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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NGH0 Steinriegel =§30

Letzte Änderung: 2022-03-10

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

Ist eingeschlossen in § 30 BNatSchG: (2) 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: (2) 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern

Bundesnaturschutzgesetz § 30 Gesetzlich geschützte Biotope: Steinriegel
Steinriegel und Lesesteinhaufen waren früher in vielen landwirtschaftlich genutzten Regionen weit verbreitet. Sie entstanden insbesondere an Bewirtschaftungsgrenzen von Äckern durch das Aufschichten von Steinen, die von der Wirtschaftsfläche abgesammelt wurden. Aufgrund ihres Substrats und ihrer lückigen Struktur sowie des besonderen Mikroklimas bieten sie wichtigen Lebensraum für eine hochspezialisierte Fauna und Flora. Hierzu zählen insbesondere zahlreiche Insektenarten, aber auch Reptilien.
Erfasst werden künstlich aus Steinen errichtete lineare (Riegel) oder flächige (z.B. Lesesteinhaufen) Biotoptypen in der freien Landschaft. Die vorübergehende Lagerung von Lesesteinen oder Feldsteinen (bis zu zwei Jahren) ist hiervon nicht erfasst.

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Erfasst werden Steinriegel in der freien Landschaft unabhängig von ihrer Länge, Höhe oder Breite, soweit sie Aufgrund ihres Substrats und ihrer lückigen Struktur sowie des besonderen Mikroklimas Lebensraum für eine biotoptypische hochspezialisierte Fauna und Flora bieten.
Nicht erfasst werden vollständig übererdete Steinriegel und Lesesteinhaufen sowie Ausbildungen, die ihre besondere Habitatfunktion aufgrund mikroklimatischer Veränderungen vollständig verloren haben.

Verlust des LRT-Status:
Solange Steinriegel und Lesesteinhaufen (zumindest in Teilen) geeignete Biotopstrukturen und abiotische Bedingungen für lebensraumtypische Tier- und Pflanzenarten aufweisen kann der LRT NGH0 noch angesprochen werden. Hierzu zählen lückige Strukturen sowie ein für die hochspezialisierte Flora und Fauna geeignetes Mikroklima.
Ein Verlust der LRT-Qualität ist bei signifikanten Strukturveränderungen (z.B. Verlust lückiger Strukturen durch vollständige Übererdung) sowie signifikanten mikroklimatischen Veränderungen gegeben.

Durch Aufschichten von Steinen entstandene Strukturen in der Regel an Bewirtschaftungsgrenzen von Äckern oder Weinbergen. Teilweise auch als Steinwälle entlang von Waldkanten oder von Wegen. Meist besonnt oder wenig beschattet.

GH1 = Steinriegel
GH2 = Lesesteinhaufen

ud5 = lückige Biotopstrukturen (mit Nischen, Spalten, Fugen, Hohlräumen)

oq1 = weitgehend ohne Vegetation, ova1 = Habitat für hoch spezialisierte Flora und Fauna, sty = sonnenexponiert, sty1 = beschattete Lage, sty2 = keine Beschattung durch Vegetation, tg = moosreich, ti = flechtenreich, to = Felsvegetation, tp = Schutthaldenvegetation, tq = Mauerfugenvegetation, tt = verbuscht

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biotopkataster - Kartierung:
Der Lebensraumtyp ist immer als Schutzwürdiger Biotop zu erfassen.

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp NGH0 wird in jedem Fall der Biotoptypenkartierung ohne Erhaltungszustandsbewertung unterzogen.
Die Biotope werden als Gesetzlich geschützter Biotop gekennzeichnet.
Sofern Beobachtungen spezialisierter Tierarten nicht älter als 5 Jahre sind, sollen diese nachrichtlich ins Dokument übernommen werden.
Die Abgrenzung erfolgt flächenscharf als Flächen-, Linien-, oder Punktobjekt.
• in ÖFS-Flächen:
Auf ÖFS-Untersuchungsflächen werden alle vorkommenden Biotoptypen flächenscharf erfasst und kartiert. Jeder geschützte Steinriegel bzw. Lesesteinhaufen wird als homogene Fläche kartiert.
Benachbarte unterschiedliche Strukturtypen desselben Biotoptyps werden gesondert erfasst. Die Erfassung von Biotopkomplexen bzw. Kettenbiotopen ist nicht zulässig. Weitere Strukturparameter, die immer erhoben werden müssen, sind:
- Biotopwert
- HNV- Wert
Im Biotopmonitoring (BM) wird der LRT NGH0 nicht kartiert.


LINK zur Kartieranleitung ÖFS/BM:
http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/oefs-erhebungsb%C3%B6gen.zip

LINK zur Bewertungsmatrix:
https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/numerische-bewertung-von-biotoptypen/