mittelwaldnutzung auch als Ersatzgesellschaften von Buchenwäldern sind dem LRT 9170 zuzuordnen.
• Schlucht- und Hangmischwälderbestände der kühl- feuchten Standorte einerseits und frischer bis trocken-warmer Standorte auf Hangschutt andererseits sind dem LRT 9180 zuzuordnen.
• Naturnahe Birken-Stieleichenbestände (Betulo-Quercetum roboris) und Buchen-Eichenmischwaldbestände auf Sand (z. B. Altmoränen, Binnendünen, altpleistozäne Sande) im Flachland sind dem LRT 9180 zuzuordnen.
• Birken-Moorwaldbestände auf Moorböden mit Sphagnum-Arten, Zwergsträuchern und floristischen Elementen der Moore sind dem LRT 91D0 zuzuordnen.
• Fließgewässer begleitende sowie quellige, durchsickerte Schwarzerlen- und Eschenauwaldbestände in Tälern oder an Talhangfüßen oder Weichholzauen (Salicion albae) an regelmäßig und oft länger überfluteten Ufern größerer Flüsse sind dem LRT 91E0 zuzuordnen.
• Mehr oder weniger regelmäßige überflutete bzw. durch Druckwasser überstaute Hartholzauenwaldbestände am Ufer großer Flüsse sind dem LRT 91F0 zuzuordnen.
NLRT
• Kleingehölze in Schlucht- oder Hanglagen sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAY0 - Schutzwürdige und gefährdete Schlucht- und Hangschuttwälder zuzuordnen.
• Wärmeliebende Kleingehölze sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAB0 - Schutzwürdige und gefährdete wärmeliebende Wälder und Gebüsche zuzuordnen.
• Kleingehölze auf Bruch-, Sumpf- oder Moorstandorten sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAC0 - Schutzwürdige und gefährdete Bruch-, Sumpf- und Moorwälder zuzuordnen.
• Kleingehölze auf Dünen- oder Flugsandstandorten bzw. nährstoffarmen Sandböden sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAD0 - Schutzwürdige und gefährdete Wälder auf Dünenstandorten und nährstoffarmen Sandböden zuzuordnen.
• Kleingehölze mit erkennbarer Nieder- oder Mittelwaldstruktur sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAW0 - Schutzwürdige und gefährdete Nieder- und Mittelwälder zuzuordnen.
• Kleingehölze, die in der Aue eines Fließgewässers liegen, sind bei Nichterfüllung der Kriterien o.g. FFH-LRT dem NLRT NAX0- Schutzwürdige und gefährdete Auenwälder zuzuordnen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
Präzisierung der Kartierhilfe und Bewertungsmatrix; Zusammenführung der N-LRT: NBA0, NBB0, NBE0, NBH0 und NBD0 zu NBO0

Biotopkataster - Kartierung:
Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp inkl. begleitender Graben- bzw. Saumstrukturen.
Für alle FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und für NSG-würdige Biotope werden alle „Schutzwürdige und gefährdete linien- oder flächenförmige Gehölzstrukturen inkl. Alleen und Einzelbäumen im BK-Dokument aggregiert.
Die Erfassung der „Schutzwürdigen und gefährdeten linien- oder flächenförmigen Gehölzstrukturen inkl. Alleen und Einzelbäumen“ als schutzwürdiger Biotop erfolgt hier gemäß dem Schutzzielkonzept bzw. den jeweiligen Kartiervorgaben des LANUV. In diesem Fall werden die LRT-Ausbildungen im Biotopkatasterdokument mit dem LRT-Biotoptyp erfasst und mit einer Artenliste im Biotopkatasterdokument (BK-Objekt) abgelegt.
Ufergehölze an Fließgewässern, die keinem FFH-LRT zuzuordnen sind, sind unter NFM0 unter Verwendung der Zusatzcodes ws = Ufergehölz einseitig oder wt = Ufergehölz beidseitig zu fassen.
Alleen sind dem Alleenkataster zuzuführen.

Biotoptypenkartierung

• z.B. in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp „Schutzwürdige und gefährdete linien- oder flächenförmige Gehölzstrukturen inkl. Alleen und Einzelbäumen“ wird innerhalb von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und naturschutzwürdigen Biotopen einer Biotoptypenkartierung unterzogen..
• z.B. in ÖFS-Flächen :
Auf ÖFS- Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH- Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig.
Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
• Biotopwert
• Bestandesstrukturen
• Sonderstrukturen (aus historischer Nutzung)
• Nutzungseigenschaften
• Wuchsklassen
• Wasserhaushalt
• Sonderstandort
• Beeinträchtigungen
• Maßnahmen
• Deckung der Pflanzenarten, getrennt nach 1.- und 2. Baum- Strauch- und Krautschicht
Im Biotopmonitoring (BM) werden in NRW alle Vorkommen dieses Lebensraumtyps aufgrund der Häufigkeit des Vorkommens nicht erfasst.
siehe LINK zur ÖFS/ BM- Kartierung
• z.B. in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungs-maßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH- Richtlinie und der § 30/62 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 62-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 62 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus Handlung steuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BT sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald- BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BT ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install/


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip