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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NDC0 Silikattrockenrasen =§30

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Trockenrasen: Die Trockenrasen (i.w.S.) schließen das natürliche und anthropozoogene Grünland trockenwarmer Standorte ein. Dazu gehören die Mauerpfeffer-Pioniertrockenrasen (Sedo-Scleranthetea) und die Schwingel-Trespen-Trockenrasen (Festuco-Brometea). Trockenrasen können auf flachgründigen Felsböden, auf trockenen Sandböden, aber auch v.a. in südexponierter Lage und bei subkontinentalem Klima auf tiefgründigen Schluff- und Lehmböden vorkommen. Natürliche waldfreie Trockenrasen existieren nur kleinflächig an extremen Standorten, z.B. an sehr flachgründigen Steilhängen. Der weitaus größte Teil des trockenen Grünlands sind Halbtrockenrasen, d.h. durch extensive Mahd oder Beweidung entstandene Kulturformationen. Bei extensiver Beweidung findet man oft typische Weidegebüsche wie z.B. Wacholder (Juniperus communis; „Wacholderheiden“ Süddeutschlands), Weißdorn (Crataegus spp.) und Rosen. Trockenrasen sind außerordentlich artenreich, Lebensraum zahlreicher geschützter und gefährdeter Tier und Pflanzenarten und durch Nutzungsaufgabe oder Intensivierung stark zurückgegangen.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Offene, meist lückige Grasflächen: Kleinschmielen-Rasen (Thero-Airion), Silbergras-Rasen (Corynephorion canescentis), ausdauernde lückige Sandtrockenrasen mit Agrostis vinealis, Carex arenaria u.a. außerhalb von Dünen und Flugsanden mit einer Mächtigkeit größer als 2m.

Verlust des LRT-Status:
Mindestens 3 der diagnostisch relevanten Pflanzenarten müssen mit mehr als 1% Deckung (=Deckungsgrad "frequent") vorhanden sein.
Der Flächenanteil der Gehölze, Brache- und Störzeiger darf insgesamt maximal 70% betragen.

trockene Sande oder Kiese, auch Dämme

DC0 = Silikattrockenrasen

keine

hk = Sandanrisse, offene Stellen, os = gesellschaftstypische Artenkombination vorhanden, stl = ungenutzt, brachgefallen, ti = flechtenreich, vf0 = Beweidung, vg0 = Mahd, Wiesennutzung

a) Gefäßpflanzen:
Agrostis vinealis (Sand-Straussgras), Aira caryophyllea (Nelken-Haferschmiele), Aira praecox (Frühe Haferschmiele), Alyssum alyssoides (Kelch-Steinkraut), Armeria maritima (Gemeine Grasnelke Sa.), Artemisia campestris (Feld-Beifuss), Carex arenaria (Sand-Segge), Carex ericetorum (Heide-Segge), Cerastium arvense (Acker-Hornkraut), Cerastium semidecandrum (Sand-Hornkraut), Corynephorus canescens (Silbergras), Dianthus deltoides (Heide-Nelke), Festuca filiformis (Haar-Schafschwingel), Festuca ovina (Schafschwingel), Filago arvensis (Acker-Filzkraut), Filago minima (Zwerg-Filzkraut), Galium verum agg. (Echtes Labkraut Sa.), Helichrysum arenarium (Sand-Strohblume), Jasione montana (Berg-Sandknöpfchen), Myosotis stricta (Sand-Vergissmeinnicht), Ornithopus perpusillus (Vogelfuss), Rumex acetosella (Kleiner Sauerampfer), Scleranthus polycarpos (Triften-Knäuel), Spergula morisonii (Frühlings-Spörgel), Teesdalia nudicaulis (Bauernsenf), Trifolium striatum (Gestreifter Klee), Vicia lathyroides (Platterbsen-Wicke), Vulpia bromoides (Trespen-Federschwingel), Vulpia myuros (Mäuseschwanz-Federschwingel)
b) Flechten:
Cladonia spec.

Verband: Corynephorion canescentis - CON-V fragmentarisch
Ass./Ges.: Spergulo vernalis-Corynephoretum canescentis - SP-C fragmentarisch
Verband: Thero-Airion - TAN-V fragmentarisch
Ass./Ges.: Airetum praecocis - AIR fragmentarisch
Ass./Ges.: Agrostietum coarctatae - ACOA fragmentarisch
Ass./Ges.: Airo caryophylleae-Festucetum ovinae - AIR-F fragmentarisch
Ass./Ges.: Filagini-Vulpietum myuros - FIL-V fragmentarisch
Verband: Plantagini-Festucion ovinae - PFN-V fragmentarisch
Ass./Ges.: Diantho deltoides-Armerietum elongatae - D-AR fragmentarisch

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Abgrenzung zu LRT 2310: Kriterium für die Zuordnung sind die unterschiedlichen Vegetationstypen.
Abgrenzung zu LRT 2330: Dem LRT NDC0 sind nur die Silikattrockenrasen zuzuordnen, die nicht auf Dünen oder Flugsanden >2m Mächtigkeit vorkommen.
Abgrenzung zu LRT 4030: Kriterium für die Zuordnung sind die unterschiedlichen Vegetationstypen.
Abgrenzung zu LRT 5130: Die Zuordnung zum LRT 5130 erfolgt ab einem Deckungsgrad von Juniperus communis von mehr als 10%
Abgrenzung zu LRT 8220: Dem LRT NDC0 sind nur die Silikattrockenrasen zuzuordnen, die nicht auf Felsstandorten vorkommen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
keine

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als Schutzwürdiger Biotop zu erfassen. Kartiergegenstand ist der Lebensraumtyp einschließlich weiterer Heide- und Trockenlebensräume im Umfeld.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NDC0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen.
Die Biotope werden als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Die Abgrenzung erfolgt anhand des Vorkommens der meist mehr oder weniger lückigen Vegetation der aufgeführten Syntaxa außerhalb von Binnendünen bzw. Flugsand mit einer Mächtigkeit von >2m. Die Identifikation dieser Standorte erfolgt anhand der Geologischen Karte des GD NRW (wird vom LANUV zur Verfügung gestellt). Dabei ist die geologische Einheit maßgeblich, die im Bereich einer morphologisch und bezogen auf die Artenzusammensetzung homogenen Einheit auf der überwiegenden Fläche angegeben ist. Von der Zugrundelegung der geologischen Einheit kann in Abstimmung mit dem LANUV gutachterlich bei deutlicher Morphologie abgewichen werden.
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
Bestandserfassungen im Rahmen von MAKOs sind in der Regel nur in FFH- und Naturschutzgebieten relevant. Im Kern beinhalten diese Bestandserfassungen die für die Dokumentation der FFH-Gebiete bekannten Biotoptypenkartierungen und Erhaltungszustandsbewertungen.
Außerhalb von Wäldern wird allerdings, abgesehen von gesonderten Absprachen, grundsätzlich flächendeckend kartiert. Besonderes Augenmerk ist außerdem darauf zu richten, dass die erfassten Daten auch als Grundlage für die Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen sollen. Bei den BT sind daher auch Beeinträchtigungen und, soweit bekannt, bereits durchgeführte Maßnahmen (Vertragsnaturschutz) zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren.
Naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge sind nicht originärer Bestandteil der BT-Kartierung, sondern werden im Rahmen der Maßnahmenplanung gesondert erfasst und in der Objektklasse „Maßnahmen“ codiert. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen bei Maßnahmenkonzepten enthalten die Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher unter: http://88.198.49.242/mako/install
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf, somit auch alle FFH-Lebensraumtypen, erfasst und kartiert. Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
- Nutzungsintensität
- Wasserhaushalt
- Sonderstandort

Im Biotopmonitoring (BM) wird der LRT NDC0 nicht kartiert.

Grünlandkartierung:
Als mögliche Bestandteile naturschutzfachlich wertvollen Grünlands werden diese Biotope in jedem Fall mit den erweiterten Erfassungsmethoden für Grünland kartiert.

LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/