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Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen


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Steckbrief des Biotop- und Lebensraumtypenkatalog NRW

NHAB Habitate für ausgewählte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten

letzte Änderung der Kartieraneleitung: 2018-01-24 (siehe --> Kartierungshinweise)

Dies sind Eigenschaften eines LRT, die insgesamt erfüllt sein müssen, damit ein konkreter Bestand bzw. eine Biotoptypenfläche einem Lebensraumtyp zugeordnet werden kann. Zu den Definitionskriterien gehören (Prioritätenreihenfolge): die relevanten Definitionen, die Standörtlichen Angaben, die ausschließlich zulässigen Biotoptypen, die obligat zutreffenden Eigenschaften (als Zusatzcode), die diagnostisch relevanten Arten, die typischen Syntaxa sowie die Beachtung der Abgrenzungen gegenüber verwandten Lebensraumtypen.

kein § 30 BNatSchG - Biotoptyp

Definition für NRW (gilt im Zusammenhang mit den u.st. definitorischen Rubriken): Schutzwürdige Habitate bzw. Lebensräume seltener und/oder gefährdeter Tier-, Pflanzen-, Pilz-, Moos-, Algen- und Flechtenarten. Bei den Arten handelt es sich zumeist um regional oder landesweit stark gefährdete oder arealbedingt seltene Arten der Roten Listen oder Planungsrelevante Arten.
Die Biotope sind nicht aufgrund ihrer eigenen Biotoptypeigenschaften, sondern wegen ihrer Habitatqualitäten für geschützte oder gefährdete Arten schutzwürdig. Gleichwohl muss die Erfassung als Biotoptyp(en) erforderlich sein, um notwendige Maßnahmen für die Erhaltung oder Verbesserung der Habitatqualität formulieren zu können oder wenn z.B. spezielle Erfassungsvorschriften eine flächendeckende Biotoptypenkartierung vorschreiben.
Die Abgrenzung des LRT orientiert sich an den Habitatanforderungen der jeweiligen Art: Es sind also all diejenigen BT-Flächen zu erfassen, die für die Art als Habitat relevant sind. Das richtet sich ggf. nicht nur nach ihrer Struktur und sonstigen habitatprägenden Eigenschaften, sondern auch nach ihrer räumlichen Lage zueinander.
In den meisten Fällen erfolgt die Kartierung in Rücksprache mit dem LANUV.
Beispiele:
Fichtenforste mit Vorkommen von Tannen-Bärlapp oder Alpenmilchlattich
Pappelforste mit Brutvorkommen von Pirol
Roteichenforste mit Wochenstuben von planungsrelevanten Waldfledermäusen

keine

ta = starkes Baumholz (BHD 50 bis 80 cm), ta1 = mittleres Baumholz (BHD 38 bis 50 cm), ta11 = sehr starkes Baumholz (BHD 80 bis 100 cm), ta12 = Blöße, ta2 = geringes Baumholz (BHD 14 bis 38 cm), ta3 = Stangenholz (BHD 7 bis 14 cm), ta4 = Dickung (BHD bis 7 cm), ta5 = Jungwuchs (Pflanzung oder Naturverjüngung), vc1 = ohne Bewuchs, vegetationsfrei

Dies sind Hinweise für die Kartierung, damit im Gelände die definitionsrelevanten Eigenschaften einer Biotoptypenfläche optimal erkannt und identifiziert werden kann.

Biogeographische Anmerkungen:

keine

Aktuelle Änderungen der Kartiermethode:
2018-01-24: Zusatzcode "vc1 - ohne Bewuchs, vegetationsfrei" als "bei Zutreffen zwingend zu codierenden Zusatzcodes" ergänzt
2015-04-13: textliche Ergänzungen im Bereich Definitionen

Biotoptypenkartierung

• in FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Geschützten Biotopen, NSG-würdigen Biotopen:
Der Lebensraumtyp schutzwürdige und gefährdete Habitate für ausgewählte Tier-, Pflanzen-, Pilz-, Moos- und Flechtenarten wird einer vereinfachten Form der Biotoptypenkartierung unterzogen. Insbesondere das Auflisten von Arten beschränkt sich auf die Arten, welche die Schutzwürdigkeit begründen und ggf. Arten, deren Vorkommen als Habitatparameter relevant sind (z.B. Futterpflanzen für Insekten).
• in Maßnahmenkonzepten (MAKO)
In MAKO erfolgt die Biotoptypenkartierung mit dem Ziel der Ableitung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Außerhalb von Wäldern wird grundsätzlich flächendeckend kartiert. Bei Wäldern erfolgt eine BT-Kartierung in der Regel nicht flächendeckend, sondern beinhaltet eine normale BT-Kartierung der Lebensraumtypen gemäß FFH-Richtlinie und der § 30/42 – Biotope sowie eine im Aufwand reduzierte Erfassung von „Entwicklungsflächen“. Unter Entwicklungsflächen werden Bereiche jenseits von LRT und § 30/42-Biotoptypen verstanden, in denen innerhalb des Planungszeitraumes Maßnahmen zur Entwicklung in Richtung LRT oder § 30/42 Biotop durchgeführt werden sollen/können. In den Entwicklungsflächen werden nur der jeweilige Haupt-Biotoptyp und die vorkommenden Wuchsklassen erfasst, um daraus handlungssteuernde Schlüsse ziehen zu können. Bei allen BTs sind auch Beeinträchtigungen zu erfassen und gemäß Arbeitsanleitung zu codieren. In den Wald-BT der Lebensraumtypen ist im Rahmen der Bewertung des Erhaltungszustandes die jeweils bestimmende Wuchsklasse aufzunehmen, die den Charakter des jeweiligen BTs ausmacht. Gleichzeitig sollen naturschutzfachliche Maßnahmenvorschläge festgehalten werden. Nähere Einzelheiten zum Vorgehen enthalten die zu den Fachthemen bereitgestellten Arbeitsanleitungen und EDV-Benutzerhandbücher.
Für den hier vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob ggf. naturschutzfachliche Zielkonflikte vorliegen. Der Normalfall sollte sein, dass durch das zugrundeliegende Artvorkommen die Habitatfunktion der betreffenden Fläche Priorität hat und die Maßnahmen daher auf den Schutz und Erhalt bzw. ggf. auf die Optimierung und Pflege des Art-Lebensraums auszurichten sind. Im Konfliktfall ist eine naturschutzfachliche Abwägung durchzuführen und zu dokumentieren.

Im Biotopmonitoring (BM) werden die Vorkommen dieses Lebensraumtyps nicht erfasst.

nicht relevant

nicht relevant