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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NFK0 Quellbereiche =§30

letzte Änderung: 2019-05-17 --> s. Kartierungshinweise

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

eingeschlossen in § 30 BNatSchG: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Quellbereiche.
Naturnahe, durch punktuell oder flächig austretendes Grundwasser geprägte Lebensräume, vegetationsfrei oder mit spezifischer Vegetation und Fauna im Wald oder offenen Gelände. Dazu gehören Sicker- und Sumpfquellen (Helokrenen) mit oft flächigem Wasseraustritt und Vegetation der Montio-Cardaminetea (Quellsümpfe und Quellmoore); bei kalkhaltigem Quellwasser können Quelltuffbildungen (Vegetation: Cratoneurion commutati) auftreten. Ferner gehören dazu natürliche Sturzquellen (Rheokrenen) und Grundquellen (Limnokrenen), z.B. in Form von Quelltöpfen, Tümpelquellen oder Gießen mit ihrer Unterwasservegetation (z.B. Charetea). Als Sonderfälle von Quellen sind auch temporäre Quellen (z.B. Karstquellen) eingeschlossen.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Naturnahe, durch punktuell oder flächig austretendes Grundwasser geprägte Lebensräume, vegetationsfrei oder mit spezifischer Vegetation und Fauna im Wald oder offenen Gelände. Dazu gehören Sicker- und Sumpfquellen (Helokrenen) mit oft flächigem Wasseraustritt und Vegetation der Montio-Cardaminetea (Quellsümpfe und Quellmoore); bei kalkhaltigem Quellwasser können Quelltuffbildungen auftreten. Ferner gehören dazu natürliche Sturzquellen (Rheokrenen) und Grundquellen (Limnokrenen), z.B. in Form von Quelltöpfen, Tümpelquellen oder Gießen mit ihrer Unterwasservegetation. Als Sonderfälle von Quellen sind auch temporäre Quellen (z.B. Karstquellen) eingeschlossen. Der Quellbereich muss auch nach dem Trockenfallen anhand der Morphologie bzw. der Vegetation erkennbar sein.
Ein typischer Quellbereich umfasst je nach Quelltyp: Quellflur, Quellbach, Quellwald, Kleinseggen-Sumpf, Nasswiese, Niedermoor, Zwischenmoor sowie nasse Staudenfluren, die vom Quellwasser beeinflusst sind. Quellbereiche stehen daher konzeptionell anderen FFH- oder N-Lebensraumtypen nahe. Hierzu zählen neben naturnahen Fließgewässern auch Moore, Sümpfe, Röhrichte, Nass- und Feuchtgrünland oder Bruch- und Sumpfwälder. Bei hinreichend guter Ausprägung werden diese als eigene FFH- oder N-Lebensraumtypen kartiert.
Abgegrenzt werden natürliche und naturnahe Quellbereiche sowie ihre von Quellwasser beeinflussten Randzonen, wenn eine oder mehrere der genannten diagnostisch relevanten Arten vorkommen.
Quellen, die durch intensive Eutrophierung gekennzeichnet sind (Auftreten von Eutrophierungszeigern und zugleich Fehlen von quelltypischen Arten) oder die durch direkt angrenzende intensive Nadelholzbeschattung und Nadelstreu ökologisch entwertet sind (Fehlen von quelltypischen Arten), sollen nicht als LRT NFK0 angesprochen werden.
Gefasste Quellen (z.B. verrohrte Quellen, Quellen mit gemauertem Becken, Wasserbehälter zur Wassergewinnung) sind grundsätzlich ausgeschlossen – eingeschlossen sind indes von Quellwasser beeinflusste naturnahe Bereiche in deren Umgebung, in denen eine oder mehrere der diagnostisch relevanten Arten vorkommen.
Sekundärstandorte von Quellen (z.B. in Steinbrüchen oder nach Gewässer-Renaturierungsmaßnahmen) sind eingeschlossen, wenn sich quelltypische Tier- oder Pflanzenarten eingefunden haben und die Biotopstruktur zumindest als bedingt naturnah angesprochen werden kann.
Als naturnah bzw. bedingt naturnah gelten alle Quellbereiche, die das diagnostisch relevante Arteninventar aufweisen. Diese Quellbereiche bieten offensichtlich hinreichend Habitatqualität für diese Arten und stellen deshalb im Sinne des § 30 BNatSchG einen „Lebensraum für spezifische Arten“ dar.
Nicht gefasste, naturnahe Quellen, die in direkter Verbindung mit dem Bachoberlauf stehen, sind bei Fehlen diagnostisch relevanter Tier- und Pflanzenarten der Quellen als LRT NFM0 Naturnahe Fließgewässer zu erfassen.
Da Strukturveränderungen, die vom natürlichen Zustand (z.B. Quellflur im Buchenwald) abweichen, sehr vielgestaltig sein können (z.B. Grünlandnutzung, forstliche Nutzung, Wassernutzung, Freizeitnutzung), ohne jedoch zwingend die Habitatfunktion zu beeinträchtigen, ist eine Auflistung von Ausschluss-Merkmalen nicht möglich.

Verlust des LRT-Status:
Der Verlust der LRT-Qualität ist durch Strukturveränderungen wie Quellfassungen oder Fischteiche oder Verbaumaßnahmen aber auch durch Aufschüttungen etc. gegeben. Solange von Quellwasser beeinflusste naturnahe bzw. bedingt naturnahe Strukturen im Quellbereich vorgefunden werden, bleibt die LRT-Qualität erhalten. Die verbauten Bereiche werden möglichst nicht in die Abgrenzung einbezogen.
Chemische Besonderheiten des Quellwassers führen mitunter zu Ablagerungen oder Ausflockungen (z.B. Eisen, Aluminium, Schwefel, Schwermetalle). Sofern die Biotopstrukturen naturnah erscheinen, ist die LRT-Qualität ausreichend.
Quellen, die durch intensive Eutrophierung gekennzeichnet sind (Auftreten von Eutrophierungszeigern und zugleich Fehlen von quelltypischen Arten), können nicht als NFK0 eingestuft werden.
Quellbereiche verlieren ihre LRT-Qualität, wenn sie durch direkt angrenzende intensive Nadelholzbeschattung und durch Nadelstreu beeinträchtigt werden und zugleich quelltypische (Tier)Arten fehlen.

FH3 = Quellstau
FK0 = Quelle, Quellbereich
FK1 = Grundquelle, Tümpelquelle, Limnokrene
FK2 = Sicker-, Sumpfquelle, Helokrene
FK3 = Sturzquelle, Rheokrene
FL0 = Wasserfall, Stromschnelle, Bachschwinde
FM4 = Quellbach

wf = naturnah ODER wf1 = bedingt naturnah, gering beeinträchtigt

rg = kalksinter, stb1 = kalkreich, tg = moosreich, vc1 = ohne Bewuchs, vegetationsfrei, wi = Quellflur

a.) hoch-indikative Arten, deren alleiniges Vorkommen ausreichend ist
Cardamine amara (Bitteres Schaumkraut), Carex canescens (Grau-Segge), Carex echinata (Stern-Segge), Chrysosplenium oppositifolium (Gegenblättriges Milzkraut), Dicranella palustris (Sparriges Kleingabelzahnmoos), Equisetum telmateia (Riesen-Schachtelhalm), Montia fontana (Bach-Quellkraut), Palustriella commutata (Veränderliches Starknervmoos), Philonotis caespitosa (Rasiges Quellmoos), Philonotis fontana (Gemeines Quellmoos), Ranunculus hederaceus (Efeu-Wasserhahnenfuss), Scapania undulata (Bach-Spatenmoos), Sphagnum riparium (Ufer-Torfmoos), Stellaria alsine (Quell-Sternmiere)
b.) weitere diagnostische Arten, von denen mindestens zwei vergesellschaftet sein müssen
Brachythecium rivulare (Bach-Kurzbüchsenmoos), Cardamine flexuosa (Wald-Schaumkraut), Carex remota (Winkel-Segge), Lysimachia nemorum (Hain-Gilbweiderich), Polytrichum commune (Goldenes Frauenhaar), Scutellaria galericulata (Sumpf-Helmkraut), Sphagnum palustre (Kahnblättriges Torfmoos), Sphagnum squarrosum (Sparriges Torfmoos)
c.) Diagnostisch relevante Tierarten in NRW, die bei Vorkommen zwingend aufgeführt werden müssen:
Bythinella dunkeri (Dunkers Quellschnecke), Cordulegaster bidentata (Gestreifte Quelljungfer), Crenobia alpina, Crunoecia irrorata, Niphargus spec., Pedicia rivosa, Pisidium personatum (Quellerbsenmuschel), Polycelis felina, Salamandra salamandra (Feuersalamander)

Verband: Cardamino-Montion - CMN-V
Ass./Ges.: Stellario alsines-Montietum rivularis - ST-M (Sumpfmieren-Quellkrautflur)
Subassoziation: Stellario alsines-Montietum rivularis typicum - ST-Mt
Subassoziation: Stellario alsines-Montietum rivularis glycerietosum declinatae - ST-Mg
Ass./Ges.: Philonotido fontanae-Montietum rivularis - PH-M (Quellmoos-Quellkrautflur)
Subassoziation: Philonotido fontanae-Montietum rivularis typicum - PH-Mt
Subassoziation: Philonotido fontanae-Montietum rivularis dicranelletosum - PH-Md
Verband: Philonotidion seriatae - PHSN-V (alpine Quellmoos-Quellfluren; nur fargmentarisch)
Verband: Cratoneurion commutati - CRN-V
Ass./Ges.: Cardamino-Cratoneuretum - CA-CR (Starknervmoos-Quellflur; meist nur fragmentarisch)
Ass./Ges.: Cratoneuro - Cochlearietum pyrenaicae - C-CO (Pyrenäen-Löffelkraut-Gesellschaft)
Ass./Ges.: Eucladietum verticillati - EUV
Verband: Caricion remotae - CARN-V (Waldgilbweiderich-Winkelseggen-Gesellschaft)
Ass./Ges.: Caricetum remotae - CREM
Ass./Ges.: Chrysosplenietum oppositifolii - COP (Milzkrautgesellschaft)
Subassoziation: Chrysosplenietum oppositifolii typicum - COPt
Subassoziation: Chrysosplenietum oppositifolii cardaminetosum amarae - COPc
Verband: Caricion davallianae - CDN-V (Davallseggen-Gesellschaften, fragmentarisch) (siehe: auch 7230, NCC0)
Verband: Caricion nigrae - CN-V (Braunseggen-Gesellschaften, fragmentarisch)
Subassoziation: Caricetum nigrae polytrichetosum - CNIGp (Torfmoos-Haarmützenmoos-Waldsumpf)
Verband: Racomitrion acicularis - RAAN-V (fragmentarisch)
Ass./Ges.: Scapanietum undulatae - SUND (Spatenmoos-Flur)

Standörtlich naheliegende Missverständnisse:
Ein typischer Quellbereich umfasst je nach Quelltyp: Quellflur, Quellbach, Quellwald, Kleinseggen-Sumpf, Nasswiese, Niedermoor, Zwischenmoor sowie nasse Staudenfluren, die vom Quellwasser beeinflusst sind. Quellbereiche stehen daher konzeptionell anderen Gesetzlich geschützten Biotopen nahe. Hierzu zählen neben naturnahen Fließgewässern (NFM0) auch Moore (NCA0), Sümpfe, Röhrichte (NCC0), Nass- und Feuchtgrünland (NEC0) oder Bruch- und Sumpfwälder (NAC0). Bei hinreichend guter Ausprägung werden diese als eigene Lebensraumtypen kartiert.
Quellbäche, die unter NFK0 Quellbereiche kartiert werden, zeichnen sich gegenüber den anschließenden Bachoberläufen (NFM0) v.a. durch ein allmähliches „Ausstreichen“ der quelltypischen Vegetation bzw. der quelltypischen Tierarten aus. Sofern in den anschließenden Bachoberläufen deutlich ausgeprägte Quellnischen mit typischer Quellvegetation auftreten, sollten diese als NFK0 Quellbereiche punktförmig erfasst werden. Kalkreiche Quellwasseraustritte bilden durch Ausfällung von Kalziumkarbonat oft so genannte Kalksinter oder Kalktuffe, die in typischer Weise an kalktoleranten (meist) Moosarten akkrustieren. Das Quellwasser kann dabei die Vegetation überrieseln oder nur mit Spritzwasser benetzen. Derartige Quellbereiche sind bei Auftreten typischer Kalkquellvegetation mit rezenter Kalkablagerung als Lebensraumtyp 7220 Kalktuffquellen zu kartieren.
Naturnahe Kalkquellbereiche, die die Bedingungen des LRT 7220 nicht erfüllen, werden als Lebensraumtyp NFK0 erfasst.
Kalkquellbereiche in ebener Lage neigen zu Kalk-Flachmoorbildungen. Sofern diagnostisch relevante Arten des LRT 7230 beobachtet werden, sind diese Kalkquellen auch dort einzustufen, selbst wenn die quelltypische Art Palustriella commutata größere Flächenanteile einnimmt und auf LRT 7220 hinweist.
Bei Austritt salzhaltigen Quellwassers in so genannten Solequellen ist der Lebensraumtyp 1340 Salzstellen im Binnenland zu verwenden.
Elemente der quelltypischen Fauna müssen grundsätzlich immer dann gesucht werden, wenn die Quellbereiche naturnahe Strukturen aufweisen, jedoch keine quelltypische Vegetation tragen. Insbesondere die Bereiche unmittelbar am Wasseraustritt sind eingehend zu untersuchen.

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Das "Quellenkataster NRW" (Datenhaltende Stelle: Geologischer Dienst NRW) stellt die Verbreitung (hydrogeologisch bestimmter) Referenz-Quellstandorte dar. Quellen im Sinne von "Geschützten Biotopen" sind im näheren Umfeld dieser Referenz-Quellstandorte zu erwarten.

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2019-05-17: Nicht gefasste, naturnahe Quellen, die in direkter Verbindung mit dem Bachoberlauf stehen, sind bei Fehlen diagnostisch relevanter Tier- und Pflanzenarten der Quellen als LRT NFM0 Naturnahe Fließgewässer zu erfassen.
2019-03-21: "Cordulegaster spec." gestrichen bzw. durch Cordulegaster bidentata ersetzt
2018-11-19: Ergänzung unter den "bei Zutreffen zwingend zu codierenden Zusatzcodes" vc1 - ohne Bewuchs, vegetationsfrei
2016-05-09: Grundlegende Änderungen diagnostisch relevanter Arten
2016-05-09: Grundlegende Änderungen zur Versserung der Eindeutigkeit an mehreren Stellen der definitorischen Rubriken
2016-03-24: Ergänzung Kommentar bei Arabidopsis halleri (subsp. halleri)

Biotopkataster - Kartierung:
Alle § 30-würdigen Biotoptypen inkl. der Quellbereiche (NFK0) erfahren eine Biotoptypenkartierung und sind in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ zu kennzeichnen; ihre Sachdaten werden in einem BK-Dokument zusammengefasst und ggf. aggregiert.
Für alle FFH-Gebiete, NSG und für NSG-würdige Biotope werden darüber hinaus auch alle FFH-LRT mit der Biotoptypenkartierung erfasst, eine Erhaltungszustandsbewertung unterzogen und im BK-Dokument aggregiert. Das schließt den LRT 7220 selbstverständlich ein, aber auch FFH-LRT der sich anschließenden Fließgewässer.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NFK0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung unterzogen.
Die Ergebnisse werden in allen Fällen als „Gesetzlich geschützte Biotope“ gekennzeichnet.
Nur der FFH-LRT 7220 Kalktuffquellen erfährt in jedem Fall eine Erhaltungszustandsbewertung.
Bei der Erfassung von Quellfluren im Wald soll die den Quellbereich überschattende Baumschicht auch dann erfasst werden, wenn der Quellbereich selbst frei von Bäumen ist, d.h. die Angaben zum Quellvegetationstyp sollen durch eine 1. und ggf. 2. Baumschicht ergänzt werden, obwohl diese nicht in der Quellvegetationsfläche stocken.
Bei der Erfassung von Quellen im Grünland soll im Erfassungsbogen über das Feld Nutzungstyp aus der Liste „Effizienzkontrolle Grünland“ die Nutzung der Grünlandfläche erfasst werden.
• in ÖFS-Flächen Quellbiotope werden einer Biotoptypenkartierung unterzogen, die weitere Angaben über Quellschüttung, organische, anorganische und besondere Substrattypen und Trittschäden erfasst. Zudem werden Angaben zu Nutzungen, Beweidungsintensität, Einträgen und Beeinträchtigungen erwartet.

NFK0 wird nicht im Rahmen des Biotopmonitoring NRW erfasst.

Nicht relevant

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/